Die Zukunft des Mehrwertsteuersystems mitentscheiden

Mit dem so genannten Grünbuch regt die europäische Kommission eine Diskussion über die Zukunft des EU-Mehrwertsteuersystems an. Noch bis Ende Mai können Unternehmen bei der Neugestaltung mitwirken. Warum das aus gleich zwei Gründen sehr sinnvoll ist, weiß PwC-Partner Frank Gehring

Fakt ist, dass die Länder noch deutlichen Spielraum zur Umsetzung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in nationales Recht haben. Daraus hat sich eine Vielzahl nationaler mehrwertsteuerlicher Pflichten für den einzelnen Unternehmer entwickelt. Besonders bei den Mehrwertsteuererklärungen, die sich in Art und Umfang stark unterscheiden. Dabei werden insbesondere Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, durch die Befolgung der unterschiedlichen Mehrwertsteuerpflichten mit erheblichen Verwaltungskosten belastet.

Diskussionsvorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes sind deshalb unter anderem:

  • Einführung einer EU-weiten Standard-Mehrwertsteuer-Erklärung
  • Gültigkeit einer grenzüberschreitenden Umsatzsteuerorganschaft
  • Schaffung von Diskussionsforen zwischen Steuerbehörden und Unternehmen
  • Entwicklung eines allgemeingültigen IT-Tools zur Abgabe von Mehrwertsteuer-Erklärungen

Zweitens stellen etwa grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen das heutige Mehrwertsteuersystem vor ganz besondere Herausforderungen. Deshalb machte die Kommission auch Vorschläge, mit denen sich das System für diese Herausforderungen besser aufstellen lässt. Etwa den Wechsel von der Besteuerung im Bestimmungsstaat zur Besteuerung im Ursprungsland oder den einheitlichen Steuersatz für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU von beispielsweise 15 Prozent.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission ihrer Meinung nach festgestellt, dass das aktuell gültige Mehrwertsteuersystem Defizite aufweist. Unparteilichkeit und Gleichbehandlung der so genannten Wirtschaftssubjekte – also per Definition jede selbständig handelnde Einheit einer Volkswirtschaft – im Mehrwertsteuersystem müssten demnach wiederhergestellt werden. Zudem bestehe ein stark erhöhter Harmonisierungsbedarf, um einen besser funktionierenden Binnenmarkt mit geringeren Pflichtbefolgungskosten für die Unternehmen schaffen zu können.

In diesem Bereich stellt die Kommission etwa folgende Maßnahmen zur Diskussion:

  • Überarbeitung der Steuerbefreiungen (Abschaffung/Beibehaltung)
  • Vorsteuerabzugsberechtigung erst bei Vereinnahmung des Rechnungsbetrages?
  • Regelung der Mehrwertsteuervorschriften durch Verordnungen und Erlasse auf EU-Ebene, so dass eine Umsetzung in nationales Recht entbehrlich würde
  • Einführung eines einzigen, insgesamt reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf alle Umsätze

Wichtig für das Gesamtverfahren ist, dass sich auch deutsche Unternehmen an der Neugestaltung beteiligen können. Sie können Vorschläge zum Grünbuch noch bis zum 31. Mai als Word-Dokument per E-Mail an TAXUD-VAT-greenpaper@ec.europa.eu senden. Detaillierte Informationen zum gesamten Verfahren stehen zudem auf der Webseite der Europäischen Kommission unter dem Punkt "Konsultationen - Bestimmen Sie mit!".

"Der Besuch dieser Website und die Mitgestaltung sind für deutsche Unternehmer gleich aus zwei Gründen wichtig. Einerseits erfahren sie hier aus erster Hand, welche Änderungen voraussichtlich auf sie zukommen werden. Zweitens haben sie die bisher einzigartige Chance, auf die Neugestaltung des Mehrwertsteuersystems Einfluss zu nehmen", sagt Steuerberater Frank Gehring Partner Indirect Tax bei PwC.