Zoll- und Verbrauchsteuerberatung

Das Customs & International Trade Team von PwC bietet eine umfassende Beratung hinsichtlich zoll-, verbrauchsteuer- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen.

Ihr Experte für Fragen

Dr. Michael Tervooren

Dr. Michael Tervooren
Partner bei PwC Deutschland
Tel: +49 1511 4261677
E-Mail

Leistungen aus einer Hand

Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel tätig sind, tragen eine große Verantwortung. Sie müssen stetig wachsenden Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören

  • die Einhaltung sehr verschiedener und teilweise höchst komplexer steuer- und außenwirtschaftsrechtlicher Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene.
  • das Monitoring und Umsetzen der ständigen Änderungen dieser Vorgaben und die fortwährende Anpassung der internen Prozesse.
  • der Umgang mit zunehmendem Kostendruck und der Notwendigkeit, Einsparkonzepte zu managen.
  • die Berücksichtigung von (Haftungs-)Risiken.

Das Team Customs & International Trade von PwC berät Unternehmen umfassend bei allen Fragen des Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrechts. An fünf Standorten in Deutschland (Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München und Nürnberg) betreuen und beraten Sie die Expertinnen und Experten mit ihrer langjährigen Erfahrung im nationalen und europäischen Recht.­ Sie sind darüber hinaus im Rahmen des PwC-Netzwerks Ihre global aktiven Ansprechpartner. 

Zusammen mit dem Internationalen Team Customs & Trade Solutions (ICTS) erarbeiten die Fachleute zudem optimale Lösungen für Ihr Unternehmen, wenn es um SAP GTS geht. Der ganzheitliche Ansatz bietet Ihnen – von der Strategie bis zur Umsetzung – die Möglichkeit, alle Leistungen aus einer Hand in Anspruch zu nehmen.

Unsere Leistungen im Überblick

Zollrecht

Minimieren Sie mit uns die Risiken

Sämtliche unternehmensinterne Prozesse müssen zollrelevante Vorschriften berücksichtigen. Für deren Einhaltung hat der Wirtschaftsbeteiligte selbst Sorge zu tragen. Neben den bestehenden Risiken eines Bußgeld- oder Strafverfahrens, besteht auch die Gefahr etwaiger Wettbewerbsnachteile, zum Beispiel durch den Verlust von Erleichterungen bei der Zollabwicklung.

Sie wollen bestehende Kosten und Risiken minimieren, Ihre internen Zollprozesse optimieren und sich schwerpunktmäßig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren?

Unsere Leistungen im Bereich Zollrechtberatung

Das PwC-Team unterstützt Sie gern im Rahmen einer Zollberatung. Das Angebot umfasst insbesondere

  • Gutachten zu zollrechtlichen Einzelfragen, zum Beispiel zur Bestimmung des Ausführers.
  • die Analyse und Überprüfung der Zollabwicklung und Zollorganisation sowie deren Optimierung.
  • Zollverfahren wie aktive oder passive Veredelung oder Zolllager.
  • zollrechtliche Bewilligungen wie die des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator [AEO]) oder des vereinfachten Zollanmeldeverfahrens.
  • die Erarbeitung nationaler und internationaler innerbetrieblicher Konzepte zur Optimierung der weltweiten Zollabwicklung.
  • die Ausfertigung und/oder der Review der zollrechtlich relevanten Arbeits- und Organisationsanweisungen (A&O).
  • die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • die Unterstützung bei der Erfüllung der Vorabanmeldepflichten (Ein- und Ausfuhr von Waren) sowie bei den notwendigen Änderungen der Prozesse.
  • die Ermittlung, Pflege, Prüfung und Aktualisierung der Zolltarifnummern des Materialstamms (bei Bedarf mithilfe des PwC-Tarifierungstools).
  • die Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte in Deutschland und in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie die Erstellung von Tarifierungsgutachten.
  • die Unterstützung im Bereich des Zollwertrechts etwa bei der Ermittlung des Zollwerts oder der Optimierung der Prozesse.
  • die Analyse der Optimierungsmöglichkeiten im Präferenzrecht – darunter Präferenzkalkulation, ermächtigter oder zugelassener Ausführer und Freihandelsabkommen.
  • die Beantragung von Erstattungen und der Erlass von Einfuhrabgaben, auch von Antidumpingzöllen.
  • die Unterstützung bei Zollprüfungen der Hauptzollämter.
  • die Begleitung bei (außer-)gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Das PwC-Team unterstützt Sie bei allen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Verbrauchsteuern gern.

Außenwirtschaftsrecht

Unterstützung beim Export

Allein die Exportkontrolle birgt aufgrund ihrer Sensibilität sowie der vielschichtigen Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene hohe Risiken für alle Wirtschaftsbeteiligten. Verstöße gegen Vorgaben gefährden Bewilligungen und beschädigen die Reputation des Unternehmens. Darüber hinaus drohen vor allem hohe Bußgelder oder gar Freiheitsstrafen, die sowohl gegenüber der Geschäftsführung als auch gegenüber den verantwortlichen Angestellten vollzogen werden können. Allein deshalb sind Unternehmen gut beraten, alle exportkontrollrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und äußerst sensibel bei einem breiten Kreis von Themen zu sein.

Unsere Leistungen im Bereich Außenwirtschaftsrecht

Die PwC-Experten bieten Ihnen zu jedem einzelnen Teilbereich der Exportkontrolle ihre Unterstützung an:

  • Gutachten zu Einzelfragen,
  • Review der Abläufe und Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten im Bereich Compliance,
  • Ausfertigung unternehmensinterner Arbeits- und Organisationsanweisungen,
  • Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Prüfung von Genehmigungspflichten und Beantragung von Genehmigungen zur Güterliste,
  • Review der Exportkontrolle im Unternehmen,
  • Korrespondenz mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  • Unterstützung bei Außenwirtschaftsprüfungen der Hauptzollämter,
  • Begleitung von Bußgeldverfahren oder eingeleiteten Sanktionsmaßnahmen.

Die PwC-Experten beantworten Ihnen all Ihre Fragen zum Außenwirtschaftsrecht gern.

Unterstützung erhalten Sie auch bei den Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr. Dies umfasst die Meldung von ein- und ausgehenden Zahlungen (etwa die Meldeformulare Z4, Z10), den Stand von Forderungen und Verbindlichkeiten (Z5, Z5a, Z5b) sowie von Unternehmensbeteiligungen (K3/K4) an die Deutsche Bundesbank. Auch wenn diese in erster Linie statistischen Zwecken dienen, können bei Nichtbeachtung doch erhebliche Geldbußen und der Widerruf zollrechtlicher Bewilligungen drohen.

Verbrauchsteuerrecht

Behalten Sie den Überblick

Neben den europäisch harmonisierten Vorgaben zur Tabak-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis sowie Branntwein- oder Alkohol- und Energiesteuer kennt die Bundesrepublik Deutschland drei weitere besondere Verbrauchsteuerarten: die Strom-, Kaffee- und Alkopopsteuer. Diese Regelungen sind sehr vielschichtig, bieten den Unternehmen jedoch vielfältige Potenziale zur Gestaltung und Kostenminimierung.

Unsere Leistungen im Verbrauchsteuerrecht

Auch im Verbrauchsteuerrecht bietet Ihnen das PwC-Team eine ganzheitliche Beratung. Dazu gehören insbesondere

  • Gutachten zu verbrauchsteuerrechtlichen Einzelfragen.
  • die Beantragung und Pflege sämtlicher verbrauchsteuerrechtlicher Bewilligungen.
  • die Überprüfung von Begünstigungen im Strom- und Energiesteuerrecht sowie die Erarbeitung und Implementierung von Optimierungsmöglichkeiten.
  • die Berechnung von Strom- und Energiesteuern.
  • die Ausfertigung oder der Review von Arbeits- und Organisationsanweisungen.
  • das Erstellen von Erstattungs- oder Vergütungsanträgen.
  • Rechtsbehelfsverfahren.
  • die Unterstützung bei Außenprüfungen der Hauptzollämter.
  • die Begleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Die Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gern in allen zollrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere IT-Lösungen für Sie

Trade Activator

Mit dem von PwC entwickelten Trade Activator bieten wir die Möglichkeit einer Optimierung der Lieferketten und Zollabwicklung Ihres Unternehmens. Er kombiniert maschinelles Lernen mit der Analyse von Daten der Zollverwaltung und wertet so Informationen aus den verschiedensten Quellen aus. Ein Beispiel ist die Analyse von ungenutzten Freihandelsabkommen und fehlender Präferenznachweise, die zu erhöhten Einfuhrabgaben führen.

Customs Compliance Check

Zusammen mit Celonis, dem Marktführer für Process Mining Systeme, haben wir das Analysetool Customs Compliance Check entwickelt. In nur vier Schritten können Sie eine einfache und transparente Analyse Ihrer Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse durchführen lassen. Die Ergebnisse helfen Ihnen, u.a. die Effizienz der Customs Compliance Prozesse Ihres Unternehmens zu überprüfen.

Zollrecht aktuell - Mit uns bleiben Sie stets informiert

Sie möchten sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrechts informieren? Dann registrieren Sie sich am besten gleich für den PwC-„Zollrecht aktuell“-Newsletter. Der Newsletter informiert Sie anlassbezogen über bedeutende, geplante Gesetzesvorhaben und Rechtsänderungen. Auch werden Sie über die aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in ausgewählten Fallkonstellationen auf dem Laufenden gehalten. Hinweise auf geplante Webcasts vermitteln Ihnen zudem die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu erweitern.

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Partner, PwC Germany

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Björn Viebrock

Björn Viebrock

Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Tax & Legal, PwC Germany

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