Trustee Services

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Besteht die Möglichkeit, dass eine Fusion zu einer beherrschenden Marktstellung in bestimmten Märkten führt, kann die zuständige nationale oder europäische Wettbewerbsbehörde Auflagen verfügen: beispielsweise die Veräußerung von Geschäftsbereichen oder den Zugang zu Infrastruktureinrichtungen für Wettbewerber als Voraussetzung für die Genehmigung des Zusammenschlusses. Unternehmen können der Wettbewerbsbehörde Auflagen vorschlagen, um diese wettbewerblichen Bedenken auszuräumen und eine drohende Untersagung ihres Vorhabens zu vermeiden. Auch in Missbrauchs‐ und Beihilfeverfahren können Unternehmen verpflichtet werden, strukturelle oder verhaltensorientierte Auflagen zu implementieren. Häufig verlangt die erfolgreiche Abwicklung eines Auflagenfalls einen Treuhänder, hier kann PwC helfen.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in mehr als zwei Dutzend Treuhänder-Fällen. Die PwC-Experten sehen sich als Treuhänder in der Rolle des Moderators zwischen Unternehmen und Wettbewerbsbehörde mit dem Ziel, eine möglichst reibungslose und schnelle Umsetzung der Auflagen für ihr Unternehmen zu erreichen.

Die Experten von PwC Economics begleiten Ihr Unternehmen als erfahrener Treuhänder sicher und kompetent durch den häufig unbekannten regulatorischen Prozess der Auflagenumsetzung und verhelfen Ihnen zu einem möglichst reibungslosen und erfolgreichen Abschluss der Transaktion. Als unser Mandant vermeiden Sie aufwendige Auseinandersetzungen mit der Wettbewerbsbehörde, so dass mehr interne Ressourcen für strategisch wichtige Themen zur Verfügung stehen, beispielsweise für die Post-Merger-Integration.

PwC als Sicherungs- und Veräußerungstreuhänder

Beinhaltet das Mandat ausschließlich die Überwachung der Einhaltung der Auflagen, tritt PwC als Überwachungs- beziehungsweise Sicherungstreuhänder auf (Monitoring Trustee). Im Fall einer Veräußerungsauflage steuert in der Regel ein Hold-Separate-Manager das zu veräußernde Geschäft unabhängig von den Interessen der Fusionsparteien und berichtet direkt an die PwC‐Experten in ihrer Funktion als Monitoring Trustee.

Übernimmt PwC als Treuhänder aktiv die Aufgabe der Veräußerung von Geschäftsbereichen oder Vermögensgegenständen, sind wir für unsere Mandanten als Veräußerungstreuhänder (Divestiture Trustee) tätig.

PwC war bereits sowohl Sicherungs- als auch Veräußerungstreuhänder tätig und kann Ihrem Unternehmen neben der Überwachung mit langjähriger Erfahrung bei der Implementierung der Auflagen beratend zur Seite stehen.