Die künftige Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Am 17. August 2010 haben das International Accounting Standard Board (IASB) und das Financial Standard Accounting Board (FASB) einen Entwurf zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist es, die Schwächen der Berichterstattung von Leasingverhältnissen nach aktueller Rechtslage zu beheben. Das White Paper "The future of leasing and the impact on the telecom industry" von PwC gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des Entwurfs und untersucht, welche Folgen diese auf die Telekommunikationsbranche haben werden.

Dem Entwurf des IASB und FASB zufolge sollen Leasingnehmer in Zukunft verpflichtet werden, ihre Nutzungsrechte, die sich aus Leasingverhältnissen ergeben, in der Bilanz gemeinsam mit einer entsprechenden Leasingverbindlichkeit auszuweisen. Die künftige Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasinggeber richtet sich nach dem Kriterium des Übergangs der Chancen und Risiken. Abhängig vom Übergang der Chancen und Risiken wird das Leasingobjekt entweder ausgebucht (derecognition approach) oder es verbleibt in der Bilanz (performance obligation approach) und es wird zusätzlich eine Forderung und eine Verbindlichkeit in Höhe des Erwartungswertes der Leasingentgelte eingebucht. Diese Neuregelungen könnten signifikante Auswirkungen auf die Berichterstattung von Leasinggebern und Leasingnehmern haben.

Leasingverhältnisse sind eine wichtige externe Finanzierungsquelle und werden von Telekommunikationsunternehmen häufig eingesetzt. Dabei treten die Anbieter in der Regel sowohl als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer auf. Leasingverhältnisse geben Unternehmen die Möglichkeit, gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts ein Leasingobjekt (sei es Land, Gebäude oder Ausrüstungsgegenstand) zu nutzen, ohne dafür größere Anfangsinvestitionen tätigen zu müssen. Nach der aktuellen Rechtslage wird dabei zwischen Finanzierungs-Leasingverhältnissen (finance lease) und Operating-Leasingverhältnissen (operating lease) unterschieden.

Bei Operating-Leasingverhältnissen werden weder der Leasinggegenstand noch die Verpflichtung zur Zahlung eines Leasingentgelts (Mindestleasingzahlungen) bilanziert. Vielmehr werden in diesem Fall die laufenden Aufwendungen über den Leasingzeitraum ergebniswirksam erfasst.

Die Bilanzierung nach aktueller Rechtslage ist seit vielen Jahren umstritten und wird von den Standardsetzern und Regulierungsbehörden kritisiert. Beanstandet wird, dass Unternehmen sich die bestehenden Schwächen der aktuellen Rechtslage zu Nutzen machen und Leasingverhältnisse bilanzieren, ohne dass deren tatsächlicher Wert zum Ausdruck kommt. Am häufigsten wird angemahnt, dass es unter den bestehenden GAAP-Vorschriften vergleichsweise einfach ist, eine Transaktion, deren primäres Ziel darin lag, den Kauf eines Leasinggegenstandes zu finanzieren, die somit als Finanzierungs-Leasingverhältnis zu erfassen wäre, als ein Operating-Leasingverhältnis zu bilanzieren.

Gemäß dem neuen Vorschlag des IASB und FASB wird die traditionelle Unterscheidung zwischen Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Operating-Leasingverhältnissen abgeschafft. Alle Leasingverhältnisse sollen vielmehr in der Bilanz gleichermaßen erfasst werden, unabhängig ob diese als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis eingestuft worden wären. Das White Paper mit dem Titel "The future of leasing and the impact on the telecom industry" untersucht die wichtigsten Änderungen des Entwurfs und analysiert deren Implikationen für Telekommunikationsunternehmen.

Bibliographische Daten

Making sense of a complex world
The future of leasing and the impact on the telecom industry

Herausgeber

PwC

Bibliographie/Quelle

Oktober 2010
16 S.
DIN A4, Softcover
zahlr. Abb.

Preis

kostenlos