Elektronische Datenübermittlung zur Risikoanalyse wird zur Pflicht

Der internationale Warenaustausch ist heute vermehrt durch Rechts- und Sicherheitsvorschriften reglementiert. Waren, die in das Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden, müssen frühzeitig gemeldet werden. Diese "Vorab-Anmeldungen" müssen ab dem 1. Januar 2011 in elektronischer Form übermittelt werden. Hierbei sind verschiedene Fristen und Regelungen zu beachten.

Die fortschreitende Globalisierung hat zu einem großen Anstieg des internationalen Warenhandels geführt. Mit seiner wachsenden Bedeutung ergeben sich erhebliche Gefahren, die mittlerweile zu besonderen Maßnahmen geführt haben. Nicht nur die anhaltende Piraterie im Containerschiffverkehr gefährdet den Welthandel, auch andere Teile der Lieferkette müssen erhöhten Sicherheitsansprüchen genügen.

Die Sicherheit der Lieferkette steht im Vordergrund

Neben den fast als normal zu bezeichnenden transportbedingten Gefahren wie Diebstahl, Brand oder andere Beschädigungen hat sich die Transport- und Logistikbranche auch mit der Auswirkung terroristischer Anschläge auseinanderzusetzen. Die Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette haben vor allem Auswirkungen auf gesetzliche Regelungen zur Nutzung und Durchführung vereinfachter Verfahren in der Zollabwicklung.

Ab Januar 2011 sind die Angaben verpflichtend

So besteht ab dem 1. Januar 2011 die Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe von Vorab-Anmeldungen vor der tatsächlichen Wareneinfuhr in das beziehungsweise der Warenausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union. Die Vorab-Anmeldungen enthalten relevante Daten der Sendung und dienen den europäischen Zollbehörden als Grundlage für die Durchführung einer Risikoanalyse. So sind beispielsweise Angaben zu Sender und Empfänger der Warensendung, die Warenbezeichnung, die vollständige Art und Anzahl der Packstücke sowie die Rohmasse, die Kennnummer des Beförderungsmittels für Containerfracht und die Beförderungskosten Pflichtangaben.

Fristen für die Übermittlung sind abhängig von der Wahl des Verkehrsträgers

Die Vorab-Anmeldungen sind in elektronischer Form dem jeweils zuständigen Zollamt zu übermitteln. Die Fristen für die Abgabe der Vorab-Anmeldungen sind abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger, mit dem die Waren transportiert werden. So gelten unter anderem für die Übermittlung der relevanten Daten folgende Fristen:

  • im Container-Seeverkehr 4 Stunden vor Verladung im Abgangshafen,
  • bei Bahn- und Binnenschifffahrtsverkehr mindestens zwei Stunden vor dem Eintreffen bei der Eingangszollstelle,
  • im Straßengüterverkehr mindestens eine Stunde vor dem Eintreffen bei der Eingangszollstelle.

Die folgende Abbildung eines Zeitstrahls gibt beispielhaft einen Überblick über den zukünftigen Ablauf bei Warenimporten im Containerverkehr:


Grafik: Veränderungen in der Zollanmeldung ab 1. Januar 2011

Derjenige, der die Ware verbringt oder dem die Verantwortung für die Beförderung obliegt, hat die Pflicht zur Abgabe der Vorab-Anmeldungen. In erster Linie sind das Reedereien, Spediteure, Frachtführer und sonstige Carrier, die zu Angaben in elektronischer Form in Zukunft verpflichtet sind. Darüber hinaus können die Vorab-Anmeldungen von jeder anderen Person abgegeben werden, die die Waren bei den Zollbehörden gestellen lassen. Im Wesentlichen trifft dies auf die Importeure und Exporteure zu.

Unternehmen mit AEO-Status sind im Vorteil

Von den Beteiligten der Supply Chain werden in Zukunft detaillierte Informationen gefordert. Insbesondere ist ein frühzeitiger Datenfluss vom Ausführer im Drittland zum europäischen Empfänger sowie zu den beteiligten Logistikdienstleistern und Spediteuren zu gewährleisten. Dienstleister, die den zollrechtlichen Status des Authorised Economic Operator (AEO) besitzen, genießen in der Abwicklung einen Vorteil, denn sie müssen nur einen reduzierten Datensatz an die Zollverwaltung übermitteln.

Melderelevante Daten müssen identifiziert werden

Die Initiative der EU-Kommission zur Sicherung der Lieferkette wird die Abwicklung der internationalen Warenströme verändern. Logistikdienstleister sollten sich daher mit den einschlägigen Neuerungen und Vorschriften auseinandersetzen, um einen reibungslosen Ablauf bei Importen und Exporten zu gewährleisten. Die Experten von PwC unterstützen Logistikdienstleister bei der Identifizierung der relevanten Unternehmensprozesse, der Definition der zu meldenden sendungsrelevanten Daten, bis hin zur Auswahl und Implementierung geeigneter IT-Lösungen.