Ob Flugzeug, Lkw, Schiff oder Lagerhalle - Änderung der Leasingbilanzierung erfordert Neubewertung

Bereits im März 2009 haben das IASB (International Accounting Standards Board) und das FASB (Financial Accounting Standards Board) ein Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. Die Neuregelung war für Mitte 2011 geplant. Mittlerweile wurde das Erscheinungsdatum mehrmals verschoben. Ein weiterer Exposure Draft ist nunmehr für das erste Halbjahr 2012 avisiert. Wird er umgesetzt wie bislang durch die Standardsetzer angekündigt, dann sind die Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse sowie die Prozesse und Systeme der Unternehmen erheblich. Gerade in der Transport- und Logistikbranche werden traditionell viele Objekte geleast.

Leasing ist in vielen Unternehmen normaler Alltag. Neben Gebäuden, Maschinen und Hardware als gängige Leasingobjekte, gehören Flugzeuge, Schiffe und Energieanlagen heute längst nicht mehr zu den Exoten. Gerade die Transport- und Logistikbranche ist bemüht, ihr technisches Equipment auf dem neuesten Stand zu halten. Die Kostenbelastung (schadstoffabhängige Straßenmaut- oder Landegebühren) durch veraltete, emissionsträchtige Transportmittel ist enorm gestiegen.

Leasing von Transportmitteln ist weit verbreitet

Vom kleinen Transporter über den Tieflader bis hin zu speziellen Aufliegern - für alle Arten von Nutzfahrzeugen gibt es Finanzierungsangebote. Bisher war Leasing bei Vorliegen eines Operate Lease bilanzneutral und verbesserte das Rating. Mit Umsetzung der zu erwartenden neuen Leasingbilanzierung ergeben sich einschneidende Änderungen. Es werden alle Leasingverhältnisse von den Neuregelungen betroffen sein, die Geschäfts- und Betriebsausstattung ebenso wie großvolumige Leasingverhältnisse - sogenannte " Big Ticket Leases". Die bisherige unterschiedliche bilanzielle Behandlung der Leasingmodelle hat den Vorteil, dass bei Vorliegen eines Operate Lease im Gegensatz zum fremdfinanzierten Kauf die Eigenkapitalquote des Unternehmens sich nicht verschlechtert. Sie wirkte sich positiv auf das Rating des Unternehmens aus. Die nun vorgeschlagenen Änderungen führen stets zu einem Ansatz eines Nutzungsrechts und damit einer Zunahme der aktivierten Vermögenswerte beim Leasingnehmer. Demnach werden alle Leasingverhältnisse zukünftig stets in der Bilanz abgebildet. Die Bilanzierung verbessert zwar EBIT sowie EBITDA. Gleichzeitig aber steigen die Finanzschulden und damit der Verschuldungsgrad.

Auswirkungen auf Systeme und Prozesse sowie auf Steuerungsgrößen können erheblich sein

Die Änderungen haben ihre Auswirkungen auf die rechnungslegungsbezogenen Systeme und Prozesse. Bislang rudimentär im System hinterlegte Leasingverhältnisse begründen neue organisatorische Herausforderungen für Unternehmen, da künftig ein Bestandsnachweis für das Nutzungsrecht sowie die korrespondierende Finanzschuld geführt werden muss. Hierbei ist unter anderem zu klären, wie finanzmathematische Kalkulationen in das Buchhaltungssystem fließen. Besonderheiten, wie bedingte Leasingzahlungen und Kauf- und/oder Verlängerungsoptionen gilt es im Prozess aufzugreifen und mittels der Buchhaltungssysteme zu administrieren. Nicht selten sind mit neuen Anforderungen auch neue IT-Lösungen notwendig, da die bilanzielle Abbildung mit dem vorhandenen System nicht mehr möglich ist. Der Verzicht auf eine integrierte IT-Unterstützung bei der bilanziellen Abbildung von Leasinggeschäften ist nicht zu empfehlen. Ergänzend muss das interne Kontrollsystem auf diese Rechnungslegungssysteme und -prozesse ausgedehnt werden.

Auch sogenannte Key Performance Indicators (KPIs) können sich im Zusammenhang mit der Leasingbilanzierung ändern. Dies gilt zum Beispiel für Unternehmen, die ihre Vergütungsprogramme mit Kennzahlen wie EBIT oder EBITDA verknüpfen.

Entscheidungen und Modelle auf dem Prüfstand

Björn Seidel, Experte für Rechnungslegung und Partner bei PwC weist darauf hin, dass ein signifikanter Anstieg der Finanzschulden für Unternehmen erhebliche Nachteile bei der Kapitalbeschaffung begründen kann. Die Beanspruchung der Finanz- und Kreditmärkte kann dadurch erheblich erschwert werden.


Grafik: Entwicklung der Insolvenzquoten (in Prozent) im Vergleich, aus: IKB Informationen Transport und Logistik, Dezember 2009

Im schlimmsten Fall können die geplanten Regelungen Einfluss auf Kreditkündigungsklauseln (Financial Covenants) haben und zu unmittelbaren Kündigungen von Kreditlinien und anderen Unternehmensverträgen führen. Aus diesem Grund ist es ratsam, geplante Investitionsentscheidungen und existierende Leasingverhältnisse einer genauen Prüfung zu unterziehen. Dies erfordert von den Leasingnehmern eine frühzeitige und proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen. Insbesondere sind zeitnahe Gespräche mit den finanzierenden Banken ratsam. Existierende Handlungsspielräume können so rechtzeitig identifiziert und bewertet werden.

Entscheidungsprozesse neu strukturieren

Die Frage, ob Leasing oder Kauf, bedarf einer Entscheidungshoheit, die definiert werden muss. Aufgrund der Vielzahl bestehender und gegebenenfalls nach zu verhandelnder Leasingverhältnisse sowie anstehender Investitionsvorhaben, wird in der Umstellungsphase regelmäßig der Vorstand/die Geschäftsführung selbst diesen Entscheidungsprozess anführen müssen. Es bedarf einer Würdigung der verschiedenen Finanzierungsalternativen, einschließlich der Ausübung von Verlängerungs- und Kaufoptionen in bestehenden Leasingverhältnissen, die zentral durch das Konzernmutterunternehmen oder dezentral durch die Konzern-/Unternehmenseinheiten vorzunehmen ist.

Die Experten von PwC stehen zum Beispiel für Szenario-Analysen und die Einbettung dieser neuen Anforderungen in die Unternehmensorganisation zur Verfügung.

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