Weniger Abfall und mehr Wiederverwertung: Das sind die beiden vorrangigen Ziele der Verpackungsverordnung. Daher muss jedes Unternehmen, das mit Waren gefüllte Verpackungen verkauft, diese an einem dualen System anmelden und eine Vollständigkeitserklärung für die Verkaufsverpackungen abgeben. Der Quick Check von PwC hilft dabei, den notwendigen Überblick zu behalten, mögliche Risiken zu erkennen und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten aufzudecken.
Unternehmen müssen heute eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und deren Novellierungen überblicken können. Ein aktuelles Beispiel ist die Vollständigkeitserklärung nach § 10 der Verpackungsverordnung (§ 10 VerpackV), die Anfang 2009 in novellierter Form in Kraft getreten ist. Viele Verpflichtungen, die aus der 5. Novelle entstanden, sind nicht neu. Aber mit der Vollständigkeitserklärung wurde zum ersten Mal ein Kontrollinstrument seitens der Behörden eingeführt. Damit sind bestimmte Vereinfachungsregelungen oder eigene Verpackungsrücknahme-Systeme nicht mehr zulässig. Und eineinhalb Jahre nach der Novellierung ist auch die Umstellungsphase vorbei.
Nicht jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt, muss dafür eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Denn die Verpackungsverordnung unterscheidet streng zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen. Und letztere unterliegen nicht der Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV.
Die Abgrenzung kann mitunter schwierig sein, denn entscheidend ist nicht allein, ob die Verpackung dem Verkauf und Schutz der Waren oder dem Transport dient. Die Kategorisierung der Verpackung ist entscheidend davon abhängig, wo sie als Abfall anfällt. So kann aus einer Transportverpackung auch schnell eine Verkaufsverpackung werden.
Zudem wurde mit der 5. Novelle eine neue Kategorie der Verkaufsverpackung eingeführt, die ebenfalls der Vollständigkeitserklärung unterliegt und gerne als "b2b"- oder "§7-Verpackung" bezeichnet wird. Nicht zuletzt ist auch der Ort des Marktes, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht werden, entscheidend.
In der Vollständigkeitserklärung, die ein Unternehmen für seine Verpackungen bei der Industrie- und Handelskammer vorlegen muss, müssen Angaben zu Art und Menge im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen gemacht werden.
Unterschieden wird dabei nach
Um Unternehmen Klarheit in Sachen Verpackungsverordnung zu geben, haben die Nachhaltigkeits- und Entsorgungsspezialisten von PwC den Quick Check für die Verpackungsverordnung entwickelt. Damit können Hersteller und Vertreiber, die laut Verordnung zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung verpflichtet sind, diese Verpflichtung für sich nutzen um Risiken zu minimieren und gegebenenfalls Optimierungspotential zu erkennen. Denn der Quick Check ist der Prüfung der Vollständigkeitserklärung zeitlich vorgelagert. Somit können Korrekturen und Optimierungsmöglichkeiten frühzeitig erkannt werden.
In der ersten Phase wird geklärt, wie die aktuelle Situation im Unternehmen im Hinblick auf Verträge mit den dualen Systemen ist, wie die Mengenermittlung der Verpackungen läuft und wie generell die Erfahrungen mit der Verpackungslizenzierung sind.
In der zweiten Phase werden die aktuellen Daten aus laufenden Verträgen mit dualen Systemen sowie die Mengenmeldungen des laufenden Jahres, die Einbindung von Systemlösungen, die Aktualität der Vertragsinhalte sowie last but not least die grundsätzliche Konformität mit der Verpackungsverordnung analysiert.
In der dritten Phase folgen Gespräche vor Ort und Einsicht der Spezialisten in die Systeme zur Mengenermittlung.
Die vierte Phase schließt mit einer Präsentation der Ergebnisse ab hinsichtlich:
Mit Hilfe des Quick Checks ist der erste Schritt zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV bereits getan. Damit kann er auch dazu beitragen, möglichen behördlichen Sanktionen vorzubeugen, da mit seiner Hilfe mögliche Verstöße gegen die Verpackungsverordnung bereits im Vorfeld identifiziert werden können. Außerdem kann er auch auf einem ganz anderen Gebiet seinen langfristigen Nutzen beweisen: Er ist ein Beleg für die nachhaltige Unternehmensführung.