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Internationale Rechnungslegung


In drei Phasen zu tiefgreifenden Veränderungen: IFRS 9 ersetzt IAS 39

Die der Herausgabe des IFRS 9 "Financial Instruments" durch das International Accounting Standards Board (IASB) leitete das Projekt ein, den IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement" sukzessive zu ersetzen. Damit stehen tief greifende Änderungen in der internationalen Rechnungslegung bevor. Änderungen, die es notwendig machen, sich frühzeitig darauf vorzubereiten.


IFRS 9 sieht für die Bewertung von Finanzinstrumenten lediglich zwei statt bisher vier Kategorien vor: at amortised cost  (zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten) und  at fair value (zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten). Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist als Ausnahme von der Bewertung zum fair value an strenge Voraussetzungen geknüpft. Aus den neuen Anforderungen ergibt sich für Institute die Notwendigkeit, die Auswirkungen zu analysieren und institutsspezifische Umsetzungsmaßnahmen abzuleiten. Die Verknüpfung der neuen Regeln zur Kategorisierung mit dem Geschäftsmodell sowie mit der Ausgestaltung der einzelnen Finanzinstrumente erfordert die Durchführung von Top-down -und Bottom-up-Analysen. Dabei sind strategische Zielsetzungen zu berücksichtigen.

 IFRS 9 soll IAS 39 in drei Phasen ersetzen:
 
  • Ergebnis der ersten Phase ist der vorliegende IFRS 9 mit Regelungen zur Kategorisierung und Bewertung.
  • In der zweiten Phase werden die Impairment-Vorschriften grundlegend überarbeitet.
  • In der letzten Phase sollen die Regelungen zum Hedge Accounting geändert werden.

Mit den Neuregelungen zur Ermittlung von Impairments (Wertminderungen, insbesondere Kreditrisikovorsorge) vollzieht das IASB eine Abkehr vom Incurred Loss Model (Berücksichtigung eingetretener Verluste) hin zu einem Expected Loss Model (Berücksichtigung erwarteter Verluste). Die Anforderungen des Entwurfs zu den Impairment-Vorschriften gehen weit über die vorhandenen Systemfunktionalitäten, die Institute derzeit zur Impairment-Ermittlung für Bilanzierungszwecke nutzen, hinaus.

Nach den derzeitigen Planungen des IASB soll Fair Value-Hedging auch in Zukunft möglich sein - allerdings in einem dem bisherigen Cashflow-Hedging ähnlichen Bilanzierungsverfahren. Dieses ist für viele Kreditinstitute neu umzusetzen.

Somit ergibt sich eine Vielzahl von Auswirkungen auf Prozesse und Systeme. Der aktuelle Zeitplan des IASB sieht eine Umsetzung aller Anforderungen spätestens für das Geschäftsjahr 2013 unter Berücksichtigung von Vorjahresvergleichszahlen vor, das heißt wesentliche Umsetzungsentscheidungen und IT-relevante Projektaktivitäten müssen bereits vor Jahresende 2011 abgeschlossen sein.

Einzelheiten zu den Änderungen und zu den Auswirkungen auf die Finanzbranche erläutern Burghard Eckes, Partner im Bereich Banking & Capital Markets, und Peter Flick, Partner im Bereich Accounting Financial Services von PricewaterhouseCoopers (PwC), im Video:

Neben IFRS 9 sind zahlreiche Änderungen bei anderen Bilanzierungsthemen geplant (zum Beispiel geänderte Abgrenzungsregeln für Eigen- und Fremdkapital, Ansatz sämtlicher Eventualschulden mit ihrem Erwartungswert in der Bilanz - unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, Abbildung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen in der Bilanz, Änderung der Konsolidierungsvorschriften, geänderte Darstellung von Abschlussbestandteilen nach den Kategorien Operating, Investing und Financing).  

 

 Im Gespräch mit Peter Flick, Accounting Structured Finance Experte von PwC
Peter Flick

Frage: Mit dem vorliegenden IFRS 9, den geplanten Änderungen zur Ermittlung von Wertminderungen und der Abbildung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) sind weitreichende Änderungen in der Rechnungslegung zu erwarten. Was empfehlen Sie den Instituten?
Peter Flick: Die Änderungen der IFRS betreffen zwar die Rechnungslegung selbst, die Auswirkungen sind jedoch weitreichender. Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten wird unter anderem an das Geschäftsmodell gekoppelt. Die geplanten Regelungen zur Ermittlung von Wertminderungen setzen einen umfassenden Datenhaushalt und eine Verknüpfung von Risikomanagement-Informationen mit Rechnungswensen-Informationen voraus. Das heißt. IT-Systeme und Prozesse müssen geändert und optimal aufgesetzt werden. Daher empfehlen wir den Instituten sich jetzt mit den Neuerungen auseinanderzusetzen, um ihren spezifischen Handlungsbedarf abzuleiten, Planungssicherheit zu erhalten und eventuelle Weichenstellungen - beispielsweise im Hinblick auf die Geschäftsmodelle - vorzunehmen.

Frage: Inwieweit sind Institute von den weiteren Änderungen der IFRS betroffen?
Flick: Obgleich den Änderungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten die zentrale Bedeutung zukommt, können die anderen Neuerungen weitreichende Konsequenzen im Hinblick auf die Datenerhebungs- und Verarbeitungsprozesse, aber auch auf die Darstellung im Abschluss selbst haben. Es ist daher sinnvoll sämtliche Änderungen zu verfolgen und - wenn diese im IASB gefestigt sind - hinsichtlich der Relevanz zu analysieren und die Ergebnisse bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen.

Frage: Wie kann PwC die Institute bei der Vorbereitung auf die neuen Regelungen unterstützen?
Flick: Unsere Experten unterstützen die Institute dabei zu analysieren, ob und inwiefern Sie von den Änderungen betroffen sind. Auf dieser Basis leiten wir gemeinsam Umsetzungspläne ab und haben dabei stets die aktuellen Entwicklungen im IASB im Blick, sodass die Projekte jederzeit informiert auf IASB-Entscheidungen reagieren können. Wir unterstützen die Unternehmen bei der fachlichen Konzeption sowie der Identifikation von Gestaltungsspielräumen und begleiten die Umstellung von IT-Sytemen und Prozessen. Die Mitarbeiter unserer Kunden schulen wir bedarfsgerecht in den neuen Themen.

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