Servicenavigation

Hauptnavigation


Inhaltsbereich


Risiko-Management


Whistleblowing gegen Wirtschaftskriminelle

Die von PricewaterhouseCoopers (PwC) durchgeführte Studie zur Wirtschaftskriminalität zeigt, dass in den vergangenen zwei Jahren fast jedes zweite deutsche Unternehmen Opfer eines Wirtschaftsdelikts wurde. Zwei Drittel der Wirtschaftsdelikte wurden durch Zufälle entdeckt. Die Studie wies ebenfalls nach, dass die Einführung von Whistleblowing-Systemen die Chance erhöht, Verdachtsmomente frühzeitig zu realisieren.


Der Begriff Whistleblowing (zu Deutsch = "die Pfeife blasen" oder freier übersetzt: Alarm schlagen) und das dahinter stehende Phänomen sind in den USA und Großbritannien seit langem bekannt.

Einführung von Whistleblowing-Systemen

In den vergangenen Jahren haben deutsche Unternehmen vermehrt sogenannte Codes of Conduct oder Ethikkodizes eingeführt, die häufig die Meldung von Fehlverhalten anderer Mitarbeiter über ein Whistleblowing-System enthalten. Der Ursprung hierfür liegt in vielen Fällen im Sarbanes-Oxley Act und den damit in Zusammenhang stehenden Regelungen. Dieser schreibt auch deutschen Unternehmen, sofern sie oder ihre Muttergesellschaften an US-Börsen notiert sind, die Einrichtung interner Kontrollmaßnahmen vor, um Fehlverhalten im Bereich des Rechnungs- oder Bankwesens und Wirtschaftskriminalität innerhalb des Unternehmens aufzudecken. Darüber hinaus hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Rahmen einer Empfehlung zur Verbesserung des Corporate Governance in Bankenorganisationen im Februar 2006 diese Whistleblowing-Systeme ebenfalls gefordert.

 Die wichtigsten Fakten im Überblick
 
  • Die Einführung von Whistleblowing-Systemen wird durch den Sarbanes-Oxley Act und vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gefordert.
  • Whistleblowing-Systeme erhöhen die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Wirtschaftsdelikten in Unternehmen.
  • In Unternehmen besteht weltweit Übereinstimmung darüber, dass aufseiten der Täter mangelndes Unrechtsbewusstsein eine der Hauptursachen für Wirtschaftskriminalität ist. Ethische Richtlinien und Whistleblowing-Systeme wirken dem entgegen.
  • Voraussetzung für den Erfolg eines Whistleblowing-Systems ist der verantwortliche Umgang mit dem System sowie klare und nachvollziehbare Prozesse für den Umgang mit Hinweisen.
  • Whistleblower sind keine Denunzianten, sondern engagierte Mitarbeiter, die aus selbstlosen Motiven nicht tolerierbare Risiken, Fehlverhalten oder andere Missstände melden.

Worauf müssen Sie achten?

Jedes Whistleblowing-System sollte Mechanismen beinhalten, die die Vertraulichkeit sicherstellen und sowohl die verdächtigen Mitarbeiter als auch den Hinweisgeber schützen. Die Einführung eines Hinweisgebersystems wirft ferner sowohl datenschutzrechtliche als auch das kollektive Arbeitsrecht betreffende Fragen auf, die vor der Einführung geklärt werden müssen.

PwC Forensic Accounting Services hat bereits mehrfach Unternehmen und Kreditinstitute unterstützt, Whistleblowing-Systeme zu implementieren. Dabei wurde zunächst eine unabhängige neutrale Stelle als Ansprechpartner eingerichtet. Bei einer externen Stelle müssen weitere datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Wie letztendlich die Kommunikation erfolgt, ob per Telefon, persönlichem Kontakt, Datenbank oder über das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS), ist eine Frage des Einzelfalls.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind folgende Punkte zu beachten:

  

Vorliegen eines berechtigten Interesses

Ein berechtigtes Interesse für eine Datenerhebung ist regelmäßig gegeben, wenn das Interesse Ihres Unternehmens das Interesse des betroffenen Mitarbeiters übertrifft. Das sollte in der Regel (Schutz von Interessengruppen wie Aktionären, Genossen beziehungsweise anderen Anteilseignern sowie die Stabilität des Marktes) der Fall sein.

Wahrung der Verhältnismäßigkeit

Die Möglichkeit sollte auf wesentliche Verfehlungen beschränkt werden. Keinesfalls sollte das Hinweisgebersystem als Beurteilungssystem oder zur Leistungskontrolle missbraucht werden können. Zudem sollten die Daten nur für eine begrenzte Zeit aufgezeichnet und nur zu dem vorgesehenen Zweck, dem Schutz vor wirtschaftskriminellen Handlungen und Unregelmäßigkeiten, verarbeitet werden dürfen.

Wahrung der Vertraulichkeit

Die Hinweise sollten unter Zusicherung absoluter Diskretion aufgenommen werden. Dies empfiehlt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass damit anders als bei anonymen Briefen weitere Nachfragen möglich sind und andererseits haltlose Anschuldigungen verfolgt werden können. Es sollte die Möglichkeit bestehen, rund um die Uhr Hinweise abzugeben, da die Whistleblower erfahrungsgemäß nicht bereit sind, lange auf eine Möglichkeit zur Hinweisgabe zu warten.

Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung

Das Whistleblowing-System sollte nur mit Zustimmung des Betriebsrates implementiert und der Belegschaft bekannt gemacht werden, auch wenn keine Mitbestimmungspflicht besteht.

Whistleblowing-Systeme sind ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und zur Aufdeckung doloser Handlungen in Unternehmen und somit Bestandteil des gesamten Präventionskonzeptes. Sie entsprechen zudem den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für eine verbesserte Corporate Governance.
Antworten von Steffen Salvenmoser, Partner bei PricewaterhouseCoopers Forensic Accounting Services
Steffen Salvenmoser

Herr Salvenmoser, was veranlasst Täter dazu, Wirtschaftsstraftaten zu begehen?
Steffen Salvenmoser:
Unsere Studie zur Wirtschaftskriminalität hat gezeigt, dass bei Tätern aus dem Topmanagement überdurchschnittlich häufig ein zu aufwändiger Lebensstil, zu große Machtfülle und mangelndes Unrechtsbewusstsein ursächlich für die Taten waren. Dem kann durch verstärkte Kontroll- und Entdeckungsmaßnahmen sowie die Einführung ethischer Richtlinien entgegengewirkt werden.
Auf welche Erfahrung können Sie diesbezüglich verweisen? Salvenmoser: Wir haben bereits in mehreren Fällen Unternehmen und Kreditinstitute bei der Einführung von Ethikrichtlinien und Codes of Conduct unterstützt. In diesem Zusammenhang haben wir auch bei der Einführung von Whistleblowing-Systemen und den dahinter liegenden Prozessen mitgewirkt.
Was sollten Unternehmen beachten, die ein Whistleblowing-System einführen möchten?
Salvenmoser:
 Die Unternehmen sollten die Mitarbeiter in Bezug auf den Sinn und Prozess der Hinweisverfolgung schulen, um zu vermeiden, dass der Eindruck entsteht, dass damit eine Denunzianten- oder Mobbing-Hotline geschaffen werden soll.
Was sind die Vorteile für Unternehmen, die über Whistleblowing-Systeme verfügen?
Salvenmoser:
Unsere Studie hat ergeben, dass bei internen Tätern Hinweise aus dem Unternehmen sowie interne Revision am häufigsten zur Entdeckung von Delikten führt. Ein Whistleblowing-System erhöht die Entdeckungswahrscheinlichkeit - so erzielte ein Whistleblowing-System eine Entdeckungsquote von sechs Prozent. Außerdem wirken sie sich positiv auf die Reputation von Unternehmen aus.

 

Ansprechpartner

Steffen Salvenmoser E-Mail Link
Marie-Curie-Straße 24-28
60439  Frankfurt am Main
Tel.:  069 9585-5555
Fax:  069 9585-5963

PricewaterhouseCoopers AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Whistleblowing gegen Wirtschaftskriminelle - Stand 03.09.2010