Rechnungslegung
Buchführung und Rechnungslegung erregen nur selten Aufsehen: Im besten Fall werden Themen wie Prüfung, Bilanzierung oder IFRS abseits der Schlagzeilen erledigt. Trotzdem verdienen sie viel Aufmerksamkeit. Wie sorgfältige, korrekte Prozesse eingeführt werden und wie die neuesten Standards aussehen, lesen Sie in dieser Rubrik.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30. Juli 2010 mit dem Exposure Draft ED/2010/8 Insurance Contracts den Entwurf eines IFRS Standards veröffentlicht, der für die IFRS-Abschlüsse von Erst- und Rückversicherungsunternehmen tiefgreifende Änderungen vorsieht. Der Entwurf hat darüber hinaus aber auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung sonstiger Unternehmen, beispielsweise für Banken, soweit diese Verträge abschließen, die in den Anwendungsbereich des Standardentwurfs fallen.
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Das International Accounting Standards Board (IASB) plant eine grundlegende Überarbeitung des International Accounting Standards (IAS) 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen". Nach den derzeitigen Plänen des IASB wird die Veröffentlichung eines neuen Standards zur Bilanzierung nicht-finanzieller Schulden für die erste Jahreshälfte 2011 erwartet.
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"Wir wollen sozialen Unternehmern helfen, Zweifel an ihrer Arbeit ausräumen", fasst Michael Werner von PricewaterhouseCoopers (PwC) das Hauptziel der Initiative zusammen, die gemeinsam einen Berichtsstandard für Soziale Organisationen, den "Social Reporting Standard" (SRS) entwickelt hat. Denn, so Werner: "Auch wer vorrangig Gutes tun will und weniger auf Profite aus ist, wird gefragt, ob er sinn- und wirkungsvoll agiert." Der Social Reporting Standard ermöglicht es sozialen und anderen Non-profit-Organisationen sowie Social Entrepreneurs, ihr Wirken standardisiert zu dokumentieren.
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Leistungen aus Kundenverträgen, die aus mehreren Komponenten bestehen, werden in der Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) künftig separat jeweils mit dem fairen Wert angesetzt. Diese einschneidende Änderung bei der Realisierung von Umsätzen sieht ein Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB) vor. Sie sollen ab 1. Januar 2014 gelten, kommen aber auch retrospektiv zur Anwendung, da Vergleichsperioden abzubilden sind.
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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat mit dem Exposure Draft (ED) zum IAS 19 gravierende Veränderungen zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen vorgeschlagen. In den Blick genommen hat das IASB insbesondere den Ansatz in der Bilanz und in der Gesamtergebnisrechnung. Glättungsmöglichkeiten, die durch die "delayed recognition", die zeitverzögerte Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gegenwärtig im sogenannten Korridorverfahren bestehen, sollen dem Vorschlag zufolge künftig entfallen.
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Die der Herausgabe des IFRS 9 "Financial Instruments" durch das International Accounting Standards Board (IASB) leitete das Projekt ein, den IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement" sukzessive zu ersetzen. Damit stehen tief greifende Änderungen in der internationalen Rechnungslegung bevor. Änderungen, die es notwendig machen, sich frühzeitig darauf vorzubereiten.
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Vermehrt müssen Unternehmen in ihrer externen Berichterstattung gegenüber dem Kapitalmarkt Informationen offenlegen, die bisher vor allem zur internen Steuerung erhoben und genutzt wurden: "Peu à peu verpflichten die Regulierer Unternehmen, interne Beurteilungsgrundlagen in der Regelpublizität offenzulegen", sagt Nicolette Behncke, Reporting-Expertin von PricewaterhouseCoopers (PwC), und prophezeit: "Abschlüsse werden sich in ungekanntem Ausmaß wandeln." Denn die externe Berichterstattung soll noch besser als Entscheidungsgrundlage für Investoren, Analysten und Kreditgeber funktionieren.
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Schon bei Abschlüssen des Jahres 2010 könnten Änderungen der Leasingbilanzierung eine Rolle spielen, die das International Accounting Standards Board (IASB) und das Federal Accounting Standards Board (FASB) gemeinsam erarbeiten. Sie dürften so gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung haben, dass sie schon in dem IFRS-Konzernabschluss vor Inkrafttreten beziehungsweise erstmaliger Anwendung in der Lageberichterstattung, zum Beispiel im Abschnitt zur Prognose zu berücksichtigen sein werden. Jedenfalls werden sie sehr früh die Kommunikation der Unternehmen mit ihren Stakeholdern beeinflussen.
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Eigentlich sollen Unternehmen Anleger, Aktionäre, Analysten und andere Interessierte gleich informieren. So fordert es der Deutsche Corporate Governance Kodex. Und über die Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftens sollen sie eigentlich ausführlich berichten. Das fordert unter anderem das Handelsgesetzbuch. Damit müsste eigentlich der herkömmliche Nachhaltigkeitsbericht aufgehen in der jährlichen Unternehmensberichterstattung. Doch durch die zusätzliche Aufnahme der Nachhaltigkeitsinformationen würde diese nahezu unüberschaubar - eine Zwickmühle.
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Unternehmenserfolg wird typischerweise an einer positiven Ergebnis- beziehungsweise Kennzahlenentwicklung gemessen und über diese Kennzahlen gegenüber Investoren und anderen Stakeholdern kommuniziert. Auch die Kreditwürdigkeit und Kapitalkosten werden hierdurch beeinflusst. Der Fokus liegt bei Kennzahlensteuerungen im Unternehmen – zu Recht – auf strategischen und operativen Maßnahmen. Nicht ausreichend Beachtung findet oft der Einfluss von Bilanzierungsregeln.
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Drei von vier kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland führen ihre Bücher ohne Fehl und Tadel. Das zeigen die Prüfungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR). Ende 2009 werden die DPR-Prüfer - nach gut vierjähriger Tätigkeit - rund 500 Mal Rechnungslegung und Jahresabschluss von kapitalmarktorientierten Unternehmen durchleuchtet haben. Fast alle Unternehmen, die in einem deutschen Börsenindex geführt werden, hatten die Prüfer schon im Haus. Vor allem bei kleineren Unternehmen entdecken sie immer wieder Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten der Rechnungslegung.
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Nach einer längeren Ruhephase hat das International Accounting Standards Board (IASB) mit der grundlegenden Umgestaltung des IFRS-Regelwerks begonnen. Die Änderungen mit ihren vielfältigen Auswirkungen auf die Ansatz-, Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften werden voraussichtlich in zwei Jahren abgeschlossen sein.
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Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, der Bundesrat hat am 3. April zugestimmt. Die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuchs seit mehr als 20 Jahren ist am 29. Mai in Kraft getreten. Betroffen sind alle Mittelständler genauso wie kapitalmarktorientierte Unternehmen.
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Seit Mitte 2006 arbeiten IASB und FASB an einem Projekt zur Neuregelung der bestehenden Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Ziel ist die Entwicklung eines Modells zur Bilanzierung und Bewertung in Übereinstimmung mit dem bestehenden Framework des IASB und den übrigen Standards. Am 19. März 2009 erschien das Diskussionspapier "Leases - Preliminary Views". Dieses wird in Verbindung mit den dazu abgegebenen Kommentierungen die Basis für einen Exposure Draft bilden, der im Jahr 2010 erscheinen soll.
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Wer ein gewerbliches Schutzrecht, beispielsweise ein Urheberrecht verletzt, ist bei schuldhaftem Handeln zum Schadensersatz verpflichtet. Um einen objektiven Wert des entstandenen Schadens zu ermitteln, sind differenzierte betriebswirtschaftliche Methoden erforderlich.
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Die EU-Verordnung Nr.1606/2002, die Basel II-Richtlinien oder die Anforderungen von Private-Equity-Gesellschaften zwingen viele Unternehmen, ihre Bilanzierung zusätzlich zum lokalen Standard ebenfalls nach internationalen Standards, zum Beispiel IFRS, auszurichten. Systemtbasiert wird die Parallelbilanzierung von lokalem und internationalem Standard in Finanzbuchhaltungssystemen wie zum Beispiel SAP bisher meist mithilfe der Kontenplanmethode verwirklicht. Die Parallele Ledgertechnik des neuen Hauptbuches bietet bei der Abbildung der Parallelbilanzierung eine echte Alternative.
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Der Standard IFRS 3 "Business Combinations" in Verbindung mit IAS 38 erfordert die Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmensakquisitionen. Bei dieser Methode ist ein Kaufpreisüberschuss nicht direkt als Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen, sondern im Rahmen einer so genannten Kaufpreisallokation zuvor auf sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden aufzuteilen.
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