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Fördergrundsätze
Neuartige Jugendkulturprojekte gesucht
Die Stiftung unterstützt innovative Projekte in allen Bereichen der ästhetischen Bildung, wenn sie Kreativität und Initiative fördern und Kinder und Jugendliche im Dialog auf Kunst und Kultur neugierig machen.
Wen wir fördern
Bewerben können sich Initiativen aus allen Bereichen der ästhetischen Bildung: Musik, Projekte aus der Jugendtheater-Szene, der Kunst und Bildhauerei, der Literatur, Architektur- und Gestaltungsworkshops und Initiativen aus dem Bereich der Museumspädagogik zählen ebenso dazu wie Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen und Bildungsinstitutionen oder Vermittlungsformen, die den Einsatz Neuer Medien einbeziehen.
Die Initiativen sollen Kinder und Jugendliche an Kunst und Kultur heranführen, die diesen Zugang nicht bereits besitzen. Das Ziel der Stiftung liegt damit nicht im Bereich der Begabten- oder Nachwuchsförderung, sondern in der Breitenförderung. Besonders unterstützt werden kreative Initiativen, die sich durch konzeptionelle und inhaltliche Innovation, vernetzte Denkansätze oder herausragende, neue Vermittlungsformen abheben. Hierbei sieht die Stiftung ihre Aufgabe in erster Linie darin für den Anschub erfolgversprechender Modellprojekte zu sorgen.
Über Projektförderungen entscheidet die Stiftung jährlich in zwei Förderrunden. Förderanträge, die bis zum 15. März eingehen, werden jeweils im Juni entschieden. Über Förderanträge, die bis zum 15. September eingereicht werden, entscheidet das Fördergremium im Dezember des jeweiligen Jahres. Der "Zukunftspreis Jugendkultur" wird in angemessenen Abständen ausgeschrieben.
Was wir nicht fördern
Auf Basis unserer Förderpraxis haben wir eine Negativliste von Kriterien und Beispielen entwickelt. Diese Liste soll Hilfestellung für Fördermittelsuchende geben. Sie führt die häufigsten Gründe für eine Absage auf.
Sollte Unsicherheit bestehen, ob und inwieweit Ihr Projektvorhaben in unser Förderprofil passt, empfiehlt es sich in jedem Fall, vor Antragstellung Kontakt aufzunehmen.
| Ausschlusskriterium | Beispiele |
| Projekte ohne expliziten Bezug zu ästhetischer Bildung |
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| Projekte ohne expliziten Jugendbezug |
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| Unterstützung von Einzelpersonen |
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| Begabten- und Nachwuchsförderung |
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| Projekte ohne aktive Einbeziehung von Kindern/Jugendlichen |
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| Kreativangebote im Regelbetrieb und rein innerschulische Angebote |
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| Interkultureller Jugendaustausch |
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| Internationale Projekte |
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| Jugendhilfe |
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Wie wir fördern (Regelförderung, Zukunftspreis Jugendkultur)
Die Stiftung gewährt einerseits Zuwendungen für Projekte ("Regelförderung"), die wir als interessant einstufen und zeichnet andererseits besonders innovative Vorhaben mit dem "Zukunftspreis Jugendkultur" aus.
Mit dem Antrag können Sie Ihr Projekt kurz beschreiben, den Gesamtfinanzbedarf kalkulieren und - in einem entsprechend gekennzeichneten Feld - angeben, mit welchem Betrag Sie von der Stiftung gefördert werden möchten. Insbesondere in der Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens bitten wir Sie um eine prägnante Formulierung. Darüber hinaus sind gegebenenfalls Projektberichte, Presseberichte, Gutachten, Konzeptpapiere, Zeugnisse, Referenzen, Lebensläufe et cetera zur Unterstützung des Antrags hilfreich.
Ihren Förderantrag können Sie elektronisch oder per Post einreichen. Bei postalischem Versand bitten wir um Zusendung des Antragsformulars sowie möglichst kopierfähiger Anlagen in zweifacher Ausfertigung.
Wie wir entscheiden
Über Anträge auf Regelförderung entscheidet der Stiftungsvorstand. Die Entscheidung, ob und wenn ja, in welcher Höhe wir Ihr Vorhaben unterstützen können, erfolgt auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie gegebenenfalls Nachfragen unsererseits. Dabei fließen alle Förderanträge, die bis zu dem jeweils aktuellen Einsendetermin vorliegen, in die jeweilige Förderrunde ein. Sie erhalten nach der Entscheidung in jedem Falle eine entsprechende Benachrichtigung. Sollten wir Ihr Projekt nicht fördern können, erhalten Sie eventuelle Originale und Anlagen zu Ihrem Förderantrag zurück.
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