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Förderinstrumente der Länder


Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Absicherung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben Landesbürgschaften.


Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Existenzgründer. Verbürgungsfähig sind Investitions- und Betriebsmittelkredite (einschließlich Avale) von Kreditinstituten mit Sitz in der EU.

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,875 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 2,344 Millionen Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,875 Millionen Euro sind die Anträge über  PricewaterhouseCoopers (PwC) in Düsseldorf zu stellen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaften. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn bei den entsprechenden Stellen einzureichen.

Informationen 
Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen

Formulare
Antragsformulare Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen: 
bis 1,875 Millionen Euro: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH  
über 1,875 Millionen Euro: PricewaterhouseCoopers AG
Anlagenverzeichnis zum Antrag
Anlage "de minimis-Erklärung"
Vordruck zur Anforderung des zum Antrag einzureichenden und beim Finanzamt erhältlichen Formulars "Auskunft in Steuersachen"

Weitere Leistungen

Bürgschaften des Landes für im Ausland zu realisierende Vorhaben
Hinweise zur Beantragung einer Bürgschaft für im Ausland zu realisierende Vorhaben
Einzureichende Formulare: 
Antragsformular Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen, Anlagenverzeichnis zum Antrag, Anlage "de minimis-Erklärung", Auskunft in Steuersachen

Garantien des Landes Nordrhein-Westfalen
Garantierichtlinien
Einzureichende Formulare:
Antragsformular LandesgarantienAnlage "de minimis-Erklärung",
Auskunft in Steuersachen, Anlagenverzeichnis

Ansprechpartner

Bestellinformationen
Bernd Papenstein E-Mail Link
Moskauer Straße 19
40227  Düsseldorf
Tel.:  0211 981-2639
Fax:  0211 981-2610
Bestellinformationen
Curt Distler E-Mail Link
Moskauer Straße 19
40227  Düsseldorf
Tel.:  0211 981-2647
Fax:  0211 981-2610

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Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen - Stand 03.09.2010