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Landesbürgschaften
Berechnung des Beihilfewertes staatlicher Bürgschaften
Staatliche Bürgschaften, die vom Bund oder von einzelnen Bundesländern und deren Institutionen zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten zugunsten von Unternehmen übernommen werden sollen, sind gemäß dem europäischen Beihilferecht zu bewerten.
In diesem Zusammenhang hat PricewaterhouseCoopers (PwC) eine durch die Europäische Kommission genehmigte Methode zur Berechnung des Beihilfewertes von staatlichen Bürgschaften entwickelt, die seit Ende September 2007 anwendbar ist.
Bei dieser Berechnungsmethode wird die Risikoeinschätzung der Kreditgeber für die Zwecke der Berechnung des Beihilfewertes unverändert übernommen. Ausgangspunkt der Berechnung ist folglich ein Rating des Kreditnehmers, das die Kreditinstitute auf Basis einer detaillierten Analyse erstellen und ihrer eigenen Kreditentscheidung zugrunde legen. Dieses Rating wird im Rahmen der Anwendung der Berechnungsmethode anhand der 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß Kreditgeber-Rating in ein bürgschaftsspezifisches Ratingsystem übergeleitet.
Für die Berechnung des Beihilfewertes auf Basis des Ausfallrisikos sind neben dem Rating auch der Kreditverlauf und die Bürgschaftsquote, die Bürgschaftsprovision sowie die so genannte Recovery Rate (Sicherheitenerlösquote) heranzuziehen.
Für die Berechnung des Beihilfewertes von Bürgschaften an Projektgesellschaften und junge Unternehmen ohne Rating nehmen Sie bitte direkt mit unseren Ansprechpartnern Kontakt auf.
Mit Hilfe des folgenden Berechnungstools können Sie online den Beihilfewert Ihrer Kreditbürgschaft ermitteln.
Folgen Sie den einzelnen Schritten des Beihilfewertrechners und Sie erhalten weitere Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter an den einzelnen Standorten selbstverständlich gern zur Verfügung. | ||
| Düsseldorf | Bernd Papenstein | 0211 981-2639 |
| Hannover | Mike Schwake | 0511 5357-5323 |
| Magdeburg | Peter Koch | 0391 5372-114 |
| Dresden | Dr. Hans-Günther Reuther | 0351 4402-621 |
| Schwerin | Bernd Kaak | 0385 59241-18 |
| Erfurt | Jens Weigel | 0361 5586-143 |
| Berlin | Guido Koch | 030 2636-1202 |
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