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Landesbürgschaften


Berechnung des Beihilfewertes staatlicher Bürgschaften

Staatliche Bürgschaften, die vom Bund oder von einzelnen Bundesländern und deren Institutionen zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten zugunsten von Unternehmen übernommen werden sollen, sind gemäß dem europäischen Beihilferecht zu bewerten.


In diesem Zusammenhang hat PricewaterhouseCoopers (PwC) eine durch die Europäische Kommission genehmigte Methode zur Berechnung des Beihilfewertes von staatlichen Bürgschaften entwickelt, die seit Ende September 2007 anwendbar ist.

Bei dieser Berechnungsmethode wird die Risikoeinschätzung der Kreditgeber für die Zwecke der Berechnung des Beihilfewertes unverändert übernommen. Ausgangspunkt der Berechnung ist folglich ein Rating des Kreditnehmers, das die Kreditinstitute auf Basis einer detaillierten Analyse erstellen und ihrer eigenen Kreditentscheidung zugrunde legen. Dieses Rating wird im Rahmen der Anwendung der Berechnungsmethode anhand der 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß Kreditgeber-Rating in ein bürgschaftsspezifisches Ratingsystem übergeleitet.

Für die Berechnung des Beihilfewertes auf Basis des Ausfallrisikos sind neben dem Rating auch der Kreditverlauf und die Bürgschaftsquote, die Bürgschaftsprovision sowie die so genannte Recovery Rate (Sicherheitenerlösquote) heranzuziehen.

Für die Berechnung des Beihilfewertes von Bürgschaften an Projektgesellschaften und junge Unternehmen ohne Rating nehmen Sie bitte direkt mit unseren Ansprechpartnern Kontakt auf.

Mit Hilfe des folgenden Berechnungstools können Sie online den Beihilfewert Ihrer Kreditbürgschaft ermitteln.

Folgen Sie den einzelnen Schritten des Beihilfewertrechners und Sie erhalten weitere Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben.

Beihilfewertrechner

 

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter an den einzelnen Standorten selbstverständlich gern zur Verfügung.

Düsseldorf Bernd Papenstein0211 981-2639 
HannoverMike Schwake 0511 5357-5323 
Magdeburg Peter Koch 0391 5372-114 
Dresden Dr. Hans-Günther Reuther 0351 4402-621 
SchwerinBernd Kaak 0385 59241-18 
Erfurt Jens Weigel 0361 5586-143 
Berlin Guido Koch 030 2636-1202 

 

Informationsmaterial 
VERORDNUNG (EG) Nr. 1998/2006 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen
VERORDNUNG (EG) Nr. 1628/2006 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten
VERORDNUNG (EG) Nr. 70/2001 DER KOMMISSION vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen

Ansprechpartner

Bernd Papenstein E-Mail Link
Moskauer Straße 19
40227  Düsseldorf
Tel.:  0211 981-2639
Fax:  0211 981-2610
Steffen Sühnel E-Mail Link
Potsdamer Platz 11
10785  Berlin
Tel.:  030 2636-1291
Fax:  030 2636-1221

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