Privatpersonen
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen streben eine Reduzierung ihrer "internationalen Steuerquote an". Gerade vor dem Hintergrund der stets zunehmenden Internationalisierung ist die strategische Nachfolgeplanung zu einer grenzüberschreitenden Herausforderung geworden. Diese globale Herausforderung erstreckt sich auch auf die richtige Auswahl von Kapitalanlagen und Immobilien. Oftmals fällt in diesem Zusammenhang zudem das Stichwort Wohnsitzverlagerung ins Ausland.
Nachfolgeplanung
Um den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden und neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung sicherzustellen, setzt die Bundesregierung auf ein steuerpolitisches Sofortprogramm. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 grünes Licht gegeben, so dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz pünktlich zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann. Dabei soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung bei der Erbschaftsteuer durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden.
weiter
Neues Erbschaftsteuergesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten
Das Unternehmertestament: Ausdruck verantwortungsvoller Nachfolgeplanung
Wohnsitzverlagerung
Um einen vollständigen und steuerlich unproblematischen Wegzug aus Deutschland zu erreichen, sollten die Punkte der folgenden Checkliste berücksichtigt werden. Dazu gehört, die Nachweise so zu führen, dass diese gleich dem Finanzamt gegenüber verwendet werden können.
weiter
Rund um die Immobilie
My home is my castle - noch immer hat Immobilienbesitz einen hohen Stellenwert. Sei es das selbstgenutzte Heim oder eine Immobilie als Investitionsobjekt - vielleicht sogar eine denkmalgeschützte Immobilie. Aber auch der Trend zur Ferienimmobilie in südlicheren Ländern ist ungebrochen. Damit der Traum vom Ferienhaus nicht zum Alptraum wird, sollte man sich im Vorfeld über die dortigen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen informieren.
weiter
Rund um die Kapitalanlage
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer für private Einkünfte aus Kapitalvermögen. Vorbehaltlich der Übergangsregelungen fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die einem Steuerpflichtigen nach diesem Datum zufließen, unter die neue Regelung. Durch den Abgeltungscharakter soll das Besteuerungsverfahren für die Einkünfte aus Kapitalvermögen vereinfacht werden, indem die Kapitalerträge künftig nicht mehr mit in die Veranlagung aufgenommen werden müssen.
weiter
Verlustverrechung nach Einführung der Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer auf Erträge aus Lebensversicherungen