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Landesbürgschaften


Beihilfewertrechner

Staatliche Bürgschaften, die vom Bund oder von einzelnen Bundesländern und deren Institutionen zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten zugunsten von Unternehmen übernommen werden sollen, sind gemäß dem europäischen Beihilferecht zu bewerten.


Step 1: Bürgschaftsrating

Bitte ordnen Sie die dem Rating Ihres Kreditgebers entsprechende 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit nach folgendem Muster einer der fünf Ratingkategorien für Bürgschaften zu. Wählen Sie Ihr so ermitteltes Bürgschaftsrating dann in der Liste aus und gehen Sie weiter zu Step 2.
Die Berechnung des Beihilfewertes ist auch für ein beliebiges Datum in der Vergangenheit (frühestens 26.09.2007) mit dem jeweils entsprechenden EU-Referenzzinssatz möglich.



Ihr Bürgschaftsrating 1-Jahres-Ausfall-
wahrscheinlichkeit in %
Ratingkategorien
Bürgschaften
> 0.00
<=2.70
1
> 2.70
<=3.50
2
> 3.50
<=5.50
3
> 5.50
<=8.00
4
> 8.00
<=13.00
5


Ansprechpartner

Bernd Papenstein E-Mail Link
Moskauer Straße 19
40227  Düsseldorf
Tel.:  0211 981-2639
Fax:  0211 981-2610
Steffen Sühnel E-Mail Link
Potsdamer Platz 11
10785  Berlin
Tel.:  030 2636-1291
Fax:  030 2636-1221

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Beihilfewertrechner - Stand 03.09.2010