27 März, 2020
Das Corona-Virus COVID-19 hat schwerwiegende Folgen auf die weltweite Wirtschaft. Bund und Länder unterstützen Unternehmen mit ausgeweiteten Bürgschaftsprogrammen zur Deckung des erhöhten Finanzierungsbedarfes.
Ihr Experte für Fragen
Bernd Papenstein
Partner, Deals: Leader Öffentlicher Sektor bei PwC Deutschland
Tel.: +49 211 981-2639
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Die Programme für Bürgschaften richten sich an alle Unternehmen, die angesichts der aktuellen Situation einen erhöhten Liquiditätsbedarf haben und. Erster Ansprechpartner ist Ihre Hausbank bzw. Bank, die auch zur Übernahme zusätzlicher Risiken bereit sein muss. Die Bürgschaft kann sämtliche Finanzierungsformen (u.a. Bar-/Avalkredite, Investitions- und Betriebsmittelkredite, Factoring) besichern.
Die Länder und der Bund gewähren bis zu 90%ige Bürgschaften in einem auf 1-2 Wochen verkürzten Verfahren.
Die Bürgschaftsprogramme der Länder bzw. des Bundes richten sich an alle Unternehmen, die infolge der Corona-Krise einen Liquiditätskredit benötigen, beispielsweise, weil Umsätze oder Lieferketten wegbrechen, sich Projekte verschieben oder infolge fehlender Mitarbeiterverfügbarkeit. Banken, Kautionsversicherer oder Warenkreditversicherer können grundsätzlich Bürgschaftsprogramme in Anspruch nehmen.
Das geförderte Unternehmen darf am 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU gewesen sein. Nachfolgende Schwierigkeiten müssen auf die Corona-Krise zurückzuführen sein. Andernfalls gilt für diese Unternehmen das klassische Bürgschaftsverfahren der Länder.
Eine Übersicht zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Zeitraum 2014 – 2020 finden Sie hier.
Bürgschaftsbanken sind selbstständige Selbsthilfeeinrichtungen in jedem Bundesland. Sie eignen sich, um einen Kredit bis zu 3,125 Millionen Euro. zu decken, jedoch nicht für Sanierungen. Die Bürgschaftsbank übernimmt eine Ausfallbürgschaft von üblicherweise 80 Prozent (bzw. einem Bürgschaftsbedarf von 2,5 Mio. Euro), teilweise auch darüber hinaus, so dass Ihrer Bank ein Restrisiko von etwa 20 Prozent bleibt. Für Kleinbeträge gibt es verkürzte Verfahren. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an der Besicherung durch eine Bürgschaftsbank direkt an Ihre Hausbank bzw Bank.
Landesbürgschaften eignen sich ab einem Kreditbedarf von 3,125 Millionen Euro (bzw. einem Bürgschaftsbedarf von 2,5 Mio. Euro) oder bei Sanierungen auch für kleinere Beträge. Maximal kann der Finanzierungsbedarf für die kommenden 18 (12) Monate für kleine- und mittlere Unternehmen (Großunternehmen) gedeckt werden. Das Land übernimmt eine Ausfallbürgschaft von üblicherweise 90 Prozent. Die Laufzeit einer Bürgschaft beträgt maximal sechs Jahre. Für die Übernahme der Bürgschaft ist – länder- und ratingabhängig – eine Garantieprovision von mindestens 0,5 Prozent p.a. bis zu 2,0 Prozent p.a. zu zahlen. Ansprechpartner für Landesbürgschaften sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien oder der Bürgschaftsmandatar: Das ist in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Thüringen PwC, in allen weiteren Bundesländern sind es die Förderbanken der Länder.
Bürgschaftsbedarf ab 20 Millionen Euro (Kreditbedarf bei 90 Prozent: 22,2 Millionen Euro bzw. 44,4 Millionen Euro bei Investitionskrediten) in den geförderten Gebieten (farbig markiert) bzw. ab einem Bürgschaftsbedarf ab 75 Millionen Euro in den übrigen Gebieten in Frage. Wie bei der Landesbürgschaft handelt es sich um eine staatliche Ausfallbürgschaft eines Kredites von in der Regel 90 Prozent, die parallel durch den Bund gewährt wird sowie die Länder, in denen jeweils mehr als 10 Prozent der Belegschaft eines Unternehmens beschäftigt sind. Es wird ein Bürgenkonsortium gebildet, das durch den Bund geführt wird. Ein kleines und mittleres Unternehmen (Großunternehmen) kann mit einer Bundesbürgschaft maximal den Finanzierungsbedarf der kommenden 18 (12) Monate besichern. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 6 Jahre. Es ist eine Garantieprovision von 0,5 Prozent p.a. bis zu 2,0 Prozent p.a. zu zahlen. Der Antrag für eine Bundesbürgschaft ist ohne Einschaltung einer Bank möglich, jedoch muss diese später im Verfahren beitreten.
Bei Interesse an einer Landesbürgschaft wenden Sie sich bitte an Ihren Kreditgeber. Ihre Bank leitet den Antrag zwecks betriebswirtschaftlicher Begutachtung für das jeweilige Land beziehungsweise den Bund an PwC als Mandatar weiter.
Um der derzeitigen Krisensituation gerecht zu werden, wurden beschleunigte Verfahren etabliert. Dadurch ist es möglich, innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Entscheidung für einen Bürgschaftsantrag zu treffen. Der Prozess sieht somit folgendermaßen aus:
Halten Sie folgende Dokumente beziehungsweise Informationen bereit, die in jedem Verfahren erfragt werden:
Bernd Papenstein
KfW, Bund und NRW
Tel.: +49 160 97244680
Rainer Holtmann
Bund und NRW
Tel.: +49 171 7662764
Wolfgang Reich
NRW
Tel.: +49 160 5362885
Zur Landesbürgschaftsseite NRW
Karin Meyer zu Bergsten
Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: +49 160 90503520
Zur Landesbürgschaftsseite Mecklenburg-Vorpommern
Peter Koch
Bund und Niedersachsen
Tel.: +49 171 7665908
Zur Landesbürgschaftsseite Niedersachsen
Jens Weigel
Thüringen
Tel.: +49 170 9229523
Bernd Papenstein
Partner, Deals: Leader Öffentlicher Sektor, PwC Germany
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