Studie: Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

Studie zur praktischen Umsetzung im Dax 160

Mal zwei Seiten, mal 100 Seiten: Unternehmen setzen CSR-Berichtspflicht sehr unterschiedlich um

Seit diesem Jahr müssen große, börsennotierte Unternehmen hierzulande die Öffentlichkeit auch über nichtfinanzielle Belange informieren – das verlangt das Umsetzungsgesetz zur europäischen „Corporate Social Responsibility“-Richtlinie. Um herauszufinden, wie die Unternehmen die neuen Vorgaben umsetzen, hat PwC sämtliche schon vorliegende 2017er-Geschäftsberichte von Dax-, MDax-, SDax- und TecDax-Mitgliedern untersucht. Das Ergebnis: Unternehmen gehen mit den im Fachjargon „CRS-RLUG“ genannten Bestimmungen höchst unterschiedlich um.

 

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So berichten manche Unternehmen schon so ausführlich über Aspekte der „Corporate Social Responsibility“, dass die Ausführungen bis zu 100 Seiten füllen. Anderen Firmen reichen dagegen weniger als zehn Seiten ein, in einem Fall waren es sogar gerade mal zwei. Auch an anderen Stellen fördert die PwC-Studie deutliche Unterschiede zutage. Jeder fünfte Dax-Konzern nimmt zum Beispiel den Aufwand auf sich, den kompletten CSR-Bericht in den klassischen Lagebericht einfließen zu lassen. Dagegen machen sich im MDax nur 4 Prozent der Mitglieder diese Mühe. Im SDax- bzw. im TecDax ist es kein einziges. 

Vielfalt in der CSR-Berichterstattung muss nicht schlecht sein

Nach Meinung von Petra Justenhoven, PwC-Partnerin und Leiterin des Bereichs Assurance, ist diese Vielfalt in der CSR-Berichterstattung „per se überhaupt nichts Schlechtes“. Immerhin habe der Gesetzgeber gewisse Wahlmöglichkeiten ja sogar bewusst eingeräumt. 

„Auf der einen Seite gibt es gerade im Dax schon Unternehmen, die zahlreiche nichtfinanzielle Aspekte steuern und diese dann auch mit entsprechenden Kennzahlen unterlegen können. Naturgemäß berichten diese Unternehmen dann auch umfangreicher als ein SDax-Mitglied, das das Thema Nachhaltigkeit bislang vernachlässigt hat.“

Petra Justenhoven,PwC-Partnerin und Leiterin des Bereichs Assurance

Trotzdem hofft Justenhoven, dass sich die Berichtsstandards zumindest innerhalb derselben Branchen bzw. Peergroups in den nächsten Jahren stärker annähern. „Entscheidend ist, dass die Adressaten die gesuchten Informationen finden, um diese dann zum Beispiel mit den Angaben anderer Unternehmen abgleichen zu können. Hieran mangelt es laut unserer Untersuchung teilweise noch." Die „CSR-RLUG“ gilt für alle Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2017 und betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern.  

Entwicklungspotenziale erkennen und nutzen

Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass die CSR-Berichtslandschaft ein recht heterogenes Bild abgibt und Entwicklungspotenziale durchaus erkennbar sind. Da dies insbesondere die für die Adressaten wichtige Vergleichbarkeit der Berichterstattung erschwert, ist mittelfristig eine Anpassung der Regulierung zu erwarten. Allerdings wären frühzeitige und überstürzte neue Regulierungen wenig dienlich, da die CSR-Richtlinienvorgaben noch nicht die Zeit hatten, sich im Unternehmensumfeld hinreichend zu etablieren und einzuspielen.

Wir empfehlen den Berichtserstellern, den aktuellen Schwung in der CSR-Diskussion zu nutzen, um Themen und Berichterstattung weiterzuentwickeln. Denn in Zukunft ist eher mit steigenden regulatorischen Anforderungen und Erwartungen der Marktteilnehmer zu rechnen.

Exkurs: Der Building Public Trust Award

Das Vertrauen der Öffentlichkeit und Investoren zu gewinnen, ist heute entscheidend für den Unternehmenserfolg. Deshalb zeichnet PwC Unternehmen mit dem Building Public Trust Award aus, die eine besonders transparente, glaubwürdige Berichterstattung haben und auch nichtfinanzielle Werttreiber und Leistungsindikatoren abbilden.

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Petra Justenhoven

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Nicolette Behncke

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Hendrik Fink

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