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Warum wird das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) eingeführt werden? Als Kernelement des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ soll das VerSanG aus Unternehmen heraus begangene Straftaten – kurz gesagt: Wirtschaftskriminalität – wirksam ahnden und dadurch bekämpfen.
Wer wird sanktioniert? Sämtliche „Verbände“ (Unternehmen) – vom Großkonzern über den Mittelständler bis hin zum Einzelunternehmen.
Was wird sanktioniert? Unternehmensbezogene Straftaten, die von Leitungs- oder sonstigen Personen verwirklicht wurden („Verbandstaten“). Bei sonstigen Personen gilt dies nur, sofern die Straftaten auf einer Aufsichtspflichtverletzung der Leitungsperson beruhen. Hierzu zählen auch im Ausland begangene Straftaten, wenn das Unternehmen einen Sitz in Deutschland hat.
Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor? Verwarnung mit Verbandsgeldsanktionsvorbehalt (gegebenenfalls mit Erteilung von Auflagen und/oder Weisungen) und Verbandsgeldsanktionen in Höhe von bis zu zehn Prozent des durchschnittlichen Jahres(konzern)umsatzes.
Wie kann der Verband das Sanktionsrisiko verringern oder gar vermeiden? Durch den Nachweis bereits bestehender oder die Implementierung wirksamer Compliance-Maßnahmen und die Mitwirkung an der Aufklärung der Tat durch interne Untersuchungen. Die strafrechtliche Verfolgung der (Leitungs-)Personen sowie eine zivilrechtliche Inhaftungnahme des Unternehmens bleiben jedoch möglich.
Durch die Einrichtung wirksamer Compliance-Maßnahmen Verbandsstraftaten vorbeugen und diese bekämpfen.
Strafmilderung durch die Einleitung interner Untersuchungen zur Aufklärung einer Straftat sowie der Verbandsverantwortlichkeit erzielen.
Straf- und sanktionsrechtliche Beratung und Verteidigung im Fall einer verbandsbezogenen Straftat.
Ismael Ott
Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany
Tel.: +49 211 981-4367
Dr. Jan-Lieven Stöcklein
Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany
Tel.: +49 69 9585-6005
Dr. Robert Paffen
Partner, Risk Consulting Leader PwC Europe, PwC Germany
Tel.: +49 211 981-4330