Kapitalgeber benötigen für eine fundierte Risikoabschätzung eine umfassende Unternehmensanalyse. Ist ein Unternehmen, das sich in Schwierigkeiten befindet, sanierungsfähig? Welche Aussagen lassen sich zur Überschuldung von Krisenunternehmen machen? Als unabhängiger und sachverständiger Begutachter erarbeitet das Business-Recovery-Services-Team von PwC Analysen zu Business Reviews, Sanierungsgutachten und Überschuldungsprüfungen.
Die PwC-Business-Reviews helfen Unternehmen und Kapitalgebern, Klarheit über die aktuelle Lage eines Unternehmens zu gewinnen. Vor allem für mittelständisch geprägte Unternehmen hat PwC eine effiziente Vorgehensweise entwickelt, den Corporate Health Check.
Die PwC-Spezialisten stellen im Rahmen der Erstellung von Sanierungsgutachten fest, ob ein Unternehmen in der Krise sanierungsfähig ist. Auch prüfen die Experten die Angemessenheit und die Erfolgsaussichten von vorliegenden Sanierungskonzepten; geprüft werden auch die gegenwärtige und zukünftige Zahlungsfähigkeit sowie die Überschuldung.
Sanierungsgutachten schaffen durch die unabhängige Sichtweise eines Dritten - PwC- Vertrauen und erhöhen so die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten.
Die Überschuldung ist nach Paragraf 19 der Insolvenzordnung ein Grund für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Überschuldungssituation wenden die PwC-Spezialisten ein zweistufiges Verfahren an: In der ersten Stufe wird die Überlebensfähigkeit des Unternehmens beurteilt, die so genannte Fortführungsprognose.
In der zweiten Stufe wird das Vermögen den Schulden des Unternehmens an einem Stichtag gegenübergestellt (Überschuldungsstatus). Bei den Beurteilungen werden grundsätzlich die aktuellsten Verlautbarungen und Stellungnahmen des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer, insbesondere des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., sowie die einschlägige Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs beachtet.
Thomas Steinberger
Partner, Deals: Leader Business Recovery Services & Automobilindustrie
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