Ein neues Gesetz soll die Sanierung durch ein Insolvenzverfahren verbessern und mehr Firmen retten: Am 1. März 2012 ist das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber das Insolvenzrecht grundlegend reformiert. Das Insolvenzverfahren wird zu einer attraktiven Alternative zur außergerichtlichen Sanierung. Die Sanierungs- und Restrukturierungsberater von PwC unterstützen Unternehmen in allen Phasen der Krise – auch bei Plan B-Überlegungen vor der Insolvenz und während des Insolvenz(plan)verfahrens.
Die interdisziplinären Experten von PwC unterstützen sämtliche Verfahrensbeteiligte in allen Phasen der Unternehmenskrise – einschließlich der vor-insolvenzlichen „Plan B“-Überlegungen und des Insolvenz-(plan)verfahrens selbst. Ist die Unternehmenskrise bereits so weit fortgeschritten, dass die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Betracht kommt, stehen die Verantwortlichen vor einer Vielzahl von Entscheidungen und Aufgaben: Sie müssen nicht nur Klarheit über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse schaffen. Vielmehr geht es darum, möglichst frühzeitig verschiedene Handlungsalternativen durchzuspielen.
Die PwC-Spezialisten unterstützen bei der Prüfung, ob oder wann Insolvenzgründe vorliegen. Sie zeigen die verschiedenen Möglichkeiten der Restrukturierung innerhalb eines Insolvenzerfahrens als Alternative zur außergerichtlichen Sanierung auf. Dabei behalten sie Zeit, Kosten, Recovery und Risiko des jeweils analysierten Szenarios im Blick.
Je nach den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten beraten die Restrukturierungsexperten von PwC weltweit in folgenden Bereichen:
Die PwC-Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung im Verwalter- und Insolvenzumfeld. Sie kennen die Agenda der Insolvenz und setzen sich für die bestmögliche Restrukturierung der Beteiligten ein – auch und gerade in der Insolvenz.