Zur Entwicklung seiner Wirtschaft übernimmt Mecklenburg-Vorpommern
Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen. PwC unterstützt
das Land im Management des Landesbürgschaftsprogramms.
Die Landesbürgschaften wurden für Finanzierungs- oder Absicherungsbedarfe, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine stehen, angepasst. Darüber hinaus werden in diesem Zusammenhang bei Bestandsbürgschaftsengagements Tilgungsaussetzungen in einem verkürzten Verfahren genehmigt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt im Interesse von gewerblichen Unternehmen Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen.
Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen - PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mandatar Landesbürgschaften, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin bzw. per E-Mail an de_antrag_lb-mv@pwc.com.
Die Vergabe von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden für die Zwecke Corona‐bedingter Liquiditätsbedarfe angepasst.
Der Bund und die Länder unterstützen KMU und Großunternehmen in der gegenwärtigen Corona-Krise mit bis zu 90%igen Ausfallbürgschaften.
Karin Meyer zu Bergsten
Director, Leiterin Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern, PwC Germany
Tel.: +49 385 59241-25
Steffen Knossalla
Manager, EU-Beihilferecht und Insolvenzrecht, Rechtsanwalt, PwC Germany
Tel.: +49 385 59241-17