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PwC Tax Insurance Newsflash

Aktuelle steuerrechtliche Informationen und Entwicklungen

Juli 2023

Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen – wirksames Instrument oder Bürokratiemonster?


Durch die Einführung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen und des automatischen Informationsaustausches wird in der Europäischen Union das Ziel verfolgt, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken zu identifizieren. In Deutschland trat am 1. Juli 2020 die sechste Überarbeitung der Amtshilferichtlinie (DAC 6) in Kraft. Intermediäre und steuerpflichtige Nutzer sind nach § 138d Abgabenordnung (AO) verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen den deutschen Steuerbehörden zu melden.

Laut einer kleinen Anfrage an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/6734) wurden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bislang insgesamt 26.921 Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemeldet, wobei 76,5 % dieser Mitteilungen von Intermediären stammen. Von diesem wurden dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mehr als 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitgeteilt, bei denen Handlungsbedarf in rechtspolitischer Sicht besteht. Bei der Mehrheit (140 Fälle) besteht kein rechtspolitischer Handlungsbedarf, aber die Informationen wurden den Finanzbehörden der Länder zur Verfügung gestellt.

Bisher sollen bei den Behörden einmalige Kosten in Höhe von 44,5 Mio. Euro zwischen den Jahren 2019 und 2022 angefallen sein. Aussagen zum möglichen Erfüllungsaufwand der Unternehmen finden sich in den Antworten des BMF nicht. Der tatsächliche Umsetzungsaufwand seitens der Unternehmen darf aber als weitaus höher als die von der Finanzverwaltung bezifferten eigenen Kosten eingeschätzt werden. Gerade Versicherungsunternehmen mussten etwa mit Blick auf ihre Kapitalanlageaktivitäten im Ausland neue Prozesse einführen. Dies hat nicht nur zu einem einmaligen Einführungsaufwand, sondern ebenso zu nicht unerheblichen laufenden Erfüllungsaufwänden geführt. Nicht zuletzt dürfte die kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag auch eine gewisse politische Brisanz entfalten, da die Bundesregierung nach wie vor die Einführung einer Mitteilungspflicht für rein nationale Steuergestaltung plant.

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