Die NIS-2-Richtlinie wurde am 27.12.2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 16.01.2023 in Kraft getreten. Sie regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht überführen. In Deutschland existiert seit Juli 2023 ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung, bekannt als NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG). Was Sie über die NIS-2 wissen müssen und wie Sie sich auf die Anforderungen vorbereiten können, erfahren Sie hier.
NIS-2
Was Unternehmen und Institutionen aller wesentlichen und wichtigen Sektoren über die europäische Richtlinie zur Verschärfung der Cybersicherheit wissen müssen.