Versicherungspflicht
In Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein. Arbeitnehmer, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Das betrifft 90 Prozent der Bürger. Wer mehr verdient, kann sich auch für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden.
Beitragsfinanzierung
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich im Wesentlichen aus Beiträgen der Bürger und Arbeitgeber. Hinzu kommen Bundeszuschüsse aus Steuermitteln.
Solidaritätsprinzip
Das deutsche Gesundheitswesen zeichnet sich durch das Solidarprinzip aus. Das bedeutet, dass jeder Versicherte der GKV medizinisch notwendige Leistungen unabhängig von seinem Einkommen erhält – in Form von Sachleistungen. In der Solidargemeinschaft tragen die Versicherten gemeinsam die Krankheitsrisiken.
Selbstverwaltung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht zur Selbstverwaltung, ihr oberstes Gremium ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Die Gesundheitspolitik legt die Rahmenbedingungen fest.