Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Zukunftssichere Gesundheitsversorgung jetzt gestalten

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Michael Ey
Partner, Co-Lead Healthcare bei PwC Deutschland
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Jörg Asma
Partner, Consulting Lead Healthcare bei PwC Deutschland
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Holistische Transformation von der Strategie über die rechtliche Absicherung bis zur operativen Umsetzung

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zielt darauf ab, die Krankenhausplanung und -finanzierung zu reformieren. Wichtige Bestandteile sind die Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen und einer Vorhaltevergütung sowie die Einrichtung sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass medizinische Angebote bundesweit einheitlich strukturiert und die Krankenhäuser hinsichtlich ihrer Fixkosten besser abgesichert werden.

Ab 2027 werden die Leistungsgruppen und Vorhaltebudgets umgesetzt, während der 50 Milliarden Euro umfassende Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) bereits kurzfristig Fördermittel bereitstellt. Der KHTF wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet und von den Bundesländern umgesetzt. Krankenhäuser müssen Förderanträge bei ihren Bundesländern einreichen, die dann entscheiden, für welche Vorhaben ein Antrag beim BAS gestellt wird.

Die konkrete Ausgestaltung des KHTF wird in der Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) festgelegt, die am 18. April 2025 in Kraft tritt. Krankenhäuser sollten jedoch bereits jetzt aktiv werden, um von Förderungen profitieren zu können. Eine Transformation ist notwendig, um eine Reihe von Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem zu adressieren.

Ineffiziente Verteilung von Ressourcen

Deutschland weist im internationalen Vergleich eine überdurchschnittliche hohe Dichte an Krankenhäusern und Krankenhausbetten auf, hat erhöhte Betriebskosten aufgrund einer lediglich mittleren Auslastung der verfügbaren Betten. Dies führte zu hohen Gesundheitsausgaben für die stationäre Versorgung und einer nicht ressourcengerechten Allokation von Personal und Material.

„Die Transformation der Krankenhauslandschaft ist eine Chance, die Zukunft der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu gestalten. Der Erfolgt hängt von der Fähigkeit ab, sich schnell auf neue Anforderungen einzustellen. Es ist Zeit, die Weichen für eine patientenzentrierte Versorgung zu stellen.“

Jörg Asma,Partner, Consulting Lead Healthcare bei PwC Deutschland

Wir unterstützen Sie individuell auf dem Weg zum zukunftsorientierten Krankenhaus

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Wie Krankenhäuser sich erfolgreich verändern, um im Wettbewerb zu bestehen.

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Digitalisierung ist für jedes Krankenhaus eine Herausforderung und Cybersicherheit gleichzeitig unerlässlich.

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Legal Consulting: Rechtliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Der Erfolg von Transformationsvorhaben in Krankenhäusern hängt nicht zuletzt von der Rechtssicherheit der Entscheidungen ab. Die umfasst sowohl die Planung der Transformationsvorhaben als auch die Stellung der Fördermittelanträge sowie die rechtliche Begleitung des Transformationsvorhabens und die Unterstützung im Nachweisverfahren. Hierbei sind insbesondere medizinrechtliche, arbeitsrechtliche, fördermittelrechtliche, beihilferechtliche, wettbewerbsrechtliche und IT-rechtliche Aspekte zu beachten.

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Infografik: KHVVG – Der Weg vom Vorhaben zur Ausschüttung der Fördermittel
  1. Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
  2. Umstrukturierung von Krankenhausstandorten zu Sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen
  3. Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, insb. robotergestützte Telechirurgie
  4. Wettbewerbsrechtlich zulässige Bildung und Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen an Hochschulkliniken, soweit Hochschulkliniken und Krankenhäuser, die keine Hochschulkliniken sind, an diesen Vorhaben gemeinsam beteiligt sind
  5. Wettbewerbsrechtlich zulässige Bildung und Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden (mit mind. zwei Krankenhäusern) zum Abbau von Doppelstrukturen, insbesondere durch Standortzusammenlegungen
  6. Bildung integrierter Notfallstrukturen
  7. Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses, insb. in Gebieten mit hoher Krankenhaus- und Krankenhausbettendichte
  8. Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in den mit Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten (z. B. Ergotherapie, Diätassistent, Krankengymnastik, Physiotherapie, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegehilfe- und Assistenz)
  1. Finanzierung der Vorhaben
       •  Abhängig vom jeweiligen Vorhaben
       •  Umfasst beispielsweise:
          ○  Baukosten
          ○  Personalkosten
          ○  Anschaffungskosten
  2. Finanzierung der Zinsen, der Tilgung und der Verwaltungskosten von Darlehen zur Finanzierung von förderfähigen Vorhaben
  3. Beratungskosten
  4. Rechtsberatungskosten sowie Kosten für Wirtschaftsprüfer
  5. Finanzierung von Machbarkeitsstudien und Projektmanagement
  1. Fristgerechte Antragsstellung
  2. Beginn der Projektumsetzung nach dem 01. Juli 2025
  3. Mindestens hälftige Kostentragung des Vorhabens durch das Land
  4. Einhaltung der Mindestinvestitionskostenförderung der Länder nach der Differenzmethode des § 12b Abs 3 KHG
  5. Nachweis über die Prüfung des Insolvenzrisikos z. B. durch aktuelles Testat von PwC
  6. Zugelassenes Krankenhaus, dessen Investitionskosten nach Maßgaben des KHG förderfähig sind
  7. Einhaltung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts und Beihilfenrecht der EU bei Vorhabensumsetzung
  8. Keine Förderung des Vorhabens aufgrund anderer Gesetze oder Förderprogramme (Ausnahme: Selbstständige Vorhabensabschnitte und Landeskrankenhausfinanzierung sowie Förderprogramme der Länder)
  9. Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Aspekte der Nachhaltigkeit bei Vorhabenumsetzung

Nicht förderfähig sind:

  • Pflegesatzfähige Betriebskosten, soweit in den Fördertatbeständen nichts anderes bestimmt ist
  • Kosten für die Aufrechterhaltung des Gebäudes- und Anlagebetriebs nach Stilllegung akutstationärer Versorgungskapazitäten, soweit es sich nicht um unvermeidbare Kosten für die Abwicklung von Verträgen handelt
  • Kosten, die durch die Rückforderung des Landes von in der Vergangenheit gewährten Investitionsfördermitteln entstehen 

„Die Krankenhauslandschaft wird sich in den nächsten Jahren grundsätzlich verändern. Wer Schritt halten will, muss jetzt für die Zukunft investieren: technisch, organisatorisch und personell – im Sinne aller!“

Michael Ey,Partner, Co-Lead Healthcare bei PwC Deutschland
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, PwC Germany

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