Die CSRD bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Was Unternehmen beim Nachhaltigkeitsreporting beachten müssen und was PwC für Sie leisten kann.

CSRD-Berichterstattung und -Prüfung

Meeting in einem grünen Büro

Dietmar Prümm
Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland
E-Mail

Was die CSRD ist und welches Ziel sie verfolgt

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung in der Geschäftswelt ist das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist längst nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern wird auch von Stakeholdern vorangetrieben. Es geht nicht mehr nur darum, wie gut die finanzielle Performance ist, sondern auch darum, wie nachhaltig und verantwortungsbewusst ein Unternehmen agiert.

Vor diesem Hintergrund rücken Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend in den Fokus und sollen zur Erhöhung des Vertrauens in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Prüfung unterzogen werden. Kunden, Investoren und die Öffentlichkeit müssen darauf vertrauen können, dass die veröffentlichten Informationen tatsächlich den erforderlichen Standards und Anforderungen entsprechen – nicht zuletzt, um Greenwashing zu vermeiden und die Transparenz und Integrität in der Unternehmensberichterstattung zu fördern.

Im November 2022 hat das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Seit Februar 2025 findet mit dem sogenannten „Omnibus-Verfahren“ eine Überarbeitung dieser Richtlinie statt. Auch unter Berücksichtigung der derzeit diskutierten Vereinfachungen an der Richtlinie ändert diese den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen tiefgreifend. Mit der CSRD wächst auch der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen: Die aktuell geltende Richtlinie betrifft in der gesamten Europäischen Union (EU) etwa 50.000 Unternehmen, davon allein 15.000 in Deutschland. Ausgehend davon ist mit der Überarbeitung der CSRD-Richtlinie eine Reduktion der gesetzlich verpflichteten Unternehmen angedacht. Am 3.9.2025 hat das Bundeskabinett hierzu den Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht beschlossen. Dieser sieht u. a. den Start der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der ersten Welle ab dem Geschäftsjahr 2025 sowie die EU-weit beschlossene Verschiebung für weitere Unternehmen vor. Es ist davon auszugehen, dass es über die gesetzlich verpflichteten Unternehmen hinaus eine Vielzahl von Unternehmen geben wird, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen und prüfen lassen werden. Der Kreis der Stakeholder, die solche Informationen einfordern, erweitert sich kontinuierlich und schließt neben Banken und Analysten zunehmend auch Lieferanten, Kunden, potenzielle Investoren sowie Mitarbeitende ein.

Hintergrund für die CSRD ist der European Green Deal: Dieses Programm hat die EU-Kommission im Jahr 2019 ausgerufen mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Teil des European Green Deal sind unterschiedliche Maßnahmen, die nachhaltiges Wirtschaften fördern sollen. Vor allem sollen Unternehmen transparenter über Nachhaltigkeit berichten – dafür sorgt unter anderem die CSRD.

Die Folge: Unternehmen werden künftig, neben der finanziellen Performance, mehr und mehr auch anhand nichtfinanzieller Kennzahlen bewertet. Um diese vergleichen zu können, müssen die veröffentlichten Informationen verlässlich sein. Und genau dazu tragen Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer maßgeblich bei.

„Dem Umfang dieser Transformation und der hohen regulatorischen Dynamik entsprechend ist die projektbegleitende Einbindung des Abschlussprüfers unumgänglich. Von Beginn an begleiten wir Sie als konstruktiver Sparringspartner.“

Dietmar Prümm,Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland

Inwiefern ist die CSRD relevant – und für welche Unternehmen?

Die CSRD erweitert die Regeln für die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich. Neu ist auch, dass künftig zum Teil Unternehmen berichten müssen, für die zuvor noch keine Berichtspflicht bestand.

Konkret gilt die aktuell von der EU vorgesehene Berichtspflicht für alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind. Kleinstunternehmen bilden eine Ausnahme.  Zusätzlich gilt die Richtlinie mit einer Verzögerung von voraussichtlich zwei Jahren für alle nicht-kapitalmarktorientieren Unternehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme ist größer als 25 Millionen Euro.
  • Die Nettoumsatzerlöse übersteigen 50 Millionen Euro.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Personen.

Zwar befindet sich die CSRD derzeit in einem Überarbeitungsprozess (unter anderem im Hinblick auf die Größenkriterien) und ist bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, dennoch ist davon auszugehen, dass die nationale Umsetzung in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Stakeholder erhöhen den Druck – auch auf nicht unmittelbar betroffene Unternehmen

Auch Unternehmen, die die Veränderungen nicht unmittelbar betreffen, werden die Neuerungen indirekt zu spüren bekommen. Insbesondere werden die verschiedenen Stakeholdergruppen den Druck auf sie erhöhen und Informationen verlangen, die mit denen der berichtspflichtigen Unternehmen vergleichbar sind.

„Der Umfang und die Detailanforderungen der CSRD sind auch nach Omnibus herausfordernd. Die EU hat bislang über 80 Offenlegungspflichten mit mehr als 800 Datenpunkten definiert. Selbst unter Berücksichtigung der aktuell diskutierten Reduzierungen bleibt für die berichtspflichtigen Unternehmen ein erheblicher Umsetzungsaufwand bestehen. Dies erfordert ein fokussiertes Projektmanagement sowie die frühzeitige und kontinuierlich enge Einbindung des Wirtschaftsprüfers.“

Björn Seidel,Partner bei PwC Deutschland

CSRD-konforme Berichterstattung: 3 Phasen führen zum Erfolg

In unserer Funktion als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig dabei, Ihre Berichterstattung gemäß den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Durch unsere prüferische Begleitung des Implementierungsprozesses stellen wir sicher, dass es zum Zeitpunkt der Prüfung keine unvorhergesehenen Herausforderungen gibt. So wird gewährleistet, dass Ihre Berichte sowohl gesetzeskonform als auch transparent und aussagekräftig sind.

Phase 1: Eine gemeinsame Grundlage schaffen

Im Rahmen vorgezogener Prüfungshandlungen in der Phase 1 entwickeln wir ein Verständnis der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens und analysieren die strategischen Ziele und Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Wir überprüfen die Methodik zur Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und achten darauf, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Analyse des Designs und der Implementierung der Prozesse zur Identifikation der in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmenden Informationen. Wir stellen sicher, dass diese Prozesse prüfungsfest sind und den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1 und ESRS 2 entsprechen.
 
Wir analysieren außerdem die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten auf Vollständigkeit und Konformität mit der EU-Taxonomie-Verordnung. Schließlich vergleichen wir die bestehenden Nachhaltigkeitsinformationen des Unternehmens mit den Anforderungen der ESRS-Datenpunkte und der EU-Taxonomie, um Lücken zu identifizieren und Ihnen zu helfen die Berichterstattung zu optimieren.
 
Als Ergebnis der Analyse erhalten Sie ein aussagekräftiges Feedback zur Einschätzung und Festlegung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der daraus resultierenden wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Schließlich erstellen wir prägnante Zusammenfassungen unserer Erkenntnisse und geben klare Empfehlungen für den weiteren Verlauf des Projekts.

Im Laufe der ersten Phase gewinnen Sie

  • ein umfassendes Verständnis der regulatorischen Anforderungen
  • frühzeitig Klarheit über berichtspflichtigen Nachhaltigkeitsthemen, die sich für Sie aus den CSRD-Berichtspflichten ergeben, und
  • Sie identifizieren alle für Sie relevanten ESRS-Berichtsanforderungen.

Phase 2: Ihre Reporting-Transformation effektiv und effizient umsetzen

Auf Basis von Best Practices aus unserer Beratungspraxis prüfen wir die Darstellung der Managementkonzepte in Ihrem Berichtswesen.
 
Wir untersuchen, inwieweit die Definitionen von KPIs sowie Metriken und Zielen in Ihrem Unternehmen den regulatorischen Vorgaben der ESRS sowie den Vorgaben der EU-Taxonomie entsprechen. Gemeinsam entwickeln wir ein Verständnis davon, wie die Systeme (Tools) und Prozesse, mit denen Sie die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten Informationen (konzernweit) erheben können, designt und implementiert sein müssen – und zwar so, dass diese mit den Topical Disclosure Requirements der ESRS übereinstimmen. Darüber hinaus prüfen wir, ob Ihr CSRD Reporting Manual vollständig und konsistent ist und die gesetzlichen Vorgaben einhält.
 
In Phase zwei erhalten Sie somit wertvolles Feedback zur Organisationsstruktur, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten, in Ihrem Unternehmen, die für die CSRD-Berichterstattung relevant ist. Außerdem erläutern wir, wie wir Ihre Reportingprozesse sowie deren Dokumentation aus Sicht des Prüfers Ihres Nachhaltigkeitsberichtes einschätzen.

Auf diese Weise

  • profitieren Sie von unserer großen Erfahrung in Beratung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie von Best Practices.
  • gewinnen Sie Transparenz darüber, was die am Markt verfügbaren Tools leisten (und was nicht) und welche Anwendungen Ihre Bedürfnisse am besten erfüllen.
  • gewinnen Sie frühzeitig Klarheit darüber, inwieweit ihre KPI-Definitionen und 
-Prozesse bereits CSRD-konform sind.
  • erhalten Sie Gewissheit, inwiefern Ihre Tools und Prozesse prüfbereit sind.

Phase 3: Einen prüfungssicheren CSRD-Bericht erstellen und die Stakeholder-Erwartungen erfüllen

In Phase 3 prüfen wir ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht, der auch die ESEF-Formatierung (voraussichtlich verschobene Erstanwendung, inkl. Auszeichnung/Tagging) umfasst, mit begrenzter Sicherheit und begleiten Sie zuvor prüferisch bei einem Dry Run. Noch während wir das Prüfungsurteil ableiten, erhalten Sie bereits vorläufige Ergebnisse. Zudem bereiten wir aussagekräftige Zusammenfassungen und Erkenntnisse für künftige Berichterstattungen auf.

Damit

  • erreicht Ihr Unternehmen eine branchenkonforme Berichterstattung auf Basis von Benchmarks, für die wir unser internationales CSRD-Industry-Netzwerk nutzen.
  • erhalten Sie fundierte Rückmeldung darüber, wie effizient die Prozesse in Ihrem Berichtswesen sind und welche Optimierungspotenziale es gibt.
  • gewinnen Sie aufgrund unseres Testats das Vertrauen Ihrer Stakeholder in die Berichterstattung Ihres Unternehmens.

Digitale Tools für eine fundierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir setzen in allen Projektphasen auf bewährte digitale Tools – bis hin zur automatisierten Prüfung. So gewährleisten wir analytische Tiefe und einen effizienten Prüfungsprozess.

Mittels unserer fortgeschrittenen Analysetools prüfen wir die Datenqualität Ihrer nichtfinanziellen KPIs. Damit können ausgewählte Angaben geprüft und Hinweise gegeben werden, inwiefern die Herleitung notweniger Informationen optimierbar ist.
 
Unser Sustainability Report Assistant@CSRD kommt ergänzend für die Prüfung der nichtfinanzielle Berichterstattung zum Einsatz. Dieses Tool untersucht die Vollständigkeit der Daten, kann darüber hinaus aber beispielsweise auch Texte auf ihre Neutralität prüfen und risikobehaftete Passagen identifizieren. Damit ist es möglich, Angaben und Texte mit denen der Peer Group zu vergleichen.

Ihre Expert:innen bei PwC

Björn Seidel

Björn Seidel

Partner, PwC Germany

Hendrik Fink

Hendrik Fink

Partner, Sustainability Services, PwC Germany

Nicolle Pietsch

Nicolle Pietsch

Partner, Co-Lead Sustainability Assurance Services, PwC Germany

Matthias Mühlenfeld

Matthias Mühlenfeld

Partner, PwC Germany

CSRD-Berichterstattung und -Prüfung: Insights & Studien

Follow us

Erforderliche Felder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet (*)

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Contact us

Dietmar Prümm

Dietmar Prümm

Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance, PwC Germany

Hide