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Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) in Kraft getreten. Damit gehen zahlreiche Neuregelungen einher. Was sich konkret ändert, erfahren Sie im Folgenden.
Ihr Experte für Fragen
Dr. Henning Hönsch
Board Services bei PwC Deutschland
Tel.: +49 211 981-2720
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Das FISG adressiert im Wesentlichen drei Regelungskomplexe: die Corporate Governance, das Bilanzkontrollverfahren (Enforcement) und die Abschlussprüfung. Von den Neuregelungen sind insbesondere Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die folgenden Aspekte:
Corporate Governance
Die Regeln der Corporate Governance sollen vor dem Hintergrund weiterentwickelt werden, dass starke unternehmensinterne Aufsichtsgremien für eine gute Unternehmensführung von grundlegender Bedeutung sind.
Bilanzkontrollverfahren (Enforcement)
Mit dem FISG schafft der Gesetzgeber das zweistufige Enforcement-System in Deutschland ab. Verantwortlich für das nunmehr rein staatliche deutsche Enforcement ist fortan allein die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Abschlussprüfung
Das FISG bringt zudem zahlreiche Neuerungen hinsichtlich der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) mit.
„Das FISG betont Rolle und Verantwortung des Prüfungsausschusses. Vor allem seine Befassung mit den Steuerungs- und Kontrollsystemen sowie mit der Abschlussprüfung wird noch intensiver werden.“