Landesbürgschaften Freistaat Thüringen für Unternehmen

Zielstellung des Landes

Das Landesbürgschaftsprogramm steht der einheimischen Wirtschaft seit mehr als 25 Jahren zur Verfügung.

Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Umsetzung von Vorhaben und deren Finanzierung zu unterstützen, die ohne Landesbürgschaft nicht zustande kämen. Die Bedeutung dieses Angebotes für die Volkswirtschaft des Freistaats Thüringen zeigt sich unter anderem in der Größenordnung der in den vergangenen 26 Jahren landesverbürgten Kredite in Höhe von mehr als 330 Millionen Euro. PwC ist als Mandatar des Landes beauftragt, die Umsetzung dieser Zielstellung aktiv zu unterstützen.

Bürgschaften des Landes bieten Unternehmen

  • Sicherheit beim Einwerben einer Finanzierung
  • Stabilität in der Finanzierung
  • Vertraulichkeit
  • (ggf.) günstigere Finanzierungskonditionen gegenüber nicht landesverbürgten Krediten
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Unterstützung in allen Finanzierungsformen wie beispielsweise Bar-/Avalkredite, Mietkauf, Leasing
  • Finanzierungslösungen für:

Wer kann Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung.
  • Bürgschaftsanträge sind über ein Kreditinstitut, eine Leasinggesellschaft oder eine sonstige Kapitalsammelstelle mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum einzureichen.
  • Der Freistaat Thüringen verbürgt im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms Kredite in der Regel ab einem Bürgschaftsvolumen von über 3 Millionen Euro bis 20 Millionen Euro. Die Anträge sind bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit. Zum Bürgschaftsantragsformular gelangen Sie hier.

Welche Kosten entstehen durch eine Landesbürgschaft?

  • Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.
  • Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,45 Prozent des beantragten Bürgschaftsbetrages, mindestens 10.000,00 Euro, höchstens jedoch 40.000,00 Euro.
  • Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt im Regelfall jährlich 1,0 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Aus beihilferechtlichem Grund können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein.
  • Bei revolvierend ausnutzbaren Krediten ist die Bemessungsgrundlage für das laufende Bürgschaftsentgelt nicht die tatsächliche Ausnutzung der Kreditlinie, sondern das jeweils festgelegte Bürgschaftshöchstobligo.
  • Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

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Jens Weigel

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Prokurist, PwC Germany

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Lea Dreißigacker

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