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CSRD-Benchmarking von Banken und Versicherern

PwC-Studie 2026: CSRD-Berichte von 50 Finanzunternehmen im Vergleich

88 %

der Finanzunternehmen haben Methodikänderungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen.

83 %

der analysierten Banken geben an, einen Transitionsplan zu haben (Fokus Bankgeschäft).

37 %

der analysierten Versicherer geben an, einen Transitionsplan zu haben (Fokus Kapitalanlage).

ca. 30 %

der Belegschaft der Finanzinstitute ist im Median älter als 50 Jahre.

Ihre Experten für Fragen

Martin Weirich, Christoph Schellhas, PwC Deutschland

Martin Weirich
Partner, Financial Services Sustainability Consulting Lead bei PwC Deutschland
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Christoph Schellhas
Partner, Financial Services Lead Sustainability bei PwC Deutschland
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CSRD-Berichterstattung weiterhin sehr heterogen

Im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat PwC die veröffentlichten Berichte von 30 Banken und 20 Versicherern in der EU im zweiten Berichtsjahr analysiert. Im Fokus standen dabei folgende Aspekte:

  • formale Berichtscharakteristika (Umfang, Änderungen zum Vorjahr) 
  • die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA)
  • der aktuelle Stand in Bezug auf Klimatransitionspläne und Klimakennzahlen
  • Diversität, Gleichbehandlung und der Einfluss des demografischen Wandels auf die Finanzbranche.

„Die CSRD-Berichterstattung bleibt im zweiten Jahr heterogen, weist jedoch eine zunehmende inhaltliche und methodische Weiterentwicklung auf. Künftig sollten bestehende Klimaziele mit konkreten Umsetzungsfahrplänen inkl. Meilensteinen weiterentwickelt werden – dies ist insbesondere für die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie sowie für Banken mit Blick auf die EBA-Guidelines zum ESG-Risikomanagement relevant. Darüber hinaus sollte die Berichterstattung weiter verdichtet und, wo möglich, ohne Informationsverlust gekürzt werden. Zudem braucht es mehr Transparenz, z. B. bei der Nutzung von Phase-in-Regelungen oder Methodikänderungen und Korrekturen.“

Martin Weirich,Partner, Financial Services Sustainability Consulting Lead bei PwC Deutschland

Die Studie im Überblick

Im Fokus: Formale Berichtscharakteristika – Umfang und Änderungen

Starke Heterogenität der Berichte
Auch im zweiten Berichtsjahr erschweren die Heterogenität im Umfang sowie die Nutzung eigener Definitionen eine direkte Vergleichbarkeit der Berichte untereinander.

Der Berichtsumfang hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert
Der Berichtsumfang variiert auch im zweiten Jahr stark – bedingt vor allem durch die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und Unterschiede in der Darstellung. Im Median umfasst der Nachhaltigkeitsbericht (exkl. Taxonomie-Angaben) bei Banken rund 111 (VJ: 116) und bei Versicherern 91 (VJ: 108) Seiten. Insbesondere bei den Versicherern hat sich der Umfang damit reduziert. Ursächlich sind vor allem Kürzungen im allgemeinen Teil (ESRS 2) sowie der Verzicht auf Füllwörter und die reine Wiedergabe von regulatorischen Anforderungen – häufig angestoßen durch den Vergleich mit der Peer Group. 

Alle Finanzunternehmen nutzen Phase-Ins – Transparenz bleibt uneinheitlich
Auch im zweiten Berichtsjahr legen Finanzunternehmen die Nutzung von Phase-Ins unterschiedlich oder teilweise gar nicht offen. Dadurch bleibt oft unklar, ob eine Anforderung aufgrund eines Phase-Ins oder wegen fehlender Wesentlichkeit nicht berichtet wird. 13 % der Banken und 10 % der Versicherer machen keine oder nur ungenaue Angaben dazu. Die Phase-In Möglichkeit zu den finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen (ESRS E1-9) wird von allen Finanzinstituten in Anspruch genommen; häufig genutzt werden zudem die Phase-Ins zu erwarteten finanziellen Effekten (SBM-3), Merkmalen der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens (S1-7), arbeitsbedingten Erkrankungen und Ausfalltagen (S1-14) sowie zur Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette. Zudem nutzten einzelne Finanzunternehmen die neu eingeführten Quick-Fix-Möglichkeiten und veröffentlichten lediglich Kurzberichte, etwa zu E4 – „Biologische Vielfalt und Ökosysteme" oder S4 – „Verbraucher und Endnutzer".

Der Großteil der Finanzunternehmen weist Anpassungen aufgrund von Methodenänderungen und Fehlern aus
Finanzinstitute legen Anpassungen aufgrund von Methodenänderungen oder Fehlern sehr heterogen offen – teilweise ist nicht ersichtlich, ob überhaupt Anpassungen vorgenommen wurden. Erschwert wird die Analyse zusätzlich dadurch, dass die Angaben unter BP-2 nicht verpflichtend sind. Dennoch berichten 93 % der Banken und 80 % der Versicherer entsprechende Änderungen oder Fehler. Am häufigsten betroffen ist die THG-Bilanz sowie die Ziele im Kontext des Klimawandels, meist infolge veränderter Datengrundlagen, Methodiken oder Emissionsfaktoren. Weitere Anpassungen betreffen die Korrektur von Vorjahreswerten, die Weiterentwicklung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie Änderungen im Scoping (z. B. im Konsolidierungskreis).

Handlungsempfehlungen: Berichtsumfang und Änderungen

Trotz der Reduktion des Umfangs sollte auch im nächsten Jahr weiter daran gearbeitet werden, Wiederholungen zu vermeiden und zur besseren Verständlichkeit Inhalte grafischer aufzubereiten. Unternehmen sollten prüfen, ob Berichtsabschnitte im Vergleich zur Peer Group gekürzt werden können, ohne wesentliche Informationen zu verlieren.

Finanzunternehmen sollten zukünftig die verwendeten Phase-Ins klar benennen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern. Ein geeigneter Ort zur Offenlegung dieser Angaben ist der Abschnitt „BP-1“.

Korrekturen und Anpassungen von quantitativen Vorjahreswerten sollten über eine Fußnote gekennzeichnet werden und zusätzlich im Abschnitt BP-2 aufgezählt werden, um die Transparenz für den Leser zu erhöhen. In Bezug auf Fehler machen die ESRS klare Vorgaben zu weiteren Angabepflichten, wie z. B. die Offenlegung der Differenz zwischen dem falschen und dem korrigierten Wert.

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CSRD-Benchmarking von Banken und Versicherungsunternehmen

Im Fokus: Weiterentwicklung der DWA durch Aggregation der IROs (Impacts, Risks und Opportunities)

Wesentlichkeitsbewertung auf Standardebene weitgehend konstant
Die Wesentlichkeitsbewertung der Finanzunternehmen auf Standardebene zeigt im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen. Alle Institute stufen E1 – „Klimawandel", S1 – „Arbeitskräfte des Unternehmens" und G1 – „Unternehmensführung" als wesentlich ein; bei den Sozialstandards wird zudem S4 – „Verbraucher und Endnutzer" von der großen Mehrheit als wesentlich bewertet. Innerhalb der Umweltstandards dominiert weiterhin E1, gefolgt von E4 – „Biologische Vielfalt und Ökosysteme". Die übrigen Umweltstandards (E2, E3, E5) bleiben deutlich nachrangig – bedingt durch das Geschäftsmodell und die bislang eingeschränkte Messbarkeit ihrer Wesentlichkeit.

Aggregation der IROs (Impacts, Risks und Opportunities)
Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde im Vergleich zum Vorjahr weiterentwickelt – insbesondere durch eine stärkere Aggregation der IROs. Der Großteil der Finanzinstitute legt die wesentlichen IROs bereits übersichtlich in tabellarischer Form offen; bei einzelnen, vor allem europäischen Instituten außerhalb Deutschlands bleibt jedoch teilweise unklar, auf welchen Teil der Wertschöpfungskette und welches ESRS-Unterthema sich die IROs beziehen. Im Median sind bei Banken 28 (VJ: 28) und bei Versicherern 31 (VJ: 35) IROs wesentlich, mit einer Spannweite von 9 (VJ: 12) bis 61 (VJ: 88).

Bei den positiven Auswirkungen werden weiterhin teilweise Mitigierungsmaßnahmen oder die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ausgewiesen – eine Einordnung als positive Auswirkung ist in beiden Fällen nicht sachgerecht. Rund 60 % der Finanzinstitute haben unternehmensspezifische IROs festgelegt, mit Schwerpunkten auf Finanzkriminalität, Cybersecurity und Datenschutz; vereinzelt auch Sustainable Finance, Bildungsinitiativen oder Kundenzufriedenheit. Bei Versicherern werden zudem Insurance Associated Emissions als unternehmensspezifisches Thema identifiziert.

Fokus auf Klimarisiken und -chancen
Sowohl bei den wesentlichen Chancen als auch bei den Risiken steht der Klimawandel (E1) klar im Mittelpunkt. Chancen beziehen sich bei den Banken primär auf Sustainable-Finance-Aktivitäten sowie die Finanzierung der Transformation von Kunden und Portfolien, während die Risiken vor allem Kredit- und teilweise Markt- und Geschäftsrisiken betreffen, vereinzelt auch Reputationsrisiken. Die Identifikation erfolgt bei den Banken überwiegend auf Ebene des Bankgeschäfts und bei Versicherern auf Ebene des Versicherungsgeschäfts und der Kapitalanlage. Der eigene Geschäftsbetrieb spielt eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen bilden Compliance-Verstöße und S4-Risiken mit Bezug zu Datenschutz, die überwiegend der eigenen Geschäftstätigkeit zugeordnet werden und sich primär auf Reputations-, Rechts- und Compliance-Risiken beziehen. Insgesamt erfolgt die Risikobetrachtung deutlich umfassender und strukturierter als die Identifikation von Chancen – insbesondere bei Banken durch eine differenzierte Zuordnung zu Risikokategorien. Chancen werden zudem deutlich selektiver als Risiken identifiziert und sind stärker strategisch als regulatorisch motiviert.

Handlungsempfehlungen: Weiterentwicklung der DWA

IROs sollten hinsichtlich folgender Aspekte geprüft werden: 

  • Zusammenführung von IROs zur Vermeidung von inhaltlichen Dopplungen
  • Streichungen von positiven Auswirkungen, die lediglich Abhilfemaßnahmen zur Reduzierung negativer Auswirkungen darstellten
  • Streichung von positiven Auswirkungen, die lediglich die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften darstellen und nicht darüber hinaus gehen
  • Kritisches Hinterfragen des Positiv-/Negativverhältnis der IROs (insbesondere bei einem Positiv-Überhang)

Die IROs sollten transparent im Bericht dargestellt werden – idealerweise in tabellarischer Form – inklusive Zuordnung zur Wertschöpfungskette und zu den ESRS-Unterthemen.

Unternehmen sollten einen systematischen Ansatz etablieren, um aus identifizierten Auswirkungen und Risiken – etwa im Bereich Transition oder Digitalisierung – gezielt Chancen abzuleiten.

Es ist ratsam, Risiken klar und präzise zu formulieren und dabei generische oder stark aggregierte Beschreibungen zu vermeiden, um die Aussagekraft der Risikoanalysen zu erhöhen. Bei Banken ist eine klare Zuordnung der Risiken zu den im Risikomanagement etablierten Risikoarten sinnvoll, um eine höhere Konsistenz zwischen Risiko- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.

Im Fokus: Klimawandel – Aktueller Stand in Bezug auf Transitionspläne und Umweltkennzahlen

Transitionspläne: Zuwachs von Finanzunternehmen mit Transitionsplan erkennbar
83 % (VJ: 50 %) der Banken und damit 10 Banken mehr als im Vorjahr, geben an, dass sie bereits über einen Transitionsplan verfügen. Die Zahl der Versicherer, die einen Transitionsplan veröffentlicht haben, ist ebenfalls gestiegen. Dennoch verfügen weiterhin nur 37 % (VJ: 11 %) der Versicherer über einen Transitionsplan. 42 % der Versicherer, die noch keinen Transitionsplan haben, haben die Absicht, einen Transitionsplan zu erarbeiten. Detaillierte Meilensteine bzw. ein konkreter Umsetzungsfahrplan fehlen jedoch weitgehend. Der geringe Anstieg lässt sich u. a. durch die aktuelle regulatorische Unsicherheit begründen. Die veröffentlichten Transitionspläne variieren in Umfang und Detailtiefe, was die Vergleichbarkeit erschwert. Der Scope unterscheidet sich teilweise (inklusive bzw. exklusive des eigenen Geschäftsbetriebs). Der Fokus liegt in der Kapitalanlage bzw. im Bankgeschäft.

Die Gesamtemissionen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen
Scope-1- und 2-Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb der Versicherungen und Banken sinken durchschnittlich. Bei 71 % der Versicherungen und 74 % der Banken wurden diese in Summe reduziert – im Schnitt sanken Scope-1-Emissionen um 8 % und marktbezogene Scope-2-Emissionen um 30 % bei Versicherungen und 11 % bei Banken. Die Gründe für die Reduzierungen lassen sich jedoch oft nicht eindeutig bestimmen.

Die Scope-3-Emissionen der Kategorien 1 bis 14 entwickeln sich uneinheitlich – während 47 % der Versicherer ihre Emissionen senken konnten, verzeichnen 26 % einen Anstieg; weitere 26 % berichten keine Vorjahreswerte.

Von 73 % der Banken werden Emissionen in den Kategorien 1 bis 14 berichtet. Darunter verzeichnen 68 % einen Rückgang der Emissionen. Die berichteten Kategorien und die Gesamthöhe der Scope 3.1 bis 3.14 Emissionen unterscheiden sich von Bank zu Bank deutlich. 

Die Scope-3.15-Emissionen (finanzierte Emissionen) sind weiterhin ausschlaggebend für die Entwicklung der Gesamtemissionen – sie machen durchschnittlich ca. 99 % der marktbasierten Gesamtemissionen aus. Bei etwas über einem Drittel der Versicherer (38 %) und ca. zwei Dritteln der Banken (63 %) sind die finanzierten Emissionen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, im Durchschnitt um 7 % bei Versicherern und 12 % im Median bei den Banken mit Steigerung. Als Gründe hierfür können die höhere Verfügbarkeit von Daten, eine verbesserte Datenqualität durch erstmalig verfügbare CSRD-Berichte sowie die erstmalige Aufnahme der Emissionen von Assets under Management (AuM) angeführt werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den Finanzinstituten ist eingeschränkt, da unterschiedliche Assetklassen einbezogen und unterschiedliche Datengrundlagen verwendet werden.

Handlungsempfehlungen: Transitionspläne und Umweltkennzahlen

Um Glaubwürdigkeit zu stärken, sollten Finanzinstitute ihre Klimaambitionen mit verbindlichen Zielpfaden und konkreten Umsetzungsmaßnahmen hinterlegen. Ohne robuste Emissionsdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Scope 3 / finanzierte Emissionen) bleiben Ziele unverbindlich. Investitionen in Datenqualität und -infrastruktur sind eine Grundvoraussetzung für ESRS-konforme Berichterstattung.

Finanzinstitute sollten transparent offenlegen, welcher Anteil der Emissionsreduktion auf tatsächliche Einsparmaßnahmen und welcher auf Methodikänderungen (z. B. angepasste Emissionsfaktoren) oder strukturelle Änderungen (z. B. veränderter Konsolidierungskreis) zurückzuführen ist. Vorjahreswerte sollten konsistent dargestellt werden, um Veränderungen transparent zu machen. Finanzinstitute sollten auch die Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu den finanzierten Emissionen erhöhen. Dies kann z.B. durch Untergliederung nach PCAF-Assetklassen erfolgen. Eine möglichst vollständige Darstellung minimiert zusätzlich das Risiko signifikanter Nachkorrekturen. Die Überarbeitung des PCAF-Standards im Dezember 2025 bietet einen geeigneten Anlass, die Vollständigkeit des Emissionsinventars weiter zu erhöhen.

„Der Business Impact und damit verbunden auch das Thema Corporate Resilience werden immer wichtiger als Baustein in der eigenen Strategie. Die Erkenntnisse aus dem zweiten Berichtsjahr können genutzt werden, um Nachhaltigkeit mit Business Impact konsequenter strategisch zu verankern. Das kann bedeuten die eigene Ausrichtung bspw. im Kontext Klimawandel entsprechend des Impacts zu justieren oder auch Themen wie Biodiversität und den demografischen Wandel auf Basis besserer Daten und neuer Erkenntnisse aktiver zu adressieren. Damit rücken, neben dem Beitrag des Unternehmens zu notwendigen Veränderungen, gleichzeitig immer stärker eigene Wettbewerbsvorteile in den Mittelpunkt der Diskussion.“

Christoph Schellhas,Partner, Financial Services Lead Sustainability bei PwC Deutschland

Im Fokus: Soziales – Diversität und Gleichbehandlung und der demografische Wandel in der Finanzbranche

Frauen bleiben insbesondere in Vorstand und erster Führungsebene weiterhin unterrepräsentiert
Im Finanzsektor sind weibliche Beschäftigte in der obersten Führungsebene weiterhin unterrepräsentiert, mit einem Anteil von etwa 31 % bei Banken und 26 % bei Versicherungsunternehmen, obwohl im Median ungefähr gleich viele Männer und Frauen im Unternehmen beschäftigt sind. Dies gilt insbesondere auch für Vorstandsmitglieder. Der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder beträgt im Median lediglich 39 % bei Banken und 25 % bei Versicherern.

Weiterhin großes Vergütungsgefälle
Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender Pay Gap, GPG) beträgt bei Banken im Median 26 % und bei Versicherern 23 %. Größere und international ausgerichtete Finanzinstitute neigen zu einem höheren GPG. Der Median für die höchstbezahlte Person liegt bei Banken bei 37 und bei Versicherern bei 36. 

Aus den Berichten ist teilwiese weiterhin nicht ersichtlich, dass beim Gender-Pay-Gap sowie beim Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung neben dem Grundgehalt auch sämtliche Bonuszahlungen, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, Provisionen und Sachleistungen wie Firmenwagen berücksichtigt wurden. Methodische Unterschiede bei der Ermittlung können die Vergleichbarkeit der Kennzahl auch im zweiten Berichtsjahr beeinflussen. 

Der demografische Wandel erhöht den Handlungsdruck auf Finanzunternehmen
Im Median sind lediglich 15 % der Arbeitnehmenden der analysierten Finanzunternehmen jünger als 30 Jahre. 30 % der Arbeitnehmenden bei Banken und 33 % bei Versicherern sind im Median älter als 50 Jahre. Insgesamt zeigt die Analyse, dass sich die Altersverteilung von Unternehmen zu Unternehmen unterscheidet. Dennoch gibt es einige Unternehmen mit einem sehr hohen Anteil von über 50-Jährigen, die zeitnah das Unternehmen verlassen werden. Dies betrifft deutsche Finanzinstitute stärker als ausländische Finanzinstitute.

Handlungsempfehlungen: Soziales – Methodik und Maßnahmen

Um präzise vergütungsbezogene Kennzahlen zu berechnen und Verzerrungen zu vermeiden, sollten alle Vergütungskomponenten berücksichtigt und transparent offengelegt werden. Zudem sollten Unternehmen ihre Darstellungsmethoden optimieren und ihren eigenen Handlungsbedarfen auf Basis der Kennzahlen definieren (z. B. Implementierung von spezifischen Gender Pay Gap Zielwerten), insb. mit Blick auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie.

Unternehmen sollten frühzeitig strategische Nachfolge- und Kompetenzplanungen etablieren, um den altersbedingten Wissens- und Personalabgang proaktiv zu steuern. Durch strukturierte Programme (z. B. Mentoring, Tandem-Modelle, Wissensdatenbanken) sollte das Erfahrungswissen ausscheidender Mitarbeitender gesichert und der generationenübergreifende Austausch gefördert werden. Zudem kann der gezielte Einsatz von KI als strategischer Hebel genutzt werden, um Fachkräftemangel abzufedern, Effizienz zu steigern und Mitarbeitende von Routinetätigkeiten zu entlasten.

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