Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern für Kreditgeber

Welche Vorteile bieten Bürgschaften Kreditgebern?

  • Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind eine erstklassige Kreditsicherheit, voll anrechenbar nach Basel III und erleichtern die Finanzierung von Unternehmen aller Branchen und Sektoren.
  • Abgedeckt werden durch die Bürgschaft bis zu 80% des Ausfallrisikos des Kredites. Zusätzlich sichert das Land bis zu 10% des abgesicherten Ausfallrisikos für Zinsen ab.
  • Landesbürgschaften bieten Kreditgebern Lösungen für Finanzierungsideen. Darüber hinaus sind Bürgschaften auch in Krisensituationen eine starke Sicherheit mit einem verlässlichen Partner und schlank in ihrer Handhabung nach der Ausreichung.
  • Je nach Einzelfall kann der Gesamtbetrag oder aber ein nicht mehr durch Unternehmenssicherheiten besicherter Kreditteil verbürgt werden.
  • Verbürgt werden alle Finanzierungsformen, etwa Investitions-, Bar- und Avalkredite sowie Leasingfinanzierungen:


PwC übernimmt für das Landesbürgschaftsprogramm die Bearbeitung der Anträge, verwaltet die Bürgschaften und wickelt für das Land die Ausfälle ab.

Wer kann Bürgschaftsanträge stellen?

Bürgschaftsanträge können von Banken, Versicherungsgesellschaften, Leasing- und Factoringgesellschaften mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden. Der Bürgschaftsantrag ist hier abrufbar.

Darüber hinaus können Unternehmen eine Vorprüfung ihres Vorhabens beantragen. Das Vorprüfverfahren soll dem Land eine mit dem Kreditgeber zeitgleiche Prüfung des Unternehmenskonzeptes ermöglichen, wenn der Kreditgeber noch keinen Bürgschaftsantrag stellen kann. Das Unternehmen erhält im Ergebnis des Vorprüfverfahrens eine Mitteilung darüber, in welchem Umfang die Voraussetzungen zur Übernahme einer Bürgschaft vorliegen. Weitere Informationen zu einem Vorprüfverfahren finden sie im Merkblatt.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Das Land fördert Finanzierungen von KMU und Großunternehmen des produzierenden Gewerbes, des Dienstleistungsgewerbes sowie des Handels, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Merkblättern:

Vor welchem Hintergrund beantragen Kreditgeber Bürgschaften?

  • Bei hohem Risiko, etwa wenn das Geschäftsmodell kaum beurteilbar ist, Anlaufrisiken bestehen oder der Marktzugang unsicher ist.
  • Bei einem hohen Obligo der Bank, etwa durch hohe Kreditvolumen, zu niedrige Sicherheiten oder bei fehlendem Konsortium.

In welcher Höhe und in welchem Umfang werden Bürgschaften übernommen?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite von bis zu € 12,5 Mio. Kredite ab € 1,5 Mio sowie Kredite, deren Verbürgung durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Gründen nicht möglich ist, können durch das Land verbürgt werden.

Betriebsmittelkredite werden max. für die Dauer von 8 Jahren verbürgt; die Bürgschaft verringert sich nach der Hälfte der Laufzeit linear-degressiv. Investitionskredite werden für max. 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für max. 20 Jahre verbürgt. Tilgungsfreijahre sind möglich.

Welche Kosten entstehen durch eine Bürgschaft?

Die Gesamtkosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Bearbeitungsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Bürgschaft zu einer Senkung der Kreditzinsen führen.

Das einmalige Bearbeitungsentgelt wird bei der Beantragung einer Bürgschaft erhoben. Für Bürgschaftsbeträge bis € 2,5 Mio beläuft sich das Bearbeitungsentgelt auf 0,3 % des Bürgschaftsbetrags, darüber hinaus auf 0,25 % des Bürgschaftsbetrages. Das Bearbeitungsentgelt beträgt mindestens € 2.000 und höchstens € 25.500. Eine Tabelle zum Bearbeitungsentgelt finden Sie hier.

Für ein Vorprüfverfahren wird ein Bearbeitungsentgelt von € 10.000 berechnet. Dieses Entgelt kann bei Überleitung in einen Bürgschaftsantrag auf das zu zahlende Bearbeitungsentgelt angerechnet werden. Weitere Informationen zum Vorprüfverfahren finden Sie im Merkblatt.

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt im Regelfall 1 % p.a. des verbürgten Kreditvolumens. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Aus beihilferechtlichem Grund können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein. Das laufende Bürgschaftsentgelt ist ab Zugang der Bürgschaftszusicherung zu entrichten.

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Karin Meyer zu Bergsten

Karin Meyer zu Bergsten

Partnerin, Leiterin Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern, PwC Germany

Tel.: +49 385 59241-25

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