Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen

Zielstellung des Landes

Das Landesbürgschaftsprogramm steht der einheimischen Wirtschaft seit mehr als 20 Jahren zur Verfügung. Ausgewählte Förderbeispiele finden Sie hier.

Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Aufnahme von benötigten Krediten zu unterstützen, die ansonsten nicht zustande kämen. Die Bedeutung dieses Angebotes für die Volkswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns zeigt sich u. a. in der Größenordnung der in den vergangenen 20 Jahren landesverbürgten Kredite in Höhe von insgesamt € 2,2 Mrd. PwC ist als Mandatar des Landes beauftragt, die Umsetzung dieser Zielstellung aktiv zu unterstützen.

Bürgschaften des Landes bieten Unternehmen

  • Sicherheit beim Einwerben einer Finanzierung
  • Stabilität in der Finanzierung
  • Vertraulichkeit
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Unterstützung in allen Finanzierungsformen wie z. B. Bar-/Avalkredite, Leasing
  • Finanzierungslösungen für:


Wer kann Anträge stellen?

  • Unternehmen können eine Vorprüfung ihres Vorhabens beantragen. Das Vorprüfverfahren soll dem Land eine mit dem Kreditgeber zeitgleiche Prüfung des Unternehmenskonzeptes ermöglichen, wenn der Kreditgeber noch keinen Bürgschaftsantrag stellen kann. Das Unternehmen erhält im Ergebnis des Vorprüfverfahrens eine Mitteilung darüber, in welchem Umfang die Voraussetzungen zur Übernahme einer Bürgschaft vorliegen. Das Vorprüfverfahren kann durch die Antragstellung des Kreditgebers jederzeit in ein Bürgschaftsantragsverfahren überführt werden. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen in einem formlosen Schreiben mit Verweis auf Ziffer 8.1 Bürgschaftsrichtlinie. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.
  • Bürgschaftsanträge können von Banken, Versicherungsgesellschaften, Leasing- und Factoringgesellschaften mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden. Zum Bürgschaftsantragsformular gelangen Sie hier.
  • Unternehmen, die im Sinne der Rettungsleitlinie der EU als ein Unternehmen in Schwierigkeiten gelten, können mittels Landesbürgschaften nach der Sanierungsrichtlinie des Landes gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

Welche Kosten entstehen für eine Bürgschaft?

  • Die Gesamtkosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Bearbeitungsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Bürgschaft zu einer Senkung der Kreditzinsen führen.
  • Das einmalige Bearbeitungsentgelt wird bei der Beantragung einer Bürgschaft erhoben. Für Bürgschaftsbeträge bis € 2,5 Mio beläuft sich das Bearbeitungsentgelt auf 0,3 % des Bürgschaftsbetrags, darüber hinaus auf 0,25 % des Bürgschaftsbetrages. Das Bearbeitungsentgelt beträgt mindestens € 2.000 und höchstens € 25.500. Eine Tabelle zum Bearbeitungsentgelt finden Sie hier.
  • Für ein Vorprüfverfahren wird ein Bearbeitungsentgelt von € 10.000 berechnet. Dieses Entgelt kann bei Überleitung in einen Bürgschaftsantrag auf das zu zahlende Bearbeitungsentgelt angerechnet werden. Weitere Informationen zum Vorprüfverfahren finden Sie im Merkblatt.
  • Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt im Regelfall 1 % p.a. des verbürgten Kreditvolumens. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Aus beihilferechtlichem Grund können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein. Das laufende Bürgschaftsentgelt ist ab Zugang der Bürgschaftszusicherung zu entrichten.

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Karin Meyer zu Bergsten

Karin Meyer zu Bergsten

Partnerin, Leiterin Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern, PwC Germany

Tel.: +49 385 59241-25

Christian Fischer

Christian Fischer

Manager, PwC Germany

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