Für 2028 ist die Einführung des zweiten europäischen Emissionshandelssystems – kurz EU-ETS 2 – geplant. Das neue System ist ein zentraler nächster Schritt in der europäischen Klimapolitik. Auch wenn noch regulatorische Unsicherheiten bestehen und viele Fragen zum Marktdesgin offen sind, sollten sich die betroffenen Unternehmen frühzeitig vorbereiten und sich mit den operativen, finanziellen und Governance-bezogenen Anforderungen auseinanderzusetzen.
Das Whitepaper, das PwC Deutschland gemeinsam mit enmacc, Europas größter digitaler OTC-Handelsplattform für Energie, erstellt hat, bietet Orientierung im neuen europäischen Emissionsmarkt. Die Expert:innen ordnen das neue System regulatorisch ein, erläutern die Marktmechanik und zeigen die zentralen Handlungsfelder auf, mit denen sich verpflichtete Unternehmen jetzt beschäftigen sollten.
„Das EU-ETS 2 ist kein kurzfristiges Marktphänomen, sondern ein neuer, dauerhaft relevanter Bestandteil des europäischen Energiemarkts. Um den Übergang erfolgreich zu bewältigen, braucht es nicht nur das richtige Timing, sondern auch eine intensive Vorbereitung.“
Das EU-ETS 2 ist als Ergänzung zum seit 2005 bestehenden EU-ETS 1 konzipiert. Während das EU-ETS 1 als anlagenbezogenes Downstream-System ausgestaltet ist und die Verpflichtung unmittelbar beim Anlagenbetreiber ansetzt, verfolgt das EU-ETS 2 einen Upstream-Ansatz. Die Verpflichtungen im Rahmen des EU-ETS 2 betreffen damit nicht direkt die Endverbraucher, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen.
Analog zum EU-ETS 1 ist auch das neue System als „Cap‑and‑Trade“-System ausgestaltet, also als Handelssystem mit festen Emissionsobergrenzen. Die Gesamtmenge der verfügbaren Zertifikate ist politisch festgelegt und durch eine jährliche Obergrenze limitiert. Das „Cap“ ist an die Ziele des Europäischen Klimagesetzes gekoppelt: Bis 2030 sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent, bis 2040 um 90 Prozent und bis 2050 auf null reduziert werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Auch im Vergleich zum nationalen Emissionshandel (nEHS) weist das EU-ETS 2 Unterschiede auf. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass im neuen System, anders als im nEHS, keine Festpreise gelten. Das EU-ETS 2 ist somit ein vollständig marktbasiertes Zertifikate-System mit echten Preisrisiken, Liquiditätsanforderungen und neuen Prozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Das neue System folgt der Logik von Energie- und Commodity-Märkten. Deshalb kommt es für Unternehmen darauf an, die EU-ETS 2-Zertifiktate in bestehende Handels-, Risikomanagement- und Treasury-Prozesse zu integrieren. Die damit verbundenen Änderungen sollten rechtzeitig geplant, getestet und organisatorisch verankert werden.
Neu ist, dass im EU-ETS 2 alle Zertifikate ausschließlich über Auktionen vergeben werden. Eine kostenlose Zuteilung ist nicht vorgesehen. Der direkte Zugang zum börslichen Handel ist allerdings an umfassende Zulassungsvoraussetzungen geknüpft, die typischerweise von großen Handelsunternehmen und Finanzinstituten erfüllt werden.
Der Großteil der regulierten Unternehmen wird Emissionszertifikate daher überwiegend über den Sekundärmarkt beschaffen.
Parallel zur Einführung des EU-ETS 2 wurde im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ der Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) geschaffen, um die sozialen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems abzufedern. Ziel des Fonds ist es, einkommensschwache Haushalte und kleine Unternehmen zu unterstützen.
Um Mittel aus dem Fonds zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2025 nationale Klima-Sozialpläne einreichen. Für den Zeitraum 2026 bis 2032 sollen über den SCF insgesamt mindestens 86,7 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Im Zuge der politischen Verständigung der EU-Mitgliedstaaten zu den EU-Klimazielen für 2035 und 2040 wurde vereinbart, den Start des EU-ETS 2 auf 2028 zu verschieben. Der politische Druck auf das neue Emissionshandelssystem besteht jedoch fort: Verschiedene Akteure setzen sich dafür ein, die Einführung weiter zu verzögern oder zusätzliche Instrumente einzuführen, um Bedenken rund um Kosten- und Wettbewerbsfähigkeit abzufedern.
Vor diesem Hintergrund warten die meisten Unternehmen auf mehr regulatorische Klarheit, bevor sie konkrete Beschaffungsentscheidungen treffen. Diese Zurückhaltung ist nachvollziehbar, denn solange zentrale Fragen zum Zeitplan, finalen Marktdesign und zu flankierenden Stabilisierungsmechanismen offen sind, besteht das Risiko, sich zu früh einzudecken und dadurch Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen. Wer zu lange wartet, riskiert jedoch, beim Markteintritt unter ungünstigen Bedingungen handeln zu müssen.
Die gute Nachricht: Die meisten verpflichteten Unternehmen verfügen bereits über grundlegende Erfahrungen und organisatorische Strukturen aus dem nationalen Emissionshandelssystem oder dem EU-ETS 1.
Entscheidend ist deshalb, das neue EU-ETS 2 frühzeitig und systematisch in die Governance-, Risikomanagement- und Treasury-Prozesse sowie in IT- und Reporting-Systeme und die internen Entscheidungsmechanismen einzubetten. Nur so lassen sich operative Risiken, unerwartete Kostenbelastungen und potenzielle Sanktionen begrenzen und gleichzeitig die notwendige Handlungsfähigkeit sicherstellen, sobald der Markt an Dynamik gewinnt.
Im Gegensatz zum EU-ETS 1, das als Downstream-System direkt an Anlagenbetreiber anknüpft, ist das EU-ETS 2 als Upstream-System ausgestaltet. Verpflichtete sind daher nicht die Endverbraucher, sondern die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe.
Verpflichtet sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Energieerzeugnisse im Sinne des Energiesteuergesetzes erstmals in Verkehr bringen. Hierzu zählen insbesondere Betreiber von Steuerlagern (etwa Raffinerien, Großhändler von Mineralöl und Flüssiggas), klassische Erdgaslieferanten sowie Unternehmen, die Brennstoffe importieren.
Wer Brennstoffe in Verkehr bringt, ist verpflichtet, für die enthaltenen Emissionen Zertifikate zu erwerben und fristgerecht abzugeben. Die Abgabe erfolgt kalenderjährlich bis zum 31. Mai des Folgejahres über das europäische Unionsregister. Kommt ein Verpflichteter dieser Abgabepflicht nicht nach, werden Sanktionen erhoben.
Der künftige Handel mit EU-ETS 2-Zertifikaten ist in einen Primär- und einen Sekundärmarkt unterteilt. Der Primärmarkt besteht aus Auktionen, über die Emissionszertifikate erstmals in den Markt gebracht werden. Der überwiegende Teil der verpflichteten Unternehmen wird die Zertifikate über den Sekundärmarkt beschaffen. Dieser umfasst sowohl den Handel über etablierte Energiebörsen als auch den außerbörslichen Handel über Intermediäre oder digitale Handelsplattformen.
Im EU-ETS 2 werden lediglich Brennstoffverbräuche in den Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und ausgewählten weiteren Bereichen erfasst. Anders als im nEHS umfasst das EU-ETS 2 also nicht alle Brennstoffverbräuche außerhalb des EU-ETS 1.
Ein großer Teil der Emissionen, die derzeit vom nationalen Emissionshandel erfasst werden, sollen künftig schrittweise in das EU-ETS 2 überführt werden. Das nEHS ist dabei als Übergangsinstrument konzipiert, dessen Anwendungsbereich mit dem Wirksamwerden des EU-ETS 2 schrittweise zurückgeführt werden soll.
Finanzakteure werden wie bereits im EU-ETS 1 eine zentrale Rolle auf dem Primär- und insbesondere auf dem Sekundärmarkt spielen. Im Jahr 2024 entfielen rund 64 Prozent des gesamten Handelsvolumens auf Investment- und Kreditinstitute. Vergleichbare Marktstrukturen sind auch für das EU-ETS 2 zu erwarten.
Gerade in der Einführungsphase des EU-ETS 2 sind Finanzakteure von zentraler Bedeutung, um Marktliquidität aufzubauen, Preissignale zu stabilisieren und regulierten Unternehmen die Absicherung neu entstehender CO₂-Preisrisiken zu ermöglichen. Sie tragen damit maßgeblich dazu bei, dass sich das EU-ETS 2 von einem regulatorischen Instrument zu einem funktionsfähigen, liquiden Markt entwickelt.
Die Einführung der neuen Emissionsverpflichtungen führt dazu, dass Unternehmen ihre internen Strukturen rund um Compliance, Risikomanagement und Treasury weiterentwickeln müssen:
Im Bereich Compliance rückt die Konsistenz und Verlässlichkeit der Mengenermittlung stärker in den Fokus. Die internen Prozesse müssen so gestaltet sein, dass Brennstoff- und Verbrauchsdaten zusammengeführt, plausibilisiert und fristgerecht verarbeitet werden.
Für das Risikomanagement gilt: Preisvolatilität, Mengenschwankungen, Beschaffungszeitpunkte und Marktliquidität werden zu neuen Risikodimensionen, die in bestehende Frameworks integriert werden müssen.
Finanz- und Treasury-Funktionen müssen eng mit Einkauf, Risikomanagement und Compliance abgestimmt werden, um Beschaffungszeitpunkte, Sicherungsstrategien und Zahlungsströme zu koordinieren.
„Unternehmen bewegen sich im Spannungsfeld signifikanter Preisrisiken und schwer prognostizierbarer Rahmenbedingungen. Das EU-ETS 2 verlangt keine perfekten Prognosen, sondern robuste Entscheidungen zur Begrenzung von Risiken.“
Jens Hartmann, CEO enmacc