{{item.title}}
{{item.text}}
{{item.text}}
Die Umsetzung von Basel IV in EU-Recht führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Bankenaufsichtsrecht, vor allem im Hinblick auf Nachhaltigkeit. ESG-Risiken werden künftig systematisch in alle drei Säulen der Aufsicht integriert.
Den Grundstein hierfür legt die Capital Requirements Regulation (CRR III), die einen gemeinsamen Rahmen für ESG-Offenlegung (Art. 449a) und ESG-Reporting (Art. 430 Abs. 1 lit. h) schafft. Beide Instrumente verfolgen komplementäre Ziele: Die Offenlegung adressiert Markttransparenz, das Reporting bildet die Grundlage für aufsichtliche Analysen und die laufende Überwachung.
Auf der Offenlegungsseite gelten die ESG-Anforderungen seit dem 1. Januar 2025 für alle CRR-Institute. Mit dem am 22. Juni 2026 veröffentlichten finalen Entwurf der Implementing Technical Standards (ITS) hat die EBA diese Vorgaben nun konkretisiert, mit einem proportionalen, an Größe, Komplexität und Kapitalmarktorientierung der Institute ausgerichteten Ansatz. Als Referenzstichtag für die geänderten Anforderungen ist der 31. Dezember 2026 vorgesehen; für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) gilt als erster Referenzstichtag der 31. Dezember 2027.
Auf der Reportingseite befindet sich das ITS zur Ausgestaltung der ESG-Meldepflichten derzeit noch in Konsultation. Erstanwendung ist für den Referenzstichtag 30. September 2027 vorhergesehen. Das ESG-Reporting baut methodisch auf den Offenlegungsanforderungen auf und integriert ESG-Daten erstmals umfassend in das aufsichtliche Meldewesen.
Im Ergebnis entsteht ein zweistufiges, harmonisiertes Rahmenwerk, das Transparenz gegenüber dem Markt und aufsichtliche Steuerung wirksam miteinander verbindet.
Die ESG-Anforderungen gemäß Artikel 449a (Offenlegung) und Art. 430 Abs. 1 lit. h) (Reporting) CRR stellen alle EU Institute, unabhängig von ihrer Größe, vor neue und komplexe Anforderungen. Die erstmalige Anwendung der geänderten Offenlegungsvorgaben ab dem 31. Dezember 2026 bedeutet nicht nur eine technische Umsetzung, sondern auch eine strategische Herausforderung: ESG-Risiken müssen quantitativ und qualitativ erfasst, konsistent berichtet/offengelegt und prüfungssicher dokumentiert werden, alles unter Berücksichtigung institutsspezifischer Besonderheiten und begrenzter Datenverfügbarkeit.
Viele Institute stehen damit erstmals vor der Aufgabe, ESG-Risiken systematisch offenzulegen und zu melden. Die Vorgaben für die Offenlegung und aufsichtsrechtliche Meldung von ESG Risiken im Rahmen der CRR folgen einem abgestuften Proportionalitätsprinzip: Während große Institute den vollständigen Meldebogen-Satz umsetzen müssen (inkl. Alignment-Metriken mit Dekarbonisierungspfaden), gelten für andere kapitalmarktorientierte Institute, große Tochterunternehmen sowie SNCIs deutlich reduzierte Anforderungen.
Mit der Umsetzung von Art. 430 Abs. 1 lit. h) CRR wird das ESG‑Reporting fester Bestandteil des aufsichtlichen Meldewesens. Institute müssen künftig standardisierte ESG Risikodaten, etwa zu klimabezogenen Risiken, emissionsintensiven Sektoren und grünen Finanzierungen, in ihr aufsichtliches Meldewesen integrieren und jährlich oder halbjährlich (abhängig von der Größe) an die Aufsicht melden. Damit steigen die Anforderungen an einen robusten Datenhaushalt, an die Datenqualität, die Belastbarkeit der Methodik und an die Verzahnung von ESG‑Daten mit Risikosteuerung, Meldewesen (z. B. FINREP) und Stresstests. Für Institute bedeutet das: ESG-Kennzahlen, Datenquellen und Prozesse sollten jetzt so ausgerichtet werden, dass sie regulatorische Vorgaben erfüllen, effizient skalierbar sind und gleichzeitig die zunehmenden Informationsbedürfnisse von Aufsicht, Investoren und weiteren Stakeholdern adressieren.
PwC unterstützt Institute entlang des gesamten Offenlegungs- bzw. Meldeprozesses fachlich fundiert und technisch integriert. Unsere Services kombinieren regulatorisches Know-how mit praxisnaher IT Umsetzung: von der Analyse der ESG-Datenverfügbarkeit im ESG Data Tracker Cockpit über Lösungen für das Emissions-Management bis hin zum automatisierten Reporting inkl. XBRL-Validierung.
Mit unserem modular aufgebauten Managed Service übernehmen wir für ESG‑Offenlegung und ESG‑Reporting auf Wunsch den kompletten Prozess, von der Datenerhebung bis zur finalen Berichterstattung. So können wir große Institute ebenso wie kleinere Häuser (z. B. SNCI) passgenau unterstützen, entweder als punktuelle Lösung für ausgewählte Bausteine oder als End‑to‑End‑Ansatz aus einer Hand. Institute profitieren von skalierbaren Prozessen, klaren Verantwortlichkeiten und einer nachhaltigen Entlastung der eigenen Ressourcen.
Zugleich profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Umsetzungsprojekten, zwei umfassenden Studien zu ESG-Offenlegungen nach CRR (2023 und 2024), unserem Point of View sowie unserem Benchmarking der Alignment Metriken. Gemeinsam entwickeln wir eine integrierte ESG-Berichtsstrategie, die regulatorisch konform, ressourcenschonend und auf Ihre konkreten Rahmenbedingungen zugeschnitten ist.
{{item.text}}
{{item.text}}