CRR III & ESG-Risiken: Was Banken jetzt offenlegen & melden müssen

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ESG-Risiken im Fokus der Bankenaufsicht

Die Umsetzung von Basel IV in EU Recht führt zu tiefgreifende Veränderungen im Bankenaufsichtsrecht vor allem im Hinblick auf Nachhaltigkeit. ESG-Risiken werden systematisch in alle drei Säulen der Aufsicht integriert. Besonders in der Säule 3 wird die Offenlegung von ESG-Risiken zum zentralen Hebel, um die Steuerungsfähigkeit im Finanzsektor zu verbessern.

Mit Inkrafttreten der Capital Requirements Regulation III (CRR III) ab 2025 wurde ein zentraler Schritt zur Integration von ESG-Risiken im Bankenaufsichtsrecht vollzogen, durch neue Offenlegungs- und Meldepflichten. Artikel 449a und 430 Abs. 1 (h) CRR fordern die regelmäßige Offenlegung und Meldung von ESG-Risiken.

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle CRR-Institute verpflichtet die neuen Anforderungen zu erfüllen. Der EBA-ITS vom Mai 2025 konkretisiert diese Vorgaben für die Offenlegung unter Berücksichtigung eines Proportionalitätsansatzes. Die erstmalige Anwendung des EBA ITS erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2026. Ein weiterer ITS zur Ausgestaltung der ESG-Meldepflichten ist angekündigt.

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Was bedeutet das konkret für die Institute?

Die ESG-Offenlegungspflichten gemäß Artikel 449a CRR stellen alle EU Institute unabhängig von der Größe vor neuen und komplexen Anforderungen. Die erstmalige Anwendung der EBA-Vorgaben ab 31. Dezember 2026 bedeutet nicht nur eine technische Umsetzung, sondern auch eine strategische Herausforderung: ESG-Risiken müssen quantitativ und qualitativ erfasst, konsistent berichtet und prüfungssicher dokumentiert werden – unter Berücksichtigung institutsspezifischer Besonderheiten und begrenzter Datenverfügbarkeit.

Viele Institute stehen damit erstmals vor der Aufgabe, ESG-Risiken systematisch offenzulegen. Die neuen Vorgaben folgen einem abgestuften Proportionalitätsprinzip: Während große Institute den vollständigen Meldebogen-Satz umsetzen müssen (inkl. Alignment-Metriken mit Dekarbonisierungspfaden), gelten für andere kapitalmarktorientierte Institute sowie SNCIs deutlich reduziertere Anforderungen.

Grafik: CRR III & ESG-Risiken

PwC unterstützt Institute entlang des gesamten Offenlegungsprozesses – fachlich fundiert und technisch integriert. Unsere Lösungen kombinieren regulatorisches Know-how mit IT-basierter Umsetzungskompetenz: vom datenbasierten ESG Data Tracker Cockpit zur Analyse der ESG-Datenverfügbarkeit über das Emissions-Management-Tool bis hin zum automatisierten Reporting via XBRL-Validierung.

Zugleich profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Umsetzungsprojekten, zwei umfassenden Studien zu ESG-Offenlegungen nach CRR (2023 & 2024), unseren Point of View und Benchmarking der Alignment Metriken. Gemeinsam entwickeln wir eine Offenlegungsstrategie, die regulatorisch konform, ressourcenschonend und auf Ihre konkreten Rahmenbedingungen zugeschnitten ist.

Vertiefende Einblicke finden Sie in unseren Blogbeiträgen zu relevanten Themen rund um ESG-Risiken und CRR-Offenlegung

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