Landesbürgschaften Niedersachsen

01 März, 2023

Seit über 60 Jahren versteht sich das Land Niedersachsen durch sein Landesbürgschaftsprogramm als verlässlicher Partner der einheimischen Wirtschaft. Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Aufnahme von Krediten zu unterstützen, die ansonsten nicht zustande kämen. Volkswirtschaftlich ist das Konzept ein klarer Gewinn für alle Beteiligten, und in den vergangenen Jahren konnte eine Vielzahl an Finanzierungsvorhaben in Niedersachsen mithilfe von Landesbürgschaften umgesetzt werden. Als beauftragter Mandatar des Landes unterstützt PwC die Umsetzung dieser Zielstellungen.

Informationen für Kreditnehmer

Landesbürgschaften bieten Ihnen:

  • Eine werthaltige Sicherheit für alle Finanzierungsanlässe wie:
Infografik: Das Angebot der Landesbürgschaften
  • Unterstützung bei Kredit- und kreditähnlichen Finanzierungen
  • Nicht nur für KMU
  • Ein strukturiertes, transparentes und einfaches Verfahren
  • Individuell auf die Verhältnisse zugeschnittene Laufzeiten
  • Bürgschaftsbedingungen mit angemessener Risikoverteilung
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Wer kann Anträge stellen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
  • Ansprechpartner für Finanzierungen bis zu einem Bürgschaftsvolumen von € 2,0 Millionen (dies entspricht bei einer maximalen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von € 2,5 Millionen) ist grundsätzlich die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH.
  • Für Finanzierungen bei einem Bürgschaftsvolumen von mehr als € 2,0 Millionen oder solche, die durch die NBB nicht verbürgbar sind, können über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG Landesbürgschaften beantragt werden.

Welche Kosten haben Sie zu tragen?

Grundsätzlich gilt:

Keine Kosten

Erster Kontakt zwischen Ihrem Finanzierungspartner und PwC, Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Förderkriterien des Landes und Abstimmung der Eckpunkte der Finanzierung im Rahmen eines Vorgesprächs mit allen Beteiligten (Kreditnehmer/Kreditgeber/Land Niedersachsen/PwC).

Antragsentgelt und Verwaltungsentgelt

Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem Antragsentgelt und dem laufenden Verwaltungsentgelt zusammen, die jeweils vom Kreditnehmer zu tragen sind. Bei länger dauernder Umsetzung der Bürgschaftsentscheidung kommt darüber hinaus ein Bereitstellungsentgelt in Betracht. 

Das einmalig nach Antragstellung zu entrichtende Antragsentgelt ist gestaffelt und beträgt

  • für Kreditsummen bis zu 500.000 Euro
    = 1,0 v. H.
  • für den 500.000 Euro übersteigenden Kreditbetrag bis zu 5 Millionen Euro
    = 0,75 v. H. des beantragten Kredits,
  • für den 5 Millionen Euro übersteigenden Kreditbetrag bis zu 10 Millionen Euro
    = 0,5 v. H. des beantragten Kredits,
  • für den 10 Millionen Euro übersteigenden Kreditbetrag
    = 0,1 v. H. des beantragten Kredits. Höchstens 125.000 Euro.

Wenn es zu einer Bürgschaft kommt, beträgt das laufende Verwaltungsentgelt

  • bei Krediten mit wechselnder Inanspruchnahme mindestens 1,0 v. H. p. a. des Bürgschaftsobligos bezogen auf den maximal gewährten Kreditbetrag, 
  • bei Krediten mit fest vereinbarten Tilgungsmodalitäten mindestens 1,0 v. H. p. a. des Bürgschaftsobligos bezogen auf den jeweils in Anspruch genommenen Kreditbetrag. 

Die Bemessung des laufenden Verwaltungsentgelts erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die individuelle Festlegung des laufenden Verwaltungsentgelts erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft bei Bürgschaftsentscheidung. 

Für Schiffsfinanzierungen gilt eine andere Entgeltregelung (siehe Entgeltmerkblatt im Downloadbereich).

Hinweis:

Personen, die als Gesellschafter oder auf andere Weise erheblichen Einfluss auf den Kreditnehmer ausüben können, haben für den landesverbürgten Kredit obligatorisch selbstschuldnerische Bürgschaften zu stellen. 

Informationen für Kreditgeber

Ihre Vorteile als Kreditgeber

  • Voll anrechenbar nach Basel III, somit Reduktion der Eigenkapitalkosten
  • Verbürgt werden Kredite und kreditähnliche Finanzierungsformen für Investitions-, Bar- und Avalfinanzierungen 
  • Verlässlicher Partner mit starker Sicherheit und schlank in der Handhabung

Wer kann Kreditgeber sein?

Bürgschaftsanträge können von Kreditgebern und anderen institutionellen Kapitalsammelstellen mit Sitz in der EU im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden.

Wie sind Höhe und Umfang der übernommenen Bürgschaften?

  • Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen und sind auf einen Höchstbetrag zu beschränken (Höchstbetragsbürgschaften)
  • Die Haftung des Landes aus Höchstbetragsbürgschaften für Ausfälle aus Barkrediten ist begrenzt auf maximal 80 Prozent der verbürgten Hauptforderung und Zinsen
  • Die Laufzeit der Bürgschaft ist dabei generell dem Verwendungszweck des Kredits und der Leistungsfähigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers anzupassen
  • Für den Finanzierungskredit sind bankenübliche Sicherheiten zu stellen

Zum Beihilfewertrechner

Über das Verfahren

Infografik: Die 6 Verfahrensschritte bei Landesbürgschaften des Landes Niedersachsen

Schritt 1: Kontaktaufnahme

  • Information über Chancen im Bürgschaftsverfahren
  • Austausch über Kernpunkte des Vorhabens, Zeitabläufe und Strukturierung
  • Identifikation und Beseitigung von „Deal Breakern“

Schritt 2: Vorgespräch

  • Präsentation des Kreditnehmers vor Vertretern des Landes und PwC
  • Unverbindliche Einschätzung des Landes zur Förderwürdigkeit des Antrages

Schritt 3: Antragstellung

  • Unterzeichnung des Bürgschaftsantrages (Kreditgeber und Kreditnehmer) und Einreichung der im Antragsformular (siehe Downloadbereich) geforderten Antragsunterlagen

Schritt 4: Antragsprüfung

  • Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, Geschlossenheit der Finanzierung, angemessene Chancen- und Risikobeteiligung aller Parteien, positive Rückzahlungsprognose, EU-Beihilferechtskonformität

Schritt 5: Bewilligung

  • Beratung über den Antrag im Landeskreditausschuss
  • Regelmäßig taggleiche Entscheidung des Landes und Mitteilung der Entscheidung an Kreditgeber und Kreditnehmer

Schritt 6: Bürgschaftsurkunde

  • Vorlage des mit PwC abgestimmten und die Bürgschaftsentscheidung des Landes umsetzenden Kreditvertrages 
  • Ausreichung der auf diesen Kreditvertrag Bezug nehmenden Bürgschaftsurkunde des Landes
  • Annahme der Bürgschaftsurkunde durch den Kreditgeber 

Die Landesbürgschaft in der Praxis (Beispiele)

Praktische Anwendung der Landesbürgschaft

Bürgschaft ermöglicht neues Fundament

Problem: Aufbau einer Unternehmensfinanzierung
Beispiel: Finanzielle Überwindung einer Unternehmenskrise

Herausforderung:
Restrukturierung der Unternehmensfinanzierung
Neues Vertrauen schaffen gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken

Bürgschaft ermöglicht schwierige Finanzierung

Problem: Startup Situation
Beispiel: Einführung innovativer/disruptiver Prozesstechnik

Herausforderung:
Bewältigung eines hohen Investitionsvolumens im Verhältnis zur Unternehmensgröße
Risiko der ungewissen Marktakzeptanz abdämpfen

Bürgschaft schafft weiteres Wachstum

Problem: Kapazitätsengpass Produktion
Beispiel: Maschinenfinanzierung zur Ausweitung der Fertigungskapazitäten

Herausforderung:
Risiken der Anlaufphase absichern
Zusätzliche Stabilität bei zu Anfang ungewisser Auslastungsprognose schaffen

Bürgschaft verbindet Generationen

Problem: Unternehmensnachfolge
Beispiel: Übernahme von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

Herausforderung:
Kontinuität bei Kunden, Lieferanten und Banken signalisieren
Langfristig erfolgreiche Übergabe und Weiterführung des Geschäftsbetriebes ermöglichen

Gute Gründe für die Landesbürgschaft

  1. Starke Bonität des Landes Niedersachsen schafft finanzielle Sicherheit.
  2. Hohe Transparenz durch enge Zusammenarbeit zwischen PwC, Kreditgeber und Kreditnehmer im gesamten Antragsverfahren
  3. Hohe Verlässlichkeit und schnelle Umsetzung durch eingespielte Abläufe und Jahrzehnte währende Erfahrung 
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Hermann Mehlig

Hermann Mehlig

Partner, PwC Germany

Tel: +49 160 5364346

Peter Koch

Director, PwC Germany

Tel: +49 511 5357-5351

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