Landesbürgschaften Niedersachsen

27 März, 2020

Seit über 60 Jahren versteht sich das Land Niedersachsen durch sein Landesbürgschaftsprogramm als verlässlicher Partner der einheimischen Wirtschaft. Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Aufnahme von Krediten zu unterstützen, die ansonsten nicht zustande kämen. Volkswirtschaftlich ist das Konzept ein klarer Gewinn für alle Beteiligten, und in den vergangenen Jahren konnte eine Vielzahl an Finanzierungsvorhaben in Niedersachsen mithilfe von Landesbürgschaften umgesetzt werden. Als beauftragter Mandatar des Landes unterstützt PwC die Umsetzung dieser Zielstellungen.

Luftbild Hannover am Abend

Informationen für Kreditnehmer

Landesbürgschaften bieten Ihnen:

  • Eine werthaltige Sicherheit für alle Finanzierungsanlässe wie:
Informationen für Kreditnehmer
  • Unterstützung bei Kredit- und Leasingfinanzierungen
  • Nicht nur für KMU
  • Ein strukturiertes, einfaches Verfahren
  • Individuell auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Laufzeiten
  • Bürgschaftsbedingungen mit angemessener Risikoverteilung
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Wer kann Anträge erstellen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen
  • Ansprechpartner für Finanzierungen bis zu einem Bürgschaftsvolumen von € 1,25 Millionen EURO. (dies entspricht bei einer maximalen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von € 1.562.500) ist grundsätzlich die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH
  • Finanzierungen ab einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro oder solche, die durch die NBB nicht verbürgbar sind, können über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Landesbürgschaft beantragt werden

Welche Kosten haben Sie zu tragen?

Grundsätzlich gilt:

Keine Kosten
Erster Kontakt zwischen Ihrem Finanzierungspartner und PwC, Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Förderkriterien des Landes und Abstimmung der Eckpunkte der Finanzierung im Rahmen eines Vorgesprächs mit allen Beteiligten (Kreditnehmer/Finanzierungsgeber/Land Niedersachsen/PwC).

Antragsentgelt und Verwaltungsentgelt
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen, die jeweils vom Kreditnehmer zu tragen sind. Das einmalige Antragsentgelt ist gestaffelt und beträgt

  • für Kreditsummen bis zu 500.000 Euro = 1,0 v. H.
  • für den 500.000 Euro übersteigenden Kreditbetrag bis zu 5 Millionen Euro = 0,75 v. H. des beantragten Kredits,
  • für den 5 Millionen Euro übersteigenden Kreditbetrag bis zu 10 Millionen Euro = 0,5 v. H. des beantragten Kredits,
  • für den 10 Millionen Euro übersteigenden Kreditbetrag = 0,1 v. H. des beantragten Kredits. Höchstens 125.000 Euro.

Wenn es zu einer Bürgschaft kommt, beträgt das laufende Verwaltungsentgelt bei Krediten mit wechselnder Inanspruchnahme mindestens 1,0 v. H. p. a. des Bürgschaftsobligos bezogen auf den maximal gewährten Kreditbetrag, bei Krediten mit fest vereinbarten Tilgungsmodalitäten mindestens 1,0 v. H. p. a. des Bürgschaftsobligos bezogen auf den jeweils in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

Hinweis:
Durch Personen, die als Gesellschafter oder auf andere Weise erheblichen Einfluss auf den Kreditnehmer ausüben können, sind für den landesverbürgten Kredit obligatorisch selbstschuldnerische Bürgschaften zu stellen.

Informationen für Finanzierungsgeber

Ihre Vorteile als Finanzierungsgeber

  • Voll anrechenbar nach Basel III, somit Reduktion der Eigenkapitalkosten
  • Durch die Bürgschaft werden bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos des Kredites abgedeckt Landesbürgschaften bieten Finanzierungsgebern Lösungen für Finanzierungsideen
  • Verlässlicher Partner mit starker Sicherheit und schlank in der Handhabung
  • Verbürgt werden alle kreditähnlichen Finanzierungsformen für Investitions-, Bar- und Avalfinanzierungen sowie Leasingfinanzierungen (Versicherungs- und Leasinggesellschaften bedürfen dabei der Kooperation einer Fronting Bank)

Wer kann Finanzierungsgeber sein?

Bürgschaftsanträge können von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften, Leasing- und Factoringgesellschaften mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden.

Wie sind Höhe und Umfang der übernommenen Bürgschaften?

  • Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen und sind auf einen Höchstbetrag zu beschränken (Höchstbetragsbürgschaften)
  • Die Haftung des Landes aus Höchstbetragsbürgschaften für Ausfälle aus Barkrediten ist begrenzt auf maximal 80 Prozent der verbürgten Hauptforderung und Zinsen
  • Die Laufzeit der Bürgschaft ist dabei generell dem Verwendungszweck des Kredits und der Leistungsfähigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers anzupassen
  • Für den Finanzierungskredit sind bankenübliche Sicherheiten zu stellen

Zum Beihilfewertrechner

Über das Verfahren

Landesbuergschaften Niedersachsen: das Verfahren

Schritt 1: Kontaktaufnahme

  • Information über Chancen im Bürgschaftsverfahren
  • Austausch über Kernpunkte des Vorhabens, Zeitabläufe und Strukturierung
  • Identifikation und Beseitigung von „Deal Breakern“

Schritt 2: Vorgespräch

  • Präsentation des Kreditnehmers vor Vertretern des Landes und PwC
  • Unverbindliches Signal des Landes über Förderwürdigkeit des Antrages

Schritt 3: Antragstellung

  • Unterzeichnung des Bürgschaftsantrages (Finanzierungsgeber und Kreditnehmer) und Einreichung mit den geforderten Antragsunterlagen

Schritt 4: Antragsprüfung

  • Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, Geschlossenheit der Finanzierung, Chancen- und Risikobeteiligung aller Parteien, EU-Beihilferechtskonformität, positive Rückzahlungsprognose

Schritt 5: Bewilligung

  • Entscheidung durch den Landeskreditausschuss
  • Taggleiche Mitteilung der Entscheidung an Finanzierungsgeber und Kreditnehmer

Schritt 6: Bürgschaftsurkunde

  • Vorlage der nach vorheriger Abstimmung abzufassenden Kreditverträge gegenüber PwC
  • Im Anschluss daran erhält der Finanzierungsgeber die auf diese Kreditverträge Bezug nehmende Bürgschaftsurkunde des Landes
  • Nach Annahme dieser Bürgschaftserklärung durch den Finanzierungsgeber besteht der Bürgschaftsschutz

Die Landesbürgschaft in der Praxis (Beispiele)

Praktische Anwendung der Landesbürgschaft

Bürgschaft ermöglicht neues Fundament

Bürgschaft ermöglicht neues Fundament

Problem: Aufbau einer Unternehmensfinanzierung
Beispiel: Finanzielle Überwindung einer Unternehmenskrise

Herausforderung:

  • Restrukturierung der Unternehmensfinanzierung
  • Neues Vertrauen schaffen gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken

Bürgschaft ermöglicht schwierige Finanzierung

Bürgschaft ermöglicht schwierige Finanzierung

Problem: Startup Situation
Beispiel: Einführung innovativer/disruptiver Prozesstechnik

Herausforderung:

  • Bewältigung eines hohen Investitionsvolumens im Verhältnis zur Unternehmensgröße
  • Risiko der ungewissen Marktakzeptanz abdämpfen

Bürgschaft schafft weiteres Wachstum

Bürgschaft schafft weiteres Wachstum

Problem: Wachstum der Kapazitäten
Beispiel: Maschinenfinanzierung zur Ausweitung der Fertigungskapazitäten

Herausforderung:

  • Risiken der Anlaufphase absichern
  • Zusätzliche Stabilität bei zu Anfang ungewisser Auslastungsprognose schaffen

Bürgschaft verbindet Generationen

Bürgschaft verbindet Generationen

Problem: Unternehmensnachfolge
Beispiel: Übernahme von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

Herausforderung:

  • Kontinuität bei Kunden, Lieferanten und Banken signalisieren
  • Langfristig erfolgreiche Übergabe und Weiterführung des Geschäftsbetriebes ermöglichen

Die Lösung gleichzeitig drei Gründe für die Landesbürgschaft

  1. Starke Bonität des Landes Niedersachsen schafft finanzielle Sicherheit.
  2. Hohe Verlässlichkeit durch enge Zusammenarbeit zwischen PwC, Finanzierungsgeber und Finanzierungsnehmer im gesamten Antragsverfahren
  3. Schnelle Umsetzung durch Einbeziehung von Branchenexpertise aus dem PwC-Netzwerk

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Hermann Mehlig

Partner, PwC Germany

Tel.: +49 511 5357-5525

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