27 März, 2020
Seit über 60 Jahren versteht sich das Land Niedersachsen durch sein Landesbürgschaftsprogramm als verlässlicher Partner der einheimischen Wirtschaft. Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Aufnahme von Krediten zu unterstützen, die ansonsten nicht zustande kämen. Volkswirtschaftlich ist das Konzept ein klarer Gewinn für alle Beteiligten, und in den vergangenen Jahren konnte eine Vielzahl an Finanzierungsvorhaben in Niedersachsen mithilfe von Landesbürgschaften umgesetzt werden. Als beauftragter Mandatar des Landes unterstützt PwC die Umsetzung dieser Zielstellungen.
Grundsätzlich gilt:
Keine Kosten
Erster Kontakt zwischen Ihrem Finanzierungspartner und PwC, Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Förderkriterien des Landes und Abstimmung der Eckpunkte der Finanzierung im Rahmen eines Vorgesprächs mit allen Beteiligten (Kreditnehmer/Finanzierungsgeber/Land Niedersachsen/PwC).
Antragsentgelt und Verwaltungsentgelt
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen, die jeweils vom Kreditnehmer zu tragen sind. Das einmalige Antragsentgelt ist gestaffelt und beträgt
Wenn es zu einer Bürgschaft kommt, beträgt das laufende Verwaltungsentgelt bei Krediten mit wechselnder Inanspruchnahme mindestens 1,0 v. H. p. a. des Bürgschaftsobligos bezogen auf den maximal gewährten Kreditbetrag, bei Krediten mit fest vereinbarten Tilgungsmodalitäten mindestens 1,0 v. H. p. a. des Bürgschaftsobligos bezogen auf den jeweils in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.
Hinweis:
Durch Personen, die als Gesellschafter oder auf andere Weise erheblichen Einfluss auf den Kreditnehmer ausüben können, sind für den landesverbürgten Kredit obligatorisch selbstschuldnerische Bürgschaften zu stellen.
Bürgschaftsanträge können von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften, Leasing- und Factoringgesellschaften mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden.
Problem: Aufbau einer Unternehmensfinanzierung
Beispiel: Finanzielle Überwindung einer Unternehmenskrise
Herausforderung:
Problem: Startup Situation
Beispiel: Einführung innovativer/disruptiver Prozesstechnik
Herausforderung:
Problem: Wachstum der Kapazitäten
Beispiel: Maschinenfinanzierung zur Ausweitung der Fertigungskapazitäten
Herausforderung:
Problem: Unternehmensnachfolge
Beispiel: Übernahme von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
Herausforderung: