- PwC übernimmt für das Landesbürgschaftsprogramm die Bearbeitung der Anträge, verwaltet die Bürgschaften und wickelt für das Land die Ausfälle ab.
Wer kann Bürgschaftsanträge stellen?
Bürgschaftsanträge können von gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Existenzgründern zusammen mit Kreditinstituten mit Sitz in der EU gestellt werden.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen.
Vor welchem Hintergrund beantragen Kreditgeber Bürgschaften?
- Bei hohem Risiko, etwa wenn das Geschäftsmodell kaum beurteilbar ist, Anlaufrisiken bestehen oder der Marktzugang unsicher ist.
- In krisenhaften Situationen mit erhöhten Ausfallrisiken.
- Bei einem hohen Obligo der Bank mit entsprechenden Blankoanteilen, etwa durch hohe Kreditvolumen, bei unzureichenden Sicherheiten oder bei fehlendem Konsortium.
In welcher Höhe und in welchem Umfang werden Bürgschaften übernommen?
- Das Land Nordrhein-Westfalen verbürgt Kredite in der Regel ab einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro sowie Kredite, deren Verbürgung durch die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH aus anderen Gründen nicht möglich ist. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80 Prozent des Ausfalls, sie wird jedoch vom Finanzministerium NRW für den Einzelfall festgesetzt.
- Die Bürgschaftslaufzeit beträgt in der Regel für Betriebsmittelkredite bis zu zehn Jahre, für Investitionsdarlehen bis zu 15 Jahre und für Immobilienfinanzierungen zum Teil auch darüber hinaus. Tilgungsfreijahre sind möglich.
Welche Kosten entstehen durch eine Bürgschaft?
- Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen, die jeweils vom Kreditnehmer zu tragen sind.
- Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.
- Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.