Fünf Schritte zur Bürgschaft

Die Fünf Schritte zur Bürgschaft im Überblick

 

Fünf Schritte zur Bürgschaft

Schritt 1: Optionales Vorgespräch

Angebot zur Vorstrukturierung des Finanzierungsvorhabens im Rahmen eines kostenlosen und kurzfristig zu vereinbarenden Vorgesprächs.

Die Experten von PwC können bereits an dieser Stelle Hinweise für ggf. erforderliche Anpassungen des Konzeptes geben, sodass spätere Verzögerungen im eigentlichen Antragsverfahren vermieden werden.

Schritt 2: Antrag

Bürgschaftsanträge können von gewerblichen Unternehmen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Freiberuflern sowie Existenzgründern gestellt werden. Ein Kreditinstitut mit Sitz in der EU hat durch Mit-Unterzeichnung auf dem Antragsformular seinen Willen zur Begleitung des Vorhabens zu dokumentieren.

Die Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen:

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf

Das Antragsformular für einen Bürgschaftsantrag sowie u.a. die Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier.

Schritt 3: Analyse

PwC erstellt in enger Zusammenarbeit mit Kreditgeber und -nehmer eine Bürgschaftsvorlage für den Landesbürgschaftsausschuss.

Nach einer ersten Durchsicht der zum Antrag eingereichten Unterlagen (eine Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier) informiert PwC den Kreditgeber über evtl. noch nachzureichende Dokumente und/oder bittet um ergänzende Erläuterungen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit im Rahmen der Analyse rd. vier bis sechs Wochen.

Bei der Prüfung des Antrages setzt PwC die folgenden Schwerpunkte:

  • Betriebswirtschaftliche Vertretbarkeit
    • tragfähiges Geschäftsmodell
    • positive Rückzahlungsprognose
    • geschlossene Finanzierung im lang- und kurzfristigen Bereich
  • Angemessene Risikobeteiligung des Unternehmens/der Gesellschafter und des Kreditgebers
  • Beihilfekonformität des Vorhabens

Schritt 4: Entscheidung

Über einen Bürgschaftsantrag berät der Bürgschaftsausschuss des Landes. Dieser setzt sich aus Vertretern des Finanz- und des zuständigen Fachministeriums sowie des Kreditgewerbes und der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zusammen. Der Bürgschaftsausschuss entscheidet auf Basis der von PwC erstellten Sitzungsvorlage sowie der in der Sitzung durch Erläuterungen der Vertreter des Antragstellers und des Kreditgebers, die an der Sitzung teilnehmen, hinzugewonnenen Erkenntnisse über den Antrag. Kreditgeber und -nehmer werden unmittelbar über die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses unterrichtet.

Schritt 5: Ausreichung der Bürgschaftsurkunde

Die nach der Bewilligung der Landesbürgschaft abzufassenden Kreditverträge sind PwC nach vorheriger Abstimmung in Kopie vorzulegen. Im Anschluss daran erhält der Kreditgeber die auf diese Kreditverträge Bezug nehmende Bürgschaftsurkunde des Landes. Nach Annahme dieser Bürgschaftserklärung durch den Kreditgeber besteht der Bürgschaftsschutz.

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