NIS-2-Implementierung
Sie sind von NIS-2 betroffen und haben bereits ein Gap Assessment durchgeführt – und nun? Die zentrale Herausforderung besteht darin, die identifizierten Lücken systematisch und priorisiert zu schließen. Genau hier setzen wir an:
Basierend auf den Empfehlungen der ENISA sowie den Ergebnissen Ihrer Roadmap begleiten wir Sie bei der Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen – strategisch, organisatorisch, prozessual und technisch.
Dazu gehören u. a.:
- Aufbau klarer Governance- und Verantwortlichkeitsstrukturen
- Etablierung und Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien und -prozessen
- Technische Maßnahmen wie Monitoring, Logging, Incident Response und Reporting nach NIS-2
- Integration von Lieferketten- und Dienstleisteranforderungen
- Umsetzung von Awareness- und Trainingsmaßnahmen für Mitarbeitende
- Verankerung von Business Continuity und Disaster-Recovery-Plänen
Am Ende steht eine nachhaltige Umsetzung Ihrer Roadmap, sodass Ihr Unternehmen nicht nur formal NIS-2-konform wird, sondern auch einen höheren Reifegrad in Cybersicherheit erreicht – kosteneffizient und praxisnah.
Mehr zum Definieren von Zuständigkeitsbereichen: Die erhöhten Anforderungen an das Risikomanagement und die Widerstandsfähigkeit bedeuten, dass Ihre Organisation mit Risiken umgehen können muss und sowohl Maßnahmen zur Schadensvermeidung als auch zur Schadensminimierung umsetzen muss, um Risiken und Auswirkungen zu verringern. Angemessene Maßnahmen werden z. B. in den Bereichen Störungsmanagement, Cybersicherheit in Lieferketten, Netzwerksicherheit, Risikomanagement, Zugangskontrolle und Verschlüsselung erwartet.
Mehr zum Einrichten der Meldepflichten: Organisationen müssen über Verfahren verfügen, die eine ordnungsgemäße Meldung von Sicherheitsvorfällen an die Behörden gewährleisten. Hierzu ist der vierstufige Meldeweg einzuhalten: Stufe 1 – frühe Erstmeldung, Stufe 2 – bestätigende Erstmeldung, Stufe 3 – Zwischenmeldung, Stufe 3a – Fortschrittsmeldung und Stufe 4 – Abschlussmeldung. Zusätzliche Meldung für Betreiber kritischer Anlagen: Art der betroffenen Anlage, der kritischen Anlage bzw Dienstleistung und die Auswirkungen.
Doch wissen Sie, was ein erheblicher Sicherheitsvorfall ist? Wer zu melden hat? Was zu melden ist? Ob Datenschutzverantwortliche und Jurist:innen bei der Meldung einbezogen werden müssen? Und wie deren Einbeziehung die fristgerechte Meldung gefährdet? Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung des Meldeverfahrens.