„Failure to prevent fraud“ wird strafbar – auch für deutsche Unternehmen

Economic Crime and Corporate Transparency Act (ECCTA): Neue Anforderungen an Unternehmen

  • 3 Minuten Lesezeit
  • 24 Sep 2025

Seit dem 1. September 2025 ist im Vereinigten Königreich der Economic Crime and Corporate Transparency Act (ECCTA) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wird ein Straftatbestand eingeführt, der auch deutsche Unternehmen direkt betreffen kann: „Failure to prevent fraud“. Unternehmen, die keine angemessenen Maßnahmen zur Betrugsprävention ergriffen haben, können künftig strafrechtlich belangt werden – mit Geldstrafen unbegrenzter Höhe, auch Deferred Prosecution Agreements sind vorgesehen. In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Anforderungen und geben eine Einschätzung, welche Schritte Unternehmen nun priorisieren sollten.

Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen

Der ECCTA betrifft auch deutsche Unternehmen, wenn Teile der betrügerischen Handlung im Vereinigten Königreich stattfanden oder Vorteile / Schäden im Vereinigten Königreich entstanden sind. Besonders betroffen sind daher Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern im Vereinigten Königreich.

Weit gefasste Kriterien für Strafbarkeit

Der Straftatbestand „Failure to prevent fraud“ greift, wenn Mitarbeitende oder mit dem Unternehmen assoziierte Personen eine relevante Betrugstat begehen und das Unternehmen keine angemessenen Präventionsmaßnahmen implementiert hat.

Betroffen sind Unternehmen, die im Geschäftsjahr mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Beschäftigte (durchschnittlich)
  • Jahresumsatz über 36 Mio. GBP
  • Bilanzsumme über 18 Mio. GBP

Für Konzerne gilt die Größenprüfung konsolidiert – ist die Muttergesellschaft groß, können auch kleinere Tochtergesellschaften betroffen sein. Für die betroffenen Unternehmen ist es also wichtig, relevante Betrugsrisiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Betrugsprävention zu implementieren.

Betrugsprävention neu denken – umfassend und technologiebasiert

Der ECCTA nennt sechs Prinzipien, die für eine angemessene Betrugsprävention berücksichtig werden sollten:

  • Engagement der Führungsebene
  • Risikoanalysen
  • Angemessene Risikobasierte Präventionsmaßnahmen
  • Due Diligence
  • Kommunikation und Schulungen
  • Monitoring und Review

Technologie spielt dabei eine zentrale Rolle, da Datenanalysetools und künstliche Intelligenz insbesondere bei der Risikoanalyse und dem Monitoring unterstützen können.

Unternehmen, die diese Möglichkeiten nicht nutzen, setzen sich nicht nur erhöhtem Betrugsrisiko aus, sondern auch verschärften rechtlichen Konsequenzen.

Haben Sie die Anforderungen des ECCTA bereits umgesetzt? Wir unterstützen Sie dabei anhand der sechs definierten Prinzipien ihre bereits bestehenden Betrugspräventionsmaßnahmen zu evaluieren und mögliche Lücken im Hinblick auf den ECCTA zu identifizieren. 

Um eine ganzheitliche Betrugsprävention zu erreichen, müssen Sie zunächst ihre Betrugsrisiken kennen. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir für Sie relevante Betrugsrisiken, um bereits bestehende Maßnahmen zu evaluieren und ggf. zusätzliche Maßnahmen zu definieren. Das Risk Assessment kann hierbei auch datengestützt durchgeführt werden, was eine genauere Analyse ermöglicht.

Durch eine kontinuierliche Analyse von Vorgängen im Unternehmen, können Sie Betrugsversuche und Betrugsfälle frühzeitig erkennen und verhindern. Wir unterstützen Sie dabei geeignete Technologielösungen für ein solches Monitoring auszuwählen und zu implementieren.

Die Autor:innen

Christina Pellegrino
Christina Pellegrino

Director, Forensic Services, PwC Germany

Julian Mockenhaupt
Julian Mockenhaupt

Director, PwC Germany

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