16 September, 2010
Aufgrund des zunehmenden Kostendrucks, der sich verstärkenden Marktorientierung und des eingeführten DRG-Vergütungssystems befindet sich der Krankenhaussektor in strukturellen Veränderungen. Diese Veränderungen haben öffentliche Träger von Krankenhäusern in der Vergangenheit dazu veranlasst, sich von den Krankenhäusern zu trennen oder aber über regionale Verbünde eine verbesserte Markt- und Kostenposition zu erreichen.
In beiden Fällen - der Trennung oder des Verbunds - ist regelmäßig der Wert des Krankenhauses, sei es als Benchmark für eigene Kaufpreiserwartungen, der maximalen Zahlungsbereitschaft oder zur Bestimmung der Beteiligung an einer Krankenhausholding, entscheidungskritisch. In diesem Zusammenhang ist das Verständnis des dem Bewertungsobjekt zu Grunde liegenden Unternehmenskonzeptes wesentlich, um zu interpretierbaren Ergebnissen zu gelangen.
Der Wert eines Krankenhauses bestimmt sich grundsätzlich aus dem Nutzen, den dieses aufgrund seines zum Bewertungszeitpunkt bestehenden Unternehmenskonzepts sowie der vorhandenen Erfolgsfaktoren, seines Dienstleistungsangebots, seiner Stellung am Markt, inneren Organisation, Mitarbeiter und seines Managements in Zukunft erwirtschaften kann.
Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich finanzielle Ziele verfolgt werden, wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für den Eigner/Träger des Krankenhauses zu erwirtschaften. Stehen bei einem Krankenhaus nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern Aspekte der Leistungserstellung im Vordergrund, so bestimmt sich der Wert des Krankenhauses nach dem Rekonstruktionswert.
Anlässe für Unternehmensbewertungen können grundsätzlich danach unterschieden werden, ob diese aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarungen ausgelöst werden oder aber als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen dienen. Zu den gesetzlichen Bewertungsanlässen zählen unter anderem die Ermittlung von Umtauschverhältnissen bei Verschmelzungen, Werthaltigkeitsbestätigungen bei Sachkapitalerhöhungen oder Rechtsformwechseln sowie bei Privatisierungen. Unternehmensbewertungen vor dem Hintergrund unternehmerischer Initiativen erfolgen beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Veräußerung von Unternehmen, Fusionen oder der Zuführung von Eigen- und Fremdkapital.
Die Bewertung eines Krankenhauses kann aus verschieden Funktionen erfolgen. Dabei werden die Funktionen neutraler Gutachter, Berater und Schiedsgutachter/Vermittler unterschieden.
Eine primär finanzielle Zielsetzung kann insbesondere bei privaten Krankenhausträgern unterstellt werden. Krankenhäuser in öffentlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft sind regelmäßig nicht gewinn-, sondern sachzielorientiert, das heißt das Ziel liegt in einer Nutzenmaximierung im Sinn des Sachziels unter der Nebenbedingung begrenzt zur Verfügung stehender Mittel. Dies wurde in der Vergangenheit häufig mit dem Ziel eines periodisch ausgeglichenen Ergebnisses gleichgesetzt.
Die Konzepte der Krankenhäuser in öffentlicher, gemeinnütziger und privater Trägerschaft nähern sich an
Die Veränderungen im Gesundheitswesen haben aber bereits viele dieser Anbieter zu einer temporär weiter gefassten Definition der sachzielorientierten Unternehmenskonzepte bewegt. Diese Definition sieht die Erwirtschaftung periodischer Überschüsse vor, um auch bei sinkenden Förderquoten mittel- und langfristig Investitionen aus eigener Ertragskraft durchführen zu können. Insoweit nähern sich die Unternehmenskonzepte der in öffentlicher und frei-gemeinnütziger sowie privater Trägerschaft geführten Krankenhäuser zunehmend an. Die Unterschiede liegen daher weniger in der Intensität und dem Nachdruck der Einkommenserzielung, sondern vielmehr in der Art der Einkommensverwendung.
Für die Ermittlung des Werts eines Krankenhauses als Zukunftserfolgswert stehen grundsätzlich neben dem Ertragswert- und dem Discounted-Cash-flow-Verfahren (DCF-Verfahren) marktwertorientierte Verfahren zur Verfügung. Das Ertragswert- und das DCF-Verfahren sind grundsätzlich gleichwertig und führen bei entsprechender Prämissensetzung zu identischen Ergebnissen, da sie auf derselben investitionstheoretischen Grundlage (Kapitalwertkalkül) fußen. Ergänzt werden diese Verfahren regelmäßig durch eine so genannte vergleichende Marktbewertung.
"Vergleichende Marktbewertung" ergänzt DCF-Verfahren
Im Rahmen der vergleichenden Marktbewertung werden tatsächlich gezahlte Preise als wichtige Orientierungsgröße zur Beurteilung von Unternehmenswerten herangezogen. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Bewertungsobjekte ersetzt dies aber regelmäßig keine Unternehmensbewertung. Allen Bewertungsmethoden ist gemein, dass sie auf künftigen finanziellen Erfolgsgrößen basieren.
Die Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse stellt das Kernproblem jeder Unternehmensbewertung dar. Die in der Vergangenheit erwiesene Ertragskraft dient im Allgemeinen als Ausgangspunkt für Plausibilitätsüberlegungen. Sofern die Ertragsaussichten aus unternehmensbezogenen Gründen beziehungsweise aufgrund veränderter Markt-, Wettbewerbs- und regulatorischen Bedingungen zukünftig andere sein werden, sind die erkennbaren Unterschiede zu berücksichtigen. Die sich ergebenden Planzahlen werden zur Plausibilisierung regelmäßig einer Benchmarking-Analyse unterzogen. In der Bewertungspraxis kommt häufig die DCF-Methode zum Einsatz.
Bei Unternehmen mit unzureichender Rentabilität und mit einem im Vordergrund stehenden Leistungserstellungszweck wird der objektivierte Wert des Unternehmens als Rekonstruktionswert ermittelt. Je nach Bewertungszweck variieren der Grad der Plausibilisierungstiefe, die Nachprüfbarkeit der Ergebnisse sowie die Offenlegung der Vorgehensweise. Im Rahmen der Vorbereitung einer Entscheidung steht die Nachprüfbarkeit der Vorgehensweise weniger im Vordergrund als bei einer Vermittlung zwischen streitigen Parteien beziehungsweise bei gesetzlichen Bewertungsanlässen.
Bei der Bewertung von Krankenhäusern sind zunächst der Anlass der Bewertung und das dem Bewertungsobjekt zu Grunde liegende Unternehmenskonzept festzuhalten. Soweit das Unternehmenskonzept des Krankenhauses die Annahme einer finanziellen Zielsetzung erlaubt, kann ein Zukunftserfolgswert ermittelt werden. Aus der Sicht eines privaten Krankenhausbetreibers mit dem Ziel der Gewinnmaximierung ist das regelmäßig der Fall. Bei Krankenhäusern in öffentlicher oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft ist zunächst das vorliegende Unternehmenskonzept zu analysieren und je nach Bewertungsanlass ein Rekonstruktionswert zu ermitteln.
Roland M. Werner
Partner, Leiter Gesundheitswirtschaft & Pharma, PwC Germany
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