Prüfungsschwerpunkte 2026

Männlicher Unternehmer oder Geschäftsmann, der Dokumente liest
  • Artikel
  • 6 Minuten Lesezeit
  • 19 Dez 2025

Der Enforcer stellt die Segmentberichterstattung, Auswirkung geopolitischer Risiken und Unsicherheiten sowie die Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld in den Fokus.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Mitte Oktober 2025 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte 2026 für die finanzielle Berichterstattung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die ESEF-Berichterstattung bekannt gegeben.

Ende November 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese um einen nationalen Schwerpunkt ergänzt. Im Fokus des Enforcements soll zusätzlich zu den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten die Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld stehen.

Ihr Experte für Fragen

Dr. Bernd Kliem
Partner bei PwC Deutschland
Tel.: +49 89 5790-5549
E-Mail

Gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte zur finanziellen Berichterstattung

Die diesjährigen gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2025 umfassen die Segmentberichterstattung sowie geopolitische Risiken und Unsicherheiten. Geopolitische Risiken und Unsicherheiten können weitreichende und vielfältige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Angabepflichten eines Unternehmens haben. So haben beispielsweise der Krieg in der Ukraine, die Spannungen im Nahen Osten und Handels- und Zollkonflikte zu anhaltenden Schwankungen der Energie- und Rohstoffpreise, Störungen von Lieferketten und Verschiebungen im globalen Handelsgefüge geführt. 

Diese Entwicklungen können verschiedenste Auswirkungen auf die finanzielle Berichterstattung haben, darunter zum Beispiel die Werthaltigkeit von nicht-finanziellen Vermögenswerten, Änderungen bei der Umsatzrealisierung, belastend werdende Verträge sowie die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern. Darüber hinaus könnten Neueinschätzungen bei Rückstellungen, Liquiditätsrisiken, wesentlichen Bewertungsannahmen (zum Beispiel für erwartete Kreditausfälle oder Fair-Value-Bewertungen), der Einhaltung von Kreditauflagen (Covenants), der Beurteilung der Unternehmensfortführung (Going Concern) und Sensitivitätsanalysen erforderlich werden. Zudem werden klare und detaillierte unternehmensspezifische Angaben erwartet, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen solcher Unsicherheiten zu verstehen. 

Im Rahmen des Prüfungsschwerpunkts zur Segmentberichterstattung liegt der Fokus einerseits auf der Segmentabgrenzung und der Zusammenfassung von Geschäftssegmenten und andererseits auf den konzernweiten Angaben zu geografischen Gebieten und wichtigen Kunden. Die ESMA weist in diesem Zusammenhang u.a. darauf hin, dass geopolitische Unsicherheiten und Umweltaspekte auch zu Änderungen der Geschäftssegmente, der Anwendung der Aggregationskriterien und/oder der Aufgliederung der Umsatzerlöse führen können. Daneben wird innerhalb des Prüfungsschwerpunkts zur Segmentberichterstattung ein Augenmerk auf die Angabe von wesentlichen Ertrags- und Aufwandsposten der berichtspflichtigen Segmente gemäß IFRS 8.23 gelegt und damit die Umsetzung der diesbezüglichen Agenda-Entscheidung des IFRS IC vom Juli 2024.

„Die BaFin legt vor dem Hintergrund der vielen unterschiedlichen makroökonomischen Veränderungen einen besonderen Fokus auf die Lageberichterstattung. Die Auswirkung geopolitischer Risiken und Unsicherheiten auf die finanzielle Berichterstattung spiegelt sich auch in dem europäischen Schwerpunkt wider. In Abhängigkeit von ihrer Betroffenheit müssen Unternehmen daher eine durchgehende konsistente Analyse der Auswirkungen dieser Veränderungen und den daraus resultierenden Risiken und Unsicherheiten auf alle Berichterstattungsteile vorlegen können.“

Dr. Bernd Kliem,Partner bei PwC Deutschland

Nationaler Schwerpunkt der BaFin

Beim nationalen Schwerpunkt der BaFin steht die Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld im Fokus. Zu diesen Veränderungen gehören zum Beispiel Handelsbeschränkungen, schwankende Preise für Rohstoffe und Energie, strukturelle Anpassungen sowie technologische Entwicklungen oder neue regulatorische Anforderungen. Diese Faktoren sorgen für Unsicherheiten und prägen das sich wandelnde makroökonomische Umfeld.

Unternehmen sind angehalten, makroökonomische Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend zu analysieren und im Lagebericht bei der Darstellung der gegenwärtigen Lage und der voraussichtlichen Entwicklung ein nachvollziehbares Bild zu zeichnen. Die BaFin weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Fehlerquellen hin, wie etwa unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen und eine nicht ausreichend deutliche Darstellung negativer Entwicklungen. Inkonsistenzen zwischen interner Steuerung und externer Berichterstattung sollten ebenso vermieden werden. Im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarktes sollte für die Berichterstattung ein objektiver Maßstab verwendet werden. Unternehmen sollten sich nicht allein auf subjektive Einschätzungen der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESMA hat auch Schwerpunkte im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert. Hierbei handelt es sich um Wesentlichkeitserwägungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Umfang und die Struktur von Nachhaltigkeitsberichten. Es erfolgt allerdings keine Wiederaufnahme des Prüfungsschwerpunkts zur EU-Taxonomie. 

Angesichts der aktuell herrschenden regulatorischen Unsicherheiten (CSRD-Omnibus-Paket) hat die ESMA diese bereits im Vorjahr definierten Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2026 vorgetragen. In diesem Zusammenhang weist die ESMA darauf hin, dass die im Zuge der Omnibus-Initiative überarbeiteten ESRS erst anzuwenden sind, wenn ein entsprechender delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist. Folglich sollen sich die Unternehmen nicht auf Exposure Drafts oder Entwürfe überarbeiteter ESRS für ihre Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 verlassen. 

Die BaFin hat bekanntgegeben, bei der Durchsetzung der Nachhaltigkeitsberichte einen integrierten Ansatz zu verfolgen. Künftig sollen (Konzern-)Abschlüsse im Rahmen eines Verfahrens sowohl hinsichtlich der Finanz- als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft werden. Wie bereits bei der Finanzberichterstattung wird es sich nicht um eine Vollprüfung handeln, sondern einzelne Aspekte oder Themen werden in den Fokus genommen. Aufgrund der bislang noch nicht erfolgten Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht ist derzeit unklar, ob es bereits 2026 zu einem Enforcement der Nachhaltigkeitsberichte in Deutschland kommen wird.

ESEF-Berichterstattung

Bei der ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) liegt der Schwerpunkt auf häufigen Fehlern, die bei der iXBRL-Auszeichnung der Kapitalflussrechnung festgestellt wurden. Die ESMA nennt dabei insbesondere die sachliche Richtigkeit der verwendeten Elemente der ESEF-Taxonomie, die Vollständigkeit und Konsistenz der iXBRL-Auszeichnung und die Richtigkeit in Struktur, Darstellung und rechnerischen Beziehungen. Weitere häufige Fehler betreffen die Bestimmung und Nutzung von Elementen einer Erweiterungstaxonomie und deren Verankerung sowie die Verwendung der richtigen Vorzeichen, Skalierung und Genauigkeit.

Sonstige Hinweise

Im Rahmen der Veröffentlichung zu den Prüfungsschwerpunkten hebt die ESMA zudem die Bedeutung der Vernetzung zwischen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, aktuelle IFRS-Entwicklungen und die konsistente Nutzung alternativer Leistungskennzahlen hervor, auf die die Unternehmen ebenfalls achten sollten.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie unsere Expert:innen

Follow us

Contact us

Dr. Bernd Kliem

Dr. Bernd Kliem

Partner, PwC Germany

Tel: +49 89 5790-5549

Robert Linder

Robert Linder

Director, PwC Germany

Jens Hillemeyer

Jens Hillemeyer

Senior Manager, PwC Germany

Jan Kosma

Jan Kosma

Senior Manager, PwC Germany

Tel: +49 511 5357-5492

Hide