25 Februar, 2016
Am 25. Februar 2016 hat das Financial Accounting Standards Board (FASB) nachgezogen und den lang erwarteten neuen Standard zur Leasingbilanzierung nach US GAAP (ASU 2016-02 „Leases“; ASC Topic 842) veröffentlicht. Von der ursprünglich geplanten Konvergenz mit dem IFRS Standard zum Leasing IFRS 16 ist kaum mehr etwas zu spüren.
Je nach Unternehmen ist der neue Standard erstmals für die nach dem 15. Dezember 2018 bzw. nach dem 15. Dezember 2019 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere Erstanwendung ist zulässig. Unter US-GAAP (ASC Topic 842) müssen zukünftig Leasingverhältnisse vollständig bilanziell erfasst werden.
Wie unter IFRS 16 muss der Leasingnehmer zu Beginn der Nutzungsüberlassung nach ASC Topic 842 in seinem Abschluss ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfassen. Dies bedeutet auch für US-Unternehmen einen Anstieg der Verschuldungsquote (leverage).
Was die Bilanz beim Leasingnehmer angeht, folgt das FASB den Entscheidungen des IASB, nicht aber, was die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) betrifft. Hier hat sich das FASB für die Anwendung eines dualen Modells entschieden. Im Unterschied zu IFRS 16, bei dem nur auf der Seite des Leasinggebers zukünftig eine Klassifizierung erforderlich ist, muss demzufolge auch der Leasingnehmer unter US-GAAP für jedes einzelne Leasingverhältnis eine Klassifizierung vornehmen. Führt die Klassifizierung zu einem Operating Leasing, sind in der GuV des Leasingnehmers nicht Abschreibungen und Zinsaufwand separat auszuweisen, vielmehr ist der Aufwand aus dem Leasingverhältnis in einem einzigen GuV-Posten innerhalb des operativen Ergebnisses zu zeigen. Das FASB wollte mit dieser Regelung den „front loading“-Effekt abmildern, der sich in der GuV bei der Abbildung eines Finanzierungsleasings einstellt.
Unter ASC Topic 842 existieren keine Erleichterungen hinsichtlich „geringwertiger“ Leasinggegenstände, wie sie den Anwendern nach IFRS 16 die Umstellung erleichtern sollen. D. h. nach US-GAAP ist für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit bei Beginn der Nutzungsüberlassung zu erfassen. Kurzfristige Leasingverhältnisse können auch unter US-GAAP wahlweise wie Operating Leasing bilanziert werden.
Des Weiteren unterscheidet sich die Bilanzierung nach IFRS 16 und ASC Topic 842 für Sale and Leaseback-Geschäfte. Das FASB erwartet, dass insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienleasingverhältnissen in der Zukunft mehr Sale and Leaseback-Geschäfte als Leasingverhältnisse qualifizieren und nicht, wie unter den derzeitigen Regelungen, häufig als Finanzierungen abzubilden sind.