Einkommensteuer: Mehrkosten bei ausländischen Arbeitnehmern

30 November, 2020

Zum 1. Januar 2019 hat China sein Einkommensteuergesetz grundlegend reformiert. In diesem Zusammenhang wurde auch die geltende Einkommensteuerbefreiung für bestimmte Sachbezüge für ausländische Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Ab 2022 müssen Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder deren Arbeitgeber daher mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

Paradigmenwechsel

China hat die Entsendung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen bislang steuerlich unterstützt und gewisse Sachbezüge von der Einkommensteuer freigestellt. Darunter fallen Wohnungsmieten, Schulgebühren, private Heimflüge, private Verpflegungs- und Reinigungsaufwendungen sowie Chinesischkurse.

Von dieser Regelung profitieren in China tätige Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit bislang unabhängig davon, ob sie als Entsendete oder mit lokalem Arbeitsvertrag tätig sind. Auch kann die Vergünstigung sowohl bei Direktzahlung wie auch bei Erstattung gegen Vorlage der gültigen Umsatzsteuerquittung (Fapiao) genutzt werden.

Wegen der hohen Mietpreise und Schulgebühren für internationale Schulen in den Metropolen Chinas sind die Einsparungen für den Arbeitnehmer aus der Steuerbefreiung erheblich. Eine vereinfachte Berechnung für eine vierköpfige Familie verdeutlicht das.

Wie sich die vereinfachte Berechnung nach dem Wegfall der Steuerfreistellung ab dem 1. Januar 2022 verändert, zeigt Tabelle 2. Die Berechnung geht davon aus, dass der Arbeitnehmer die Mehrkosten aus der Einkommensteuer selbst trägt.

Die Rechnung in Tabelle 2 weist für eine vierköpfige Familie in Shanghai ab 2022 einen Anstieg der Einkommensteuerlast von 24,5 auf 55,4 Prozent aus. Das verfügbare Familieneinkommen verringert sich nach Abzug von Steuern im Beispiel von 97.000 Euro auf 57.000 Euro pro Jahr. Ein Arbeitnehmer wird einer solchen Mehrbelastung möglicherweise nicht zustimmen.

Übernähme hingegen der Arbeitgeber die einkommensteuerliche Mehrbelastung für den Arbeitnehmer, würden die von ihm übernommene Einkommensteuer wiederum steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Insofern ist für die Ermittlung der Steuerlast eine Hochrechnung erforderlich (Tax-Gross-up- oder Im-Hundert-Rechnung).

Wie das Beispiel zeigt, erhöhen sich in dieser Variante die Kosten des Arbeitgebers für die Bereitstellung von Wohnung und Schulgebühr von rund 88.000 auf etwa 160.000 Euro pro Jahr, also um mehr als 80 Prozent.

Unser Experte

Alexander Prautzsch
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Fazit

Der vorgesehene Wegfall der Steuerbefreiung für bestimmte Sachbezüge wird zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Trägt der Arbeitnehmer die Mehrbelastung, kann sich sein Nettoeinkommen um bis zu 45 Prozent der Sachbezüge reduzieren. Trägt sie der Arbeitgeber, kann sich sein Aufwand um mehr als
80 Prozent erhöhen.

Ob die Initiativen der Interessenvertretungen ausländischer Unternehmen in China für eine Aufschiebung der Neuregelung erfolgreich sein werden, wird sich zeigen.

Sicherheitshalber sollten ausländische Unternehmen die Mehrkosten für alle eigenen nicht chinesischen Arbeitnehmer in China kalkulieren und frühzeitig mit den betroffenen Arbeitnehmern sprechen.

Dabei sollten auch alternative einkommensteuerliche Begünstigungen berücksichtigt werden, die aktuell in bestimmten Regionen Chinas etabliert werden.

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Thomas Heck

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