IDW verabschiedet den Entwurf einer Neufassung des IDW PS 341

13 Januar, 2020

Ein strategisches Risikomanagement gehört mittlerweile zur Grundausstattung eines gesunden und erfolgreichen Unternehmens. Das gilt umso mehr im Hinblick auf volatile Märkte und geopolitische Unsicherheiten. Gleichzeitig nimmt die Regulierungsdichte zu, und die Anforderungen an die Transparenz und Effektivität von Unternehmen steigen. „Um eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung – im Englischen als ‚Good Corporate Governance‘ 

bezeichnet – sicherzustellen, brauchen Unternehmen ein modernes  Risikomanagementsystem“, so Christina Stecker, PwC-Partnerin im Bereich Risk Consulting. Die wichtigste Aufgabe dieses Risikomanagements aus Sicht der Expertin: Es müsse ein integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung sein. Sei diese Voraussetzung erfüllt, so Christina Stecker, „eröffnet sich dem Management die Chance, strategischen Mehrwert zu schaffen.“

Was sich durch die neuen Vorgaben ändert

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Christina Stecker ist Partnerin im Bereich Risk Consulting bei PwC Deutschland

Christina Stecker
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Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems ist mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtend und entsprechend im Aktiengesetz verankert (§ 91 Abs. 2). Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 9. September 2019 den Entwurf einer Neufassung des IDW PS 340 verabschiedet. Eine Überarbeitung dieser Regelung war nötig, um der Weiterentwicklung der Unternehmenspraxis im Bereich der Einrichtung und Prüfung von Corporate-Governance-Systemen Rechnung zu tragen.

Die Neufassung berücksichtigt die folgenden Aspekte

  • Konkretisierung der Grundelemente eines Risikofrüherkennungssystems in Anlehnung an die zur Einrichtung und Prüfung von Risikomanagement- und Compliance-Management-Systemen entwickelten Grundelemente (vgl. IDW PS 980 und IDW PS 981)
  • Betonung der Pflichten eines Unternehmens in Bezug auf die Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation
  • Klarstellungen zur Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG bei Konzernen
  • Klarstellungen zur Betrachtung von „Netto-Risiken“ sowie zur Risikosteuerung als Bestandteil der zu prüfenden Grundelemente eines Risikofrüherkennungssystems
  • Verdeutlichung der Dokumentationspflichten des Unternehmens unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung
  • Konkretisierung und Betonung, dass die Prüfung gemäß § 317 Abs. 4 HGB durch den Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse erfolgt
  • Überarbeitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers: Weitergehende Berichterstattung in Bezug auf festgestellte Mängel und ergänzende Anforderungen in Bezug auf eine gegebenenfalls erforderliche Einschränkung oder Versagung der Erklärung

Der Entwurf zur Neufassung des IDW-Prüfungsstandards 340 ist auf der Homepage des IDW abrufbar. Der neue Prüfungsstandard gilt erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung dieses Prüfungsstandards ist zulässig. 

Readiness und Impact Assessment 

Wie steht es um das strategische Risikomanagement Ihres Unternehmens? Sind sie auf Veränderungen vorbereitet? Um das herauszufinden, bietet PwC ein „Readiness und Impact Assessment“ an. Für weitere individuelle Anfragen und einen ersten Austausch zu Auswirkungen auf Ihr Unternehmen stehen Ihnen unsere Risk-Consulting-Ansprechpartner ebenfalls gerne zur Verfügung.

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