Am 31. Juli 2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeitete Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Das übergeordnete Ziel: die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des EU-Green Deal zu vereinfachen.
Die neuen ESRS-Entwürfe reduzieren die verpflichtenden Berichtspunkte um 57 %. Das verschlankt die Berichterstattung und entlastet Unternehmen – allerdings nicht ganz in dem Umfang, den der prozentuale Anteil suggeriert.
Wir zeigen im Detail, was die vereinfachten Berichtsanforderungen für Unternehmen bedeuten – und geben Empfehlungen, wie sich sowohl Betroffene der ersten als auch der zweiten Umsetzungswelle optimal auf das künftige CSRD-Reporting vorbereiten.
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Nicolette Behncke
Partnerin, Sustainability Reporting Leader Europe bei PwC Deutschland
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Obwohl die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorsehen, 57 % der verpflichtenden und 68 % aller Berichtspunkte zu streichen, zeigt unsere Erfahrung: Der tatsächliche Aufwand für Unternehmen sinkt dadurch nicht im entsprechenden Maß. Viele der gestrichenen Punkte waren freiwillig oder qualitativ und damit oft ohnehin weniger arbeitsintensiv. Die meisten anspruchsvollen quantitativen Angaben bleiben hingegen bestehen – einige Berichtspflichten wurden lediglich verschoben. Unternehmen können daher nur mit einer moderaten Entlastung rechnen und sollten genau prüfen, wie sich die Änderungen auf ihre eigenen Berichtspflichten auswirken.
In der Praxis ist die Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA) durch neue Leitlinien und Erleichterungen etwas übersichtlicher geworden. Dazu zählen klarere Vorgaben zur Bewertung von Brutto- und Nettoauswirkungen sowie die Möglichkeit, einen Top-down-Ansatz mit weniger Dokumentation zu wählen. Dennoch bleibt der Gesamtaufwand für die DMA hoch. Wer die Analyse bereits durchgeführt hat, profitiert derweil von reduziertem Dokumentationsaufwand – der Kernprozess bleibt jedoch anspruchsvoll. Die Abschaffung der Sub-Sub-Themen-Ebene vereinfacht die Struktur, reduziert aber auch den Detailgrad. Unternehmen müssen daher weiterhin sicherstellen, dass sie ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen präzise genug erfassen, um relevante Berichtspunkte zu identifizieren und wirksame Strategien und Ziele zu definieren.
Ebenfalls neu: Die überarbeiteten ESRS-Entwürfe fassen das Konzept der Informationswesentlichkeit weiter. Unternehmen können es nun nicht nur auf themenspezifische, sondern auch auf allgemeine Angaben in ESRS 2 anwenden. Außerdem gibt es neue Klarstellungen dazu, wie Angaben zusammengefasst oder aufgeschlüsselt werden können. Die praktische Umsetzung bleibt herausfordernd. Beispielsweise ist unklar, ob Unternehmen künftig Angaben zu Richtlinien, Maßnahmen oder Zielen zu einem wesentlichen Thema weglassen können – und trotzdem eine faire Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsleistung beanspruchen dürfen.
Mit den aktuellen Anpassungen sind die ESRS klarer und weniger detailliert – das erleichtert das Verständnis und die Anwendung. Überschneidungen und Wiederholungen wurden reduziert, spezifische Informationen wie Daten zur EU-Taxonomie lassen sich nun in eigenen Abschnitten darstellen. Außerdem entspricht die Definition der „eigenen Geschäftstätigkeit“ jetzt der in den Finanzberichten – eine klare Stärkung der Verbindung von finanzieller und nachhaltigkeitsbezogener Berichterstattung.
Das ESRS-Update führt zudem das Prinzip der „fairen Darstellung“ ein. Im Fokus steht eine vollständige und zutreffende Nachhaltigkeitsberichterstattung – nicht nur die reine Erfüllung formaler Vorgaben. Diese Neuausrichtung verringert den Aufwand oder die Anzahl der Berichtspunkte jedoch nicht, denn der Arbeitsaufwand richtet sich weiterhin nach den wesentlichen Themen. Während das Prinzip der fairen Darstellung aus der Finanzberichterstattung bekannt ist, ist die CSRD noch nicht vollständig darauf abgestimmt. Daraus können Inkonsistenzen entstehen, die noch zu klären sind.
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um mit den dynamischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Schritt zu halten – unabhängig davon, ob sie bereits berichten oder sich auf künftige Vorgaben vorbereiten.
Zu den wichtigsten Sofortmaßnahmen zählen:
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Auswirkungen der neuen ESRS-Regeln auf die Berichterstattung 2025 zu prüfen und sicherzustellen, dass das eigene Vorgehen sowohl zur Geschäftsstrategie als auch zu den langfristigen Nachhaltigkeitszielen passt. In unserem Viewpoint geben wir nicht nur konkrete Sofortmaßnahmen, sondern auch mittel- und langfristige Empfehlungen.
In unserem aktuellen Viewpoint analysieren wir die neuen EFRAG-Entwürfe, die die verpflichtenden Berichtspunkte deutlich reduzieren und die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vereinfachen. Lesen Sie, was die Neuerungen für Ihr Unternehmen bedeuten, und erhalten Sie praxisnahe Empfehlungen und konkrete Sofortmaßnahmen – sowohl für Unternehmen der ersten als auch der zweiten CSRD-Umsetzungswelle.
Partnerin, Sustainability Reporting Leader Europe, Sustainability Services, PwC Germany