28 Februar, 2023
Von Rolf Röllin und Maresa Kunau. Der Verfassungsartikel über die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro wurde am 16. Dezember 2022 unterzeichnet und besiegelt. In einem nächsten Schritt stimmt die Schweizer Bevölkerung im Juni 2023 über die Verfassungsänderung ab.
Auf der Grundlage der Verfassungsänderung wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. Sie übernimmt die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften mittels eines Verweises, um die internationale Kompatibilität des schweizerischen Regelwerks sicherzustellen (siehe Transfer Pricing Perspectives DACH Artikel: BEPS 2.0, Pillar Two – Schweizer Bundesrat veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Vernehmlassung; Ausgabe 56 – November 2022).
Vor der Unterzeichnung des Verfassungsartikels mussten letzte Differenzen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat geklärt werden. Diese bezogen sich auf die folgenden beiden Punkte:
Was den ersten Punkt anbelangt, so hatte ein Antrag der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), der den Bundesanteil an den zu erwartenden Steuermehreinnahmen auf 50 Prozent (statt der vorgeschlagenen 25 Prozent) festlegen wollte, im Nationalrat bereits eine Mehrheit gefunden.
Bezüglich des zweiten Punktes wollten einige Mitglieder des Nationalrats den Umfang der Vergütung der Städte und Gemeinden durch die Kantone im Verfassungsartikel regeln.
Nach mehreren Abstimmungen im National- und Ständerat konnte man sich in der Schlussabstimmung vom 16. Dezember 2022 darauf einigen, dass 75 Prozent der zusätzlichen Steuereinnahmen an die Kantone gehen und die restlichen 25 Prozent an den Bund.
Zudem wird im nun verabschiedeten Verfassungstext lediglich festgehalten, dass die Städte und Gemeinden von den Kantonen bei der Aufteilung der Mehreinnahmen angemessen berücksichtigt werden müssen, ohne dass weiter spezifiziert wird, wie dies im Detail geschehen soll.
Diese Einigung entspricht so dem ursprünglichen Vorschlag bzw. der Mitteilung des Bundesrates.
Mit dieser Schlussabstimmung im Parlament ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerungsregeln in der Schweiz vollzogen worden. Über die Verfassungsänderung wird im Juni 2023 im Rahmen einer Volksabstimmung abgestimmt. Wenn diese positiv ausfällt, wird die Schweiz Pillar Two grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.
Damit ist der Zeitplan in der Schweiz, Stand heute, im Einklang mit dem vorgesehenen Zeitplan der Europäischen Union und Ländern wie bspw. UK, Japan oder Südkorea.
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