CSRD-Berichterstattung und -Prüfung

Die CSRD bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich.

Was Unternehmen beim Nachhaltigkeitsreporting beachten müssen und was PwC für Sie leisten kann.

Ihr Experte für Fragen

Dietmar Prümm

Dietmar Prümm
Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland
E-Mail

Was die CSRD ist und welches Ziel sie verfolgt

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung in der Geschäftswelt ist das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist längst nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern wird auch von Stakeholdern vorangetrieben. Es geht nicht mehr nur darum, wie gut die finanzielle Performance ist, sondern auch darum, wie nachhaltig und verantwortungsbewusst ein Unternehmen agiert.

Vor diesem Hintergrund stehen Nachhaltigkeitsinformationen und Finanzinformationen in Zukunft gleichberechtigt nebeneinander und sollen zudem mit gleicher Prüfungstiefe geprüft werden. Kunden, Investoren und die Öffentlichkeit müssen darauf vertrauen können, dass die veröffentlichten Informationen tatsächlich den erforderlichen Standards und Anforderungen entsprechen – nicht zuletzt, um Greenwashing zu vermeiden und die Transparenz und Integrität in der Unternehmensberichterstattung zu fördern.

Im November 2022 hat das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Die Richtlinie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen tiefgreifend. Mit der CSRD wächst auch der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen: Die Richtlinie betrifft in der gesamten Europäischen Union (EU) etwa 50.000 Unternehmen, davon allein 15.000 in Deutschland.

Hintergrund für die Corporate Sustainability Reporting Directive ist der European Green Deal: Dieses Programm hat die EU-Kommission im Jahr 2019 ausgerufen mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Teil des European Green Deal sind unterschiedliche Maßnahmen, die nachhaltiges Wirtschaften fördern sollen. Vor allem sollen Unternehmen transparenter über Nachhaltigkeit berichten – dafür sorgt unter anderem die CSRD.

Die Folge: Unternehmen werden künftig, neben der finanziellen Performance, mehr und mehr auch anhand nichtfinanzieller Kennzahlen bewertet. Um diese vergleichen zu können, müssen die veröffentlichten Informationen verlässlich sein. Und genau dazu tragen Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer maßgeblich bei.

„Dem Umfang dieser Transformation entsprechend ist die projektbegleitende Einbindung des Abschlussprüfers unumgänglich. Von Beginn an begleiten wir Sie als konstruktiver Sparringspartner.“

Dietmar Prümm,Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland

Die wichtigsten Herausforderungen der CSRD in der Übersicht

Nachhaltigkeits-
berichterstattung ist Neuland

Bei der Finanzberichterstattung sind Daten, Systeme und Prozesse in vielen Unternehmen eingespielt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen bringt viele neue Anforderungen und damit auch zahlreiche neue Herausforderungen mit sich.

Daten erheben, Systeme implementieren

Sehr anspruchsvoll ist es beispielsweise, die durch die Richtlinie geforderten Daten zu erheben. Ebenso herausfordernd ist es, geeignete Systeme und Prozesse zu implementieren, um die Berichtspflichten stets verlässlich und effizient zu erfüllen.

Kurze Umsetzungszeit

Analog zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards ergeben sich die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus den ESRS-Standards – allerdings mit deutlich weniger Zeit für die Umsetzung.

Inwiefern ist die CSRD relevant – und für welche Unternehmen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Regeln für die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich. Neu ist auch, dass künftig zum Teil Unternehmen berichten müssen, für die zuvor noch keine Berichtspflicht bestand.

Konkret gilt die Berichtspflicht für alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind. Kleinstunternehmen bilden eine Ausnahme. Außerdem gilt die Richtlinie für alle nicht-kapitalmarktorientieren Unternehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme ist größer als 20 Millionen Euro.
  • Die Nettoumsatzerlöse übersteigen 40 Millionen Euro.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Personen.

Stakeholder erhöhen den Druck – auch auf nicht unmittelbar betroffene Unternehmen

Erstmals nach der Corporate Sustainability Reporting Directive berichten müssen im Jahr 2024 diejenigen Unternehmen, die bereits heute einen nichtfinanziellen Bericht gemäß der Vorgängerrichtlinie der CSRD, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), erstellt haben. Dazu zählen in der Regel börsennotierte, große Unternehmen. 2025 folgen die weiteren großen Unternehmen, für die die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt. Wie für die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen ist auch für die Berichterstattung und Offenlegung nach der CSRD eine elektronische Formatierung im ESEF-Format erforderlich. Für alle betroffenen, berichtspflichtigen Unternehmen besteht bereits im ersten Jahr eine Prüfungspflicht.

Wichtig zu wissen: Auch Unternehmen, die die Veränderungen nicht unmittelbar betreffen, werden die Neuerungen indirekt zu spüren bekommen. Insbesondere werden die verschiedenen Stakeholdergruppen den Druck auf sie erhöhen und Informationen verlangen, die mit denen der berichtspflichtigen Unternehmen vergleichbar sind.

„Der Umfang und die Detailanforderungen der CSRD sind beispiellos, ebenso wie die Umsetzungsgeschwindigkeit. Bisher hat die EU mehr als 80 Offenlegungspflichten aufgelistet, die ca. 1.000 Datenpunkte erfordern.“

Jana Zemmrich,Director Global ESG Reporting & Assurance

Unsere Services im Bereich CSRD-Assurance

Wir begleiten Sie prüferisch bei allen erforderlichen Schritten, von der Analyse des Status quo bis zur abschließenden Prüfung des CSRD-Reports.

Betrifft Sie die CSRD überhaupt? Zu Ihrer Betroffenheitsanalyse beantworten wir Ihre Fragen hierzu fachkundig und gehen im Detail auf alle kundenspezifischen Herausforderungen ein.

Wir begleiten Sie prüferisch bei der Durchführung ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und zeigen Ihnen industriespezifische Best Practices auf.

Wir begleiten Sie prüferisch dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu transformieren.

Wir unterstützen Sie mit unserem Expertenwissen mit fortschrittlichsten Technologien

< Back

< Back
[+] Read More
Infografik: CSRD Berichterstattung und -prüfung

CSRD-Beratung

Wir unterstützen Sie dabei, die Integration von Nachhaltigkeitsinformationen und Werttreibern in der Kernsteuerung und externen Berichterstattung zu verankern, um somit die Anforderungen der CSRD zu erfüllen und Vertrauen für Ihre Stakeholder zu stärken.

Mehr erfahren

Ihre Expert:innen bei PwC

Björn Seidel

Partner bei PwC Deutschland
Hamburg

Hendrik Fink

Partner bei PwC Deutschland
München

Nicolle Pietsch

Partnerin bei PwC Deutschland
Frankfurt am Main

Richard Gudd

Director bei PwC Deutschland
Frankfurt am Main

CSRD-Berichterstattung und -Prüfung: Insights & Studien

Follow us

Erforderliche Felder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet (*)

 
 

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Contact us

Dietmar Prümm

Dietmar Prümm

Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance, PwC Germany

Hide