Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen für Unternehmen

Zielstellung des Landes

Das Landesbürgschaftsprogramm steht der einheimischen Wirtschaft seit mehr als 60 Jahren zur Verfügung.

Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Umsetzung von Vorhaben und deren Finanzierung zu unterstützen, die ohne Landesbürgschaft nicht zustande kämen. Die Bedeutung dieses Angebotes für die Volkswirtschaft Nordrhein-Westfalens zeigt sich u.a. in der Größenordnung des landesverbürgten Kreditvolumens: allein in den letzten zehn Jahren konnten mehr als 325 Vorhaben in NRW mit einem Kreditvolumen von 2,2 Milliarden Euro gefördert werden. PwC ist als Mandatar des Landes beauftragt, die Umsetzung dieser Zielstellung aktiv zu unterstützen.

Bürgschaften des Landes bieten Unternehmen

  • Stabilität in der Finanzierung
  • Vertraulichkeit
  • einen ggf. niedrigeren Zinssatz gegenüber nicht landesverbürgten Krediten
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Finanzierungslösungen für:

 

Wer kann Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
  • Die Bürgschaftsanträge sind über ein Kreditinstitut mit Sitz in der EU einzureichen.
  • Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
    Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.

Welche Kosten entstehen für eine Landesbürgschaft?

  • Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.
  • Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.
  • Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

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