Bilanzierung und Bewertung von Emissionsrechten

In den europäischen Richtlinien zum Emissionshandel wurde die Luftfahrtbranche bislang ausgeblendet. In naher Zukunft soll auch sie in das Handelssystem für Emissionsrechte miteingebunden werden. Das stellt die Luftfahrtindustrie vor neue finanzielle und technische Herausforderungen.

Moderne Flugzeuge sind deutlich leiser geworden und verbrauchen wesentlich weniger Kerosin als früher. In den vergangenen 30 Jahren haben sich die durchschnittlichen Lärmemissionen um 70 Prozent und der Stickstoff-Ausstoß um 36 Prozent verringert. Zwar machten die Luftfahrt-Emissionen im Jahr 2002 weniger als ein Prozent der gesamten Treibhaus-Emissionen aus, Forschungsinstitute schätzen aber, dass im Jahr 2050 zwischen 40 und 80 Prozent der CO²-Konzentration in der Atmosphäre auf Flugzeugabgase zurück gehen. Fluggesellschaften bleibt daher nur die Möglichkeit, in neue und umweltschonende Flugzeuge zu investieren oder sich mit dem Emissionshandel zu befassen.

Emissionshandel funktioniert bereits in der Industrie

Während der Handel inzwischen bei den betroffenen Unternehmen ohne wesentliche Probleme funktioniert, sehen sich die Finanz- und Rechnungswesen-Abteilungen größeren Schwierigkeiten ausgesetzt. Vor allem bei der Bilanzierung und Bewertung gibt es immer noch Unsicherheiten, wie mit den Emissionsrechten bei Kauf, Verkauf, Zuteilung und Zeitpunkt der Emission buchungstechnisch umzugehen ist.

In Deutschland hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung jüngst geäußert (IDW RS HFA 15: Bilanzierung von Emissionsberechtigungen nach HGB). Derweil nahm das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) seinen Standard IFRIC 3 nach monatelangem Tauziehen zurück und berät über neue Alternativen.

Kritikpunkte des international Bewertungsstandards IFRIC 3 liegen an der Bewertung

Die Kritik beim IFRIC 3 liegt vor allem an einer ungleichen Bewertung der Emissionsrechte. Der Zugang der Rechte wird zum Fair Value im Zugangszeitpunkt bilanziert. In gleicher Höhe soll auf der Passivseite ein Sonderposten gebildet werden, der in den Folgeperioden in Höhe der tatsächlichen Emissionen aufzulösen ist. Auf der Passivseite wird eine Rückstellung für die Rückgabeverpflichtung passiviert. Diese wird ihrerseits auch zum Fair Value bewertet und führt damit, bei schwankenden Marktpreisen, zu einer unsachgemäßen Beeinflussung Jahresergebnisses.

Emissionsrechte als immaterielle Vermögensgegenstände aktivierbar

Nach dem HGB sind Emissionsrechte aufgrund ihrer Handelbarkeit selbstständig verwertbar und erfüllen damit die Voraussetzungen der Aktivierbarkeit als immaterieller Vermögensgegenstand und sind im Umlaufvermögen auszuweisen. Unproblematisch ist die Bewertung gekaufter Emissionsrechte. Diese werden mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Bei der staatlichen Zuteilung der Zertifikate (unentgeltlicher Erwerb) hat das Unternehmen zwei Möglichkeiten der Bilanzierung. Die erste Möglichkeit besteht im Ansatz eines Erinnerungswertes. Eine bessere und transparenter Darstellung hinsichtlich der der VFE-Lage wird durch die Bilanzierung zum Zeitwert erreicht. In entsprechender Höhe wird auf der Passivseite ein Sonderposten gebildet. Wird im Geschäftsjahr CO² emittiert, wird der Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten durch Rückstellungsbildung Rechnung getragen. Diese sind in derselben Höhe anzusetzen, wie die bilanzierten, abzugebenden Emissionsrechte.

Einbeziehung der Luftfahrtindustrie in den Emissionshandel immer wahrscheinlicher

Gerade für die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen liegt zurzeit also eine "allgemeine" Situation vor. Neben dem zusätzlichen Aufwand durch Vorbereitung, Beantragung, Berichterstattung und Abwicklung werden die Unternehmen auch durch die Sicherstellung einer sachgerechten Bilanzierung belastet. PwC steht Unternehmen der Branche mit Best-Practice-Erfahrungen zur Verfügung. Die Experten von PwC unterstützen bei der Implementierung effizienter Emissionsprozesse und beraten bei Fragen zur Bilanzierung von CO²-Emissionsrechten.

Aktuell hat die Europäische Kommission Anfang Januar hierzu einen Richtlinien-Entwurf unterbreitet, der beinhaltet den Emissionhandel für Airlines schrittweise einzuführen.