Mit unseren Board Services unterstützen wir Sie bei Ihren vielfältigen Aufgaben als Mitglied eines Aufsichtsorgans. Profitieren Sie von unseren Dienstleistungen in den Bereichen Evaluierung, Corporate Governance, Fortbildung und Board Office Support für Corporate Secretaries und Board Offices.
Die regelmäßige Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen (Empfehlung D.12). Der Kodex lässt dem Aufsichtsrat einen großen Spielraum, wie er diese Empfehlung umsetzt. Wir gestalten diesen Spielraum gemeinsam mit Ihnen und sorgen dafür, dass die Evaluierung mehr ist als ein Pflichtprogramm – nämlich ein echter Hebel, um die Qualität der Gremienarbeit nachhaltig zu steigern.
Wie wir vorgehen:
Worauf wir dabei Wert legen:
Was uns auszeichnet:
Für Kreditinstitute stellen wir sicher, dass die Evaluierung auch den gesetzlichen (§ 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG) und aufsichtlichen Anforderungen (BaFin Fit-and-Proper Rundschreiben sowie EBA Suitability Guidelines) standhält – ohne sie unnötig zu verkomplizieren. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Unterstützung der Aufsichtsorgane von Kreditinstituten unterschiedlichster Größe und Eigentümerstruktur.
Regulatorische Anforderungen und Erwartungen an die Corporate Governance von Unternehmen steigen – wir bieten die passende Antwort.
Ob bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen, der Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex, der inhaltlichen Fortentwicklung der Aufsichtsratsarbeit oder der Klärung individueller Zweifelsfragen – wir unterstützen Sie mit unserer tiefgreifenden Corporate-Governance-Expertise und übersetzen Herausforderungen in handfeste, umsetzbare Lösungen.
Wobei wir konkret helfen:
Unser umfassendes Leistungsspektrum richtet sich an Unternehmen jeder Branche, Größe und Eigentümerstruktur.
1 Sollte eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz notwendig sein, binden wir die PwC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft ein.
Die Anforderungen und Erwartungen an Aufsichtsräte wachsen stetig – Stillstand im Wissen ist keine Option. Daher empfiehlt auch der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass Unternehmen die Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Amtseinführung und Fortbildung unterstützen sollen (D.11 DCGK). Für Kreditinstitute ist dies gesetzlich verbindlich (§ 25d Abs. 4 KWG).
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Workshops und Seminare zu relevanten Aufsichtsrats-Themen – von Grundlagenschulungen für neue Mandatsträger:innen bis hin zu (regulatorischen) Updates und Deep Dives für erfahrene Gremienmitglieder.
Zu welchen Themen wir schulen:
Sie haben einen Fortbildungswunsch zu einem anderen Thema? Gerne realisieren wir diesen für Sie durch die Einbindung entsprechender Expert:innen unseres Hauses.
So gestalten wir Ihre individuelle Fortbildung:
Die Anforderungen an Board Offices steigen – mehr Regulierung, mehr Unterstützungsbedarf der Aufsichtsräte, mehr Themen, mehr Abstimmung. Gleichzeitig bleiben Zeit und Kapazitäten begrenzt.
Wir entlasten Sie gezielt, kurzfristig und temporär bei vorübergehenden Engpässen oder auch langfristig. Unsere fachkundigen Berater:innen mit tiefgreifender Corporate-Governance-Expertise unterstützen Sie bei allen im Board Office anfallenden Aufgaben.
Wobei wir konkret unterstützen:
Mit unserem Informationsportal „Boardroom“ erhalten Sie kompaktes, praxisnahes Wissen für Ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Wir bieten Ihnen aktuelle Nachrichten und Einordnungen zu für den Aufsichtsrat relevanten Entwicklungen sowie konkrete Tipps für die Gremienarbeit. So bleiben Sie jederzeit fundiert informiert und können neue Impulse direkt in Ihre Mandatsarbeit einbringen. Über unseren E-Mail Alert informieren wir Sie regelmäßig über neue Inhalte, damit Sie stets auf dem Laufenden bleiben.