Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen

Wirtschaft gemeinsam fördern

Zur Entwicklung seiner Wirtschaft übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen.

PwC unterstützt das Land im Management des Bürgschaftsprogramms.

Tilgungsstundung im eigenen Ermessen des Kreditgebers

3.6 der „Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag“ (Anlage 2 der „Bürgschaftsrichtlinie“ des Landes NRW) wird insoweit außer Kraft gesetzt, wie dies zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2022 einschließlich fällig werdende Tilgungszahlungen betrifft. Diese können im eigenen Ermessen des Kreditgebers laufzeitverlängernd oder ratenerhöhend gestundet werden, unter der Bedingung, dass analog auch mit etwaigen Tilgungen auf parallele nicht landesverbürgte Kredite an den Kreditnehmer verfahren wird. Dabei ist für 90-prozentige Landesbürgschaften zur Finanzierung corona-bedingter Liquiditätsbedarfe eine Maximallaufzeit von sechs Jahren zu beachten. Das Land ist über seinen Mandatar zum 30.06.2022 unaufgefordert über die insofern aufgelaufenen Salden zu unterrichten.

„Coronakrise“ –
90-prozentige Landesbürgschaften möglich

Die Landesbürgschaften wurden für die Zwecke Corona-bedingter Liquiditätsbedarfe angepasst. Das Merkblatt Landesbürgschaften in der Coronakrise steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Weitere Informationen finden sich jeweils im Downloadbereich.

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